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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 1 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
LV 1212-033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2
Baubeschreibung Der Auftraggeber (AG), der Erftverband (EV), betreibt die KA Erftstadt Köttingen mit einer Ausbaugröße von ca. 108.700 EW. Die Kläranlage besteht aus einer mechanischen und biologischen Reinigungsstufe, der anfallende Primär und Sekundärschlamm wird einer mesophilen Faulungsanlage zugeführt. Aufgrund eines Hochwasserereignisses wurde die gesamte Anlage in Mitleidenschaft gezogen, weshalb diese nun in Teilbereichen komplett ertüchtigt, bzw. neu aufgebaut werden soll.
Das Sanierungskonzept der Kläranlage Köttingen sieht vor, dass der Nacheindicker 2 abgebrochen wird. In einer vorlaufenden Maßnahme wurde die Asbesthaltige Beschichtung auf den Innenwänden des Nacheindickers 2 vollständig entfernt, so dass die hier beschriebene Abbruchmaßnahme ein unbelastetes Stahlbetonbauwerk beschreibt. Auf die beengten Platzverhältnisse wird explizit hingewiesen. Eine Lagerfläche steht in ca. 200 m Entfernung zur Verfügung, dort kann Abbruch und Erdmaterial, in kleinen Mengen und nach vorheriger Abstimmung zwischengelagert werden.
Zweck: Zweck der Baumaßnahme Sanierung der Kläranlage und Beseitigung von Hochwasserschäden Abbrucharbeiten Nacheindicker 2
Baumaßnahme Art der Baumaßnahme Abbrucharbeiten
Gebäude Gebäude: Stahlbetonbehälter als Zylinder mit Trichterförmigem Unterteil, einschl. der seitlich angehängten Schachtbauwerke
Baustelleneinrichtung Lagermöglichkeiten: Auf dem Klärwerksgelände möglich Baus. Stromanschluss: wird von AG zur Verfügung gestellt, an welchen der AN mit deinem Baustromverteiler anschließen kann Baus. Wasseranschluss: wird von AG zur Verfügung gestellt, an welchen der AN anschließen kann
Anlieferung/Logistik/Zufahrt Parkmöglichkeiten: Parkmöglichkeiten sind auf dem Kläranlagengelände nicht vorhanden, die nicht zwingend benötigten Firmenfahrzeuge sind außerhalb der Kläranlage abzustellen. Durchfahrtbeschränkungen: Schrankenzaun an der Einfahrt zur KA Durchfahrthöhe: unbeschränkt
Über die Zufahrtsstrasse / Zuwegung "Notweg" kann die Kläranlage erreicht werden. Hierbei erfolgt die Anfahrt zur Baustelle über eine asphaltierte Straße. Entlang dieser Straße liegt südlich ein Wohngebiet. Generell ist das Kläranlagelände gut erreichbar. Zusätzlich dazu kann das Gelände über die parallel verlaufende nördliche Zufahrtsstrasse / Zuwegung (Farbe: rot) erreicht werden. Um das anliegende Wohngebiet vor Verkehrslärm zu schützen wird angeraten die nördlich liegende Strasse als Zufahrt für Baumaschinen etc. zu nutzen.
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 2 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung Baubeschreibung
Auf dem Kläranlagengelände erfolgt die Verkehrsführung für die Transporte von und zur Baustelle im Einbahnstrassensystem. Es gibt eine zentrale Zu und Ausfahrt vom Kläranlagengelände. Die Verkehrsführung ist auf dem Klärwerksgelände mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ggfs. sind Auflagen zur Verkehrsführung, auch hinsichtlich zeitlicher Eingrenzung, vom AG zu berücksichtigen.
Die komplette Baustelle, Baustraßen, Überfahrten und sonstige Zuwegungen sind verkehrssicher vom AN zu unterhalten, den Anforderungen entsprechend während der Bauzeit umzubauen sowie zu reinigen.
Der AN gewährleistet Ordnung und Sauberkeit auf und im Zufahrtsbereich vor der Baustelle. Darüber hinaus übernimmt er die Verkehrssicherungspflicht für diese Bereiche samt Schmutz und Schneebeseitigung. Die Straßenreinigung, erforderli chenfalls auch die Gestellung einer Reifenwaschanlage, obliegen gleichfalls dem AN.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Projektabwicklung Objekt und Bauüberwachung Die Objekt und Bauüberwachung sowie die Sicherheits und Gesundheitsschutzkoordination (Baustellenverordnung) obliegt dem AG. Der AG behält sich das Recht vor, die Aufgaben der Objekt und/ oder Bauüberwachung sowie der Sicherheits und Gesundheitsschutzkoordination an Dritte zu übertragen. Hierüber wird der Auftragnehmer (AN) rechtzeitig informiert.
Bauzeiten Die Bauzeiten sind vertraglich festgelegt. Werden mit der Beauftragung zusätzlicher Leistungen (Nachtrag) keine neuen vertragliche Fristen vereinbart, bleiben die im Angebot festgelegten Fristen bestehen. Der AN hat spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan unter Berücksichtigung aller in den Vertragsunterlagen enthaltenen Termine und weiteren Randbedingungen zu erstellen und dem AG vorzulegen.
Projektleitung Sowohl AG als auch AN benennen spätestens 14 Tage nach Auftragsvergabe
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 3 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
jeweils eine(n) vertretungsbefugte(n) Projektleiter(in), der/die während den normalen Arbeitszeiten immer erreichbar sein muss. Soweit im weiteren Verlauf der Maßnahme nichts anderes vereinbart wird, finden wöchentlich Baustellenbesprechungen statt. An diesen nehmen die/der Projektleiter(in) verpflichtend teil. Das Führungspersonal (hierzu gehört auch der Ansprechpartner auf der Baustelle) muss der deutschen Sprache (auch in Schriftform) mächtig sein. Vom AN sind nur fachkundige Bauführer(innen) und Poliere einzusetzen. Auf Verlangen ist Ausbildung und Erfahrung nachzuweisen. Der/die Bauleiter(in) und die Poliere dürfen während der Bauzeit nicht ohne Zustimmung des AG von der Baustelle abgezogen werden.
Prüfungen durch Dritte Der AG teilt dem AN mit, welche Sachverständigenprüfungen, die der AG veranlasst, durch Dritte (z. B. Prüfstatiker, Baugrundgutachter etc.) durchgeführt werden. Der AN ist für Ausführung seiner Leistung allein verantwortlich. Deshalb informiert er den AG rechtzeitig, zu welchem Zeitpunkt diese Prüfungen durchgeführt werden können.
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Der AN hat bereits im Zuge des Vergabeverfahrens das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Der AN ist verpflichtet, Änderungen jeglicher Art in der Haftpflichtversicherung dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Qualifikationsnachweise Der AN muss während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und, soweit Anforderungen an eine Gütesicherung im Zuge des Vergabeverfahrens gestellt wurden, auch diese sicherstellen und erfüllen. Dieser Abschnitt gilt auch für alle Nachunternehmer (NU).
Baustellenordnung und Baustellenorganisation Baustellenordnung Der AG behält sich das Recht vor, eine Baustellenordnung zu erlassen. Sie ist dann in den Vertragsunterlagen enthalten.
Sicherheits und Gesundheitsschutz Ergänzend zur DIN 18299 sind vom AN neben den berufsgenossenschaftlichen Regeln und Vorschriften auch deren Informationen, Grundsätze und Empfehlungen zwingend einzuhalten. Auf den Betriebsstellen des Erftverbandes sind immer, soweit die Gefährdungsbeurteilung des AN keine höheren Anforderungen festlegt, Warnwesten nach DIN EN ISO 20471, Klasse 2 zu tragen.
Einweisung vor Beginn der Arbeiten Vor Beginn der Arbeiten wird der AN vom AG über die anlagenspezifischen Gefahren, Vorschriften und Verhaltensweisen unterwiesen. Hierzu hat der AN rechtzeitig mit dem Auftraggeber einen Termin zu vereinbaren. Der AN hat seine NU entsprechend zu unterweisen und diese Unterweisung gegenüber dem AG nachzuweisen. Bei den Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die DGUV Vorschrift 21 und dazu die DGUV Regeln 103003 und 100500 zu berücksichtigen. Weiterhin gelten staatliche Regelwerke und Verordnungen (BetrSichV). Des Weiteren gelten die Vorgaben und Sicherheitshinweise des beigefügten Sicherheits und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan).
