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| Klassifizierung: intern/extern | Seite 1 von 3 Stand: 15.07.2024 | |
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| Merkblatt für die Mitarbeiterinnen von Fremdfirmen / für Lehrerinnen von Schulklassen / für Besucherinnen - Sicherheitshinweise zum Verhalten auf Betriebsstellen des Erftverbandes sowie Zusatz bei epidemischer / pandemischer Gefahrenlage |
Allgemeines:
• Bei Arbeiten auf den Betriebsstellen des Erftverbandes (EV) sind die einschlägigen Sicher- heits- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Den Anweisungen des Betriebsperso- nals bezüglich Arbeitssicherheit und zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Anlagen- betriebes ist Folge zu leisten.
• Schilder und Hinweistafeln für Verbote, Warnungen oder Gebote zu Gefahrstoffen, Biostof- fen, Arbeitsmitteln sowie zum Brand- und Explosionsschutz sind unbedingt zu beachten.
• Der Aufenthalt in Bereichen außerhalb der zugewiesenen Arbeitsstelle(n) sowie der Sozial- und Sanitärräume ist den Beschäftigten von Fremdfirmen nicht gestattet.
Besondere Gefahren auf abwassertechnischen Anlagen: Ertrinken Bei Arbeiten an oder über Wasser müssen geeignete Maßnahmen gegen Ertrin- ken getroffen werden. Bei unbelüfteten Becken ohne Einbauten sind Rettungswesten oder -leinen aus- reichend. Bei belüfteten Becken oder Becken mit Rührwerken müssen zusätz- liche Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden, da hier eine Gefährdung durch rotierende Maschinenteile besteht und aufgrund der Belüftung das Schwimmen nicht möglich ist!
Explosions- und gasgefährdete Bereiche Bei Arbeiten in explosions- und gasgefährdeten Bereichen (vgl. auf der Anlage aushängenden Ex-Schutzzonenplan) ist größte Vorsicht geboten. Die entspre- chende Sicherheitsausrüstung (z.B. Gaswarngeräte, Atemschutz etc.) ist zu benutzen. Eine gesonderte Einweisung durch die Betriebsleitung ist erforder- lich. Solange Explosionsgefahr besteht, dürfen nur Geräte und Einrichtungen ver- wendet werden, die Ex-geschützt sind. Die Verwendung von Einrichtungen oder Anlagen, die Zündquellen darstellen, z.B. offenes Feuer, offenes Licht, nicht Ex-geschütztes Werkzeug, Mobiltelefone, Kameras und dergleichen sowie das Rauchen ist verboten.
Automatisch anlaufende Aggregate Bei Arbeiten an kraftbetriebenen Anlagen ist dafür zu sorgen, dass diese Anla- gen nicht selbsttätig anlaufen können. Unterlassen Sie das Warten von Maschi- nen und Aggregaten, solange diese sich noch bewegen. Ferngesteuerte Anlagen sind zunächst auf „örtlich“ zu schalten. Vorhandene Reparaturschalter müssen benutzt werden.
Erstellt / Geändert Freigabe: AL / BL / + Revision 4.0 gültig ab: 15.07.2024 19.07.2024 Christian Frisch / Ralf Küpper / Fred Fey René Düppen 19.07.2024 Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum
- anlassbezogen
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| Merkblatt für die Mitarbeiterinnen von Fremdfirmen / für Lehrerinnen von Schulklassen / für Besucherinnen - Sicherheitshinweise zum Verhalten auf Betriebsstellen des Erftverbandes sowie Zusatz bei epidemischer / pandemischer Gefahrenlage |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Beim Betreten elektrischer Betriebsstellen, bei Tätigkeiten an elektrischen Anla- gen, Maschinen und Betriebsmitteln sowie bei der Benutzung elektrischer Ar- beitsmittel können elektrische Gefährdungen für Personen entstehen.
Das Betreten elektrischer Betriebsstätten ist grundsätzlich nur Elektrofachkräften (EFK) und elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) erlaubt. Lehrerin- nen, Schulklassen und Besucherinnen ist das Betreten elektrischer Betriebsstät- ten nur in Begleitung und unter Aufsicht einer orts- und anlagenkundigen EFK o- der EUP erlaubt.
Alle elektrotechnischen Arbeiten an den Betriebseinrichtungen des EV dürfen nur von Fachfirmen mit entsprechend qualifiziertem Personal (EFK) sowie nach Ein- weisung und Genehmigung durch die zuständige anlagenverantwortliche EFK (AVE) ausgeführt werden.
Zu beachten ist, dass elektrische Gefährdungen auch bei nichtelektrotechnischen Tätigkeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile auftreten können.
Es dürfen nur geprüfte elektrische Arbeitsmittel verwendet werden. Für den An- schluss eigener elektrischer Verbrauchsmittel an Steckdosen der Gebäudeinstal- lation ist eine geeignete zusätzliche Schutzmaßnahme, z.B. eine ortsveränderli- che Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD-S) zu verwenden.
Die „Sicherheitsbestimmungen Elektrotechnik für Fremdfirmen“ sind zu be- achten.
Hygiene und Gesundheitsschutz Auf Kläranlagen besteht erhöhte Infektionsgefahr. Deshalb sind vor dem Essen oder Trinken die Hände zu reinigen und ggf. zu desinfizieren. Auch beim Rau- chen mit verschmutzten Händen besteht Infektionsgefahr. Längerer Aufenthalt in Bereichen mit starker Aerosolbildung ist möglichst zu ver- meiden. Weitere Schutzmaßnahmen sind in den TRBA 500 und 220 aufgeführt.
Gefahrstoffe Bei Arbeiten mit Gefahrstoffen z.B. Eisendreichlorid oder anderen Stoffen sind unbedingt die Angaben der Betriebsanweisungen zu beachten. Die persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen oder wird in Absprache mit dem Erftverband bereitgestellt.
Erstellt / Geändert Freigabe: AL / BL / + Revision 4.0 gültig ab: 15.07.2024 19.07.2024 Christian Frisch / Ralf Küpper / Fred Fey René Düppen 19.07.2024 Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum
- anlassbezogen
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Fließender Verkehr Von bewegten Transport- und Arbeitsmitteln geht die Gefahr aus, an- oder umge- fahren zu werden. Auf dem Betriebsgelände ist daher mindestens eine Warnweste zu tragen. Die persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen.
Die ausführende Fremdfirma ist für die Einhaltung sämtlicher arbeitsschutzrechtlicher Vorschrif- ten, Normen und Regelwerken verantwortlich und wird durch diese allgemeinen Hinweise nicht aus der Verantwortung entlassen.
Bei schwerwiegenden sicherheitstechnischen Verstößen kann ein Hausverbot erteilt werden.
Wird während der Arbeit eine Betriebsstörung verursacht, ist unverzüglich das Betriebspersonal oder die Zentrale des EV Tel. Nr.: 02271-88-0 zu informieren. Nach Dienstende steht unter der gleichen Telefonnummer ein Ansagedienst zur Verfügung, der Auskunft gibt, unter welcher Te- lefonnummer der/die Ingenieur*in vom Dienst jederzeit zu erreichen ist.
Den Inhalt der Unterweisung habe ich verstanden; Unklarheiten bestehen nicht mehr.
(Datum/Unterschrift) (Datum/Unterschrift) unterweisende Person Erftverband unterwiesene Person/Multiplikatorin Fremdfirma / Lehrerinnen von Schulklassen / Besucher*innen
Digital signiert von René Düppen DN: cn=René Düppen, c=DE Datum: 2024.07.19 14:42:14 +02'00' Erstellt / Geändert Freigabe: AL / BL / + Revision 4.0 Christian D D i N g : it a cn l s = i C gn h i r e is r t t i a v n o n F C ris h c r h is , t i c a = n D F E ri , sch gültig ab: o=Erftverband, ou=PV1 Personal, 15.07.2024 email=christian.frisch@erftverband.de 19.07.2024 Chris F tian r i F s ri c sc h h / Ralf G R OKi r r c u t: h n üB t d ig e : pk r I g e c h i h pt e d b im e e es s t rD ät o ig k/ e u m d F i e e n r G tse en d aui g F keit e un y d René Düppen 19.07.2024 Datum / Unterschrift Datum: 2024.07.15 10:35:52 +02'00' Datum / Unterschrift Datum
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| Klassifizierung: intern/extern | Seite 1 von 2 Stand: 06.07.2022 | |
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Zusätzliche Informationen während einer epidemischen / pandemischen Gefahrenlage
Die Gesundheit der Beschäftigten externer Unternehmen und unserer Beschäftigten ist uns sehr wichtig. Um diese zu schützen, haben wir die nachfolgenden Informationen und Regeln zusam- mengestellt. Diese verstehen sich als Mindestanforderungen zu den sonstigen geltenden Vor- schriften, Regeln und Empfehlungen.
