Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

fb_stabrev_421.docx

Abbruch des Nacheindickers 2 an der Kläranlage Köttingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 08:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber
Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim
letztlich vertreten durch
Den Vorstand, Herrn Prof. Heinrich Schäfer
haben folgenden Vertrag geschlossen
Nr. des Auftragsschreibens/VertragDatum:
A2-3474-26
Bezeichnung der Leistung
Kläranlage Köttingen Leistung Abbruch Nacheindicker 2
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarung über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, DatumUnterschrift(en) Bürge
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung