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Abbruch des Nacheindickers 2 an der Kläranlage Köttingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 08:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Anmerkung: Aufgrund formaler oder fachlicher Gründe müssen Angebote häufig von der Wertung ausgeschlossen werden. Mit nachfolgender Checkliste sollen den Bietern Hinweise gegeben werden, Fehler bei der Angebotsbearbeitung zu vermeiden. Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Checkliste: Hauptfehler der Bieter in der Angebotsphase

• Überschreiten der Angebotsfristen • Fehlende oder fehlerhafte Unterschrift des Angebotes • Fehlende Preisangaben • Unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen, z. B. in der

Leistungsbeschreibung • Fehlen der geforderten Erklärungen • Nicht zweifelsfreie Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen • Beifügen eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich die vom Auftraggeber ausgegebenen Geschäftsbedingungen

(diese Allgemeinen Bewerbungsbedingungen, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen, die

Besonderen Vertragsbedingungen und evtl. weitere beigefügte Bedingungen). Vermeiden

Sie es bitte, ihre Angebote auf Geschäftspapier mit Hinweis auf ihre

Geschäftsbedingungen oder mit abgedruckten Geschäftsbedingungen zu verwenden, da

dies als Änderung der Vergabeunterlagen zum ZWINGENDEN Ausschluss ihres

Angebotes führt. • Nicht gekennzeichnete und nicht in besonderer Anlage enthaltene Nebenangebote

/Änderungsvorschläge • Fehlender Nachweis der Gleichwertigkeit /Änderungsvorschlägen • Aufführung von Preisnachlässen nicht an der vom Auftraggeber in den

Verdingungsunterlagen bezeichneten Stelle • Fehlen der Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters bei Angeboten von

Bietergemeinschaften • Nicht vollständige Einreichung der geforderten Eignungsnachweise • Nicht hinreichende Beachtung der vom Auftraggeber bekannt gemachten

Zuschlagskriterien • Nebenangebote im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und / oder quantitativ

nicht gleichwertig

Erftverband, Abteilung A.2 23.03.2015

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