Folgende Personen müssen unseren Betriebsstellen fernbleiben bzw. diese unverzüglich verlassen:
Personen, die einer Absonderungspflicht entsprechend der CoronaEinreiseV (www.ge- setze-im-internet.de/coronaeinreisev_2021-09/BJNR627200021.html) unterliegen.
Personen, bei denen Symptome vorliegen, die im Zusammenhang mit der Corona-Erkran- kung bekannt sind (www.rki.de/covid-19-steckbrief).
Organisatorisches (IfSG (www.gesetze-im-internet.de/ifsg/) und CoronaSchVO NRW (www- mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw)):
Wir verhalten uns entsprechend des IfSG. Bitte tun Sie und Ihre Nachunternehmer dies auf unseren Bau- und Betriebsstellen auch. Anlassbezogene, stichprobenartige Kontrollen – insbesondere vor dem Hintergrund des § 28b IfSG - behalten wir uns ausdrücklich vor.
Kontakte sind nachzuverfolgen. Alle externen Personen, die auf unseren Betriebsstellen in einem Raum voraussichtlich länger als 15 Minuten Kontakt zu unseren Beschäftigten haben werden, haben sich arbeitstäglich in die von uns ausgelegten Kontaktpersonenlis- ten einzutragen. Bei Besprechungen weisen diese ihren individualisierten Immunitäts- nachweisoder ihren negativ getesteten Infektionsstatus1 rechtzeitig vor Beginn nach.
Der Mindestabstand von 3 m zu unseren Beschäftigten ist einzuhalten (bei Arbeitsvor- gängen, fußläufigen Begegnungen, während Pausenzeiten usw.). Der Aufenthalt von mehreren Personen gleichzeitig in einem Raum ist wie folgt begrenzt: o maximal 1 Person pro 10 m² und o maximal 10 Personen pro Raum
1 einen 24 Stunden gültigen Schnelltestnachweis (Testzentrum) oder 48 Stunden gültigen PCR-Testnach- weis Erstellt / Geändert Freigabe: AL / BL / + Revision 3.8 Christian D D i N g : it a cn l s = i C gn h i r e is r t t i a v n o n F C ris h c r h is , t i c a = n D F E ri , sch gültig ab: o=Erftverband, ou=PV1 Personal, 18.07.2022 email=christian.frisch@erftverband.de 22.07.2022 Chris F tia r n i F s r c isc h h / Gün G R Oti r rec u t: h n B tr d ig e : k r I Bg e c h i h t e dr b im e e es s t D ä u t o ig ke e u m d r i e e n / G ts e F nau r ig e ke d it u n F d ey Heinrich Schäfer 22.07.2022 Datum / Unterschrift Datum: 2022.07.19 10:28:33 +02'00' Datum / Unterschrift Datum zusatz_epidemische_pandemische_gefahrenlage_anlage_original_220718fy_220708bre_fri
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| Klassifizierung: intern/extern | Seite 2 von 2 Stand: 06.07.2022 | |
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| Merkblatt für die Mitarbeiterinnen von Fremdfirmen / für Lehrerinnen von Schulklassen / für Besucher*innen - Anlage: Zusatz bei epidemischer / pandemischer Gefahrenlage |
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz istin geschlossenen Räumen auf unseren Betriebs- stellen erwünscht (Masken2 bitte selbst mitbringen).
Das Betreten unserer Betriebsgebäude durch Externe ist grundsätzlich nicht erwünscht! Sofern dies unvermeidlich ist, sind mit dem Betreten unserer Räumlichkeiten die Hände unverzüglich ausreichend zu waschen und/oder zu desinfizieren (Desinfektionsmittel3 bitte selbst mitbringen). Externen wird kein Zutritt zu unseren Pausen- und Sanitärräumen gewährt.
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (AHA-Regel) wie Verzicht auf die Begrüßung per Handschlag, häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife für mind. 20 Sekunden, Husten/Nießen in die Armbeuge etc. sind zu beachten.
Unsere Räume und Gegenstände werden regelmäßig gereinigt/desinfiziert.
Unsere Räume werden regelmäßig durchlüftet.
Arbeitsmittel sind, soweit möglich, nicht an unsere Beschäftigten weiter zu reichen. Sofern sich dies nicht verhindern lässt, sind sie vorab mit handelsüblichem (Haushalts-) Reiniger zu reinigen. Jede Person benutzt ausschließlich ihren eigenen Stift.
2 Medizinische Gesichtsmaske gem. EN 14683:2019+AC:2019 o.glw. 3 mindestens viruzid Erstellt / Geändert Freigabe: AL / BL / + Revision 3.8 Christian D D i N g : it a cn l s = i C gn h i r e is r t t i a v n o n F C ris h c r h is , t i c a = n D F E ri , sch gültig ab: o=Erftverband, ou=PV1 Personal, 18.07.2022 email=christian.frisch@erftverband.de 22.07.2022 Chris F tia r n i F s ri c sc h h / Gün G R Otie r r c u t: h n rB t d ig e : k rB I g e c h i h t e rd b im e e es s t Du ät o ig ek e u mr di e e n / G t s e F na r ui e gke d it un F d ey Heinrich Schäfer 22.07.2022 Datum / Unterschrift Datum: 2022.07.19 10:29:01 +02'00' Datum / Unterschrift Datum zusatz_epidemische_pandemische_gefahrenlage_anlage_original_220718fy_220708bre_fri
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Vor Ansteckung schützen – gesund bleiben.
Wichtige Schutzmaßnahmen.
Abstand halten Nicht mit den Händen ins Gesicht fassen • 2 Meter Abstand halten, auch in Unterkünften 2 m • Nicht mit ungewaschenen Händen • Bei Transporten zum Arbeitsplatz Mund, Nase oder Augen berühren • Verzichten Sie auf Körperkontakt (z. B. kein Händeschütteln, keine Umarmungen) Richtig husten und niesen • Nur in festen Arbeitsteams arbeiten • Husten oder niesen Sie in Ihre • Vermeiden Sie unnötige Armbeuge oder benutzen Sie ein Außenkontakte Papiertaschentuch und entsorgen dieses sofort im Müll 2 m • Halten Sie beim Husten oder Abstand halten, auch Niesen Abstand zu anderen, während der Pausenzeit drehen Sie sich am besten weg • Waschen Sie sich danach die Hände • 2 Meter zu anderen Personen • Geschirr (z. B. Teller, Gläser, Besteck) nicht gemeinsam benutzen Erkrankung melden • Küchengegenstände gründlich mit warmem Wasser und Geschirr spülmittel reinigen • Wenn Sie sich krank fühlen, oder die Spülmaschine benutzen melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten • Kommen Sie erst wieder zur Arbeit, Mund-Nasen-Schutz tragen wenn Sie gesund sind
• Gilt für fast alle Arbeitsplätze (Ladengeschäfte und Einkaufs- Arbeitsplätze, Unterkünfte, zentren, Wochenmärkte, Arztpraxen Arbeitskleidung sauber halten und ähnliche Einrichtungen) • Bei Handwerks- und Dienstleistungen, • Reinigen Sie regelmäßig Ihr wenn ein Abstand von 1,5 Meter nicht Werkzeug und Ihren Arbeitsplatz eingehalten werden kann • Halten Sie Ihren Arbeitsplatz • Bei der gemeinsamen Beförderung aufgeräumt und entsorgen Sie in Verkehrsmitteln Abfälle sofort • Waschen Sie regelmäßig Ihre (Arbeits-)Kleidung, Putztücher, Hände regelmäßig Handtücher und ggf. Bettwäsche und gründlich waschen bei mindestens 60º C • Unterkünfte müssen täglich • Mindestens 20 Sekunden die Hände gereinigt werden gründlich einseifen und unter fließendem Wasser abwaschen
Regelmäßig lüften
• Öffnen Sie in geschlossenen Räumen mehrmals täglich für einige Minuten die Fenster