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 4 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Baustellensicherung Die Lieferung und Aufstellung der zur Sicherung der Baustelle sowohl für die eigenen Mitarbeiter(innen) als auch gegenüber Dritte erforderliche Absperrung, Beschilderung und Beleuchtung und sonstige notwendige Einrichtungen, deren Vorhaltung, Unterhaltung, Inbetriebnahme, laufende Kontrolle und spätere Beseitigung sind allein Sache des AN. Der AG ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Verbesserungen an Sicherheitsvorkehrungen zu fordern, ohne dass dem AN ein Anspruch auf eine besondere Vergütung erwächst, sofern der AN die oben beschriebenen Forderungen nicht erfüllt hat. Der AN haftet für alle Schäden, die dem AG oder Dritten aus Nichtbeachtung der Bestimmungen entstehen.
Baustellenorganisation Durch den AN sind Tagesberichte zu führen. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können, mindestens aber folgende:
·· Datum ·· Klimadaten ·· Name und Qualifikation des einsetzten Personals und deren Arbeitszeit ·· eingesetzte Geräte und deren Arbeitszeit ·· Beschreibung der durchgeführten Arbeiten ·· Bemerkungen des AN ·· Raum für Bemerkungen des AG ·· Unterschrift des AN ·· Unterschriftenzeile für den AG
Der örtlichen Bauüberwachung sind die Tagesberichte des AN wöchentlich in mindestens 2facher Ausfertigung vorzulegen. Der AN erhält eine von der örtlichen Bauleitung unterzeichnete Ausfertigung zurück.
Abrechnung Leistungsfeststellungen (Aufmaße und Abrechnungszeichnungen) Die vom AN erbrachte Leistung ist gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG festzustellen. Hierzu sind Aufmaße und Abrechnungszeichnungen gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG auf der Baustelle aufzustellen und von beiden zu unterschreiben. Die Originale verbleiben bei der örtlichen Bauleitung des AG.
Rechnungen Rechnungen, die ohne die oben beschriebenen notwendigen Leistungsfeststellungen eingereicht werden, erfüllen nicht die in der VOB/B § 14 beschriebenen Voraussetzungen zur Prüfung.
Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen und Pläne Der Bieter erkennt mit Abgabe des Angebotes an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie durch persönliche Einsichtnahme in die Pläne einwandfrei hervorgehen und keine Unklarheiten bestehen.
Baustelleneinrichtung, -sicherung und -räumung Baustelleneinrichtung Der Bieter hat sich bei Bedarf bereits vor Abgabe seines Angebotes über geeignete Möglichkeiten für die Baustelleneinrichtung zu unterrichten. Zur Baustelleneinrichtung gehören auch die Stromverteilung für den Baubetrieb und Beleuchtung, die Wasserverteilung, das Vorhalten von Mannschafts, Baustoff und Gerätebuden, Sanitäreinrichtungen gem. BaustV, die erforderliche
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 5 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Beleuchtung der Baustelle einschl. der Verkehrs und Betriebsflächen sowie Sicherheitseinrichtungen.(s. Titel 4.1.Baustelleneinrichung).
Winter und Hochwasserschutz, Verkehrssicherung Der AN hat ohne besondere Aufforderung und Vergütung alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seiner Leistungen gegen Winter und Hochwasserschäden (Schnee und Eis o. ä.) zu treffen. Wasser, Schnee, Eis und dgl. sind soweit für die Durchführung seiner Arbeiten erforderlich vom AN ohne besondere Vergütung zu entfernen. Der AN haftet für alle aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehenden Schäden.
Beweissicherung Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN zusammen mit der örtlichen Bauleitung eine Beweissicherung der angrenzenden Wege und Bauwerke vorzunehmen und durch eine Fotoreihe zu dokumentieren.
Gerüststellung Für alle Arbeiten sind die erforderlichen Schutz und Baugerüste vom AN bereitzustellen. Bei Errichtung von Baugerüsten sind die gültigen Sicherheits und Rechtsvorschriften zu beachten.
Endreinigung Die Endreinigung der Baustelle in Bezug auf die hier ausgeschriebenen Leistungen mit ordnungsgemäßer und fachgerechter Entsorgung sämtlicher angefallener Abfälle fällt in den Leistungsumfang des AN und ist in die Eonheitspreise einzukalkulieren.
ZTV Abbruch-/Rückbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Abbruch-/Rückbauarbeiten
1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18459 Abbruch/Rückbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: ·· BDE: Bundesverband der Deutschen Entsorgungs, Wasser und Rohstoffwirtschaft e. V., ·· Bundesgütegemeinschaft RecyclingBaustoffe e. V., ·· DA: Deutscher Abbruchverband e. V., ·· DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., ·· DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., ·· IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., ·· RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ··
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 6 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung ZTV Abbruch-/Rückbauarbeiten
VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., ·· VdS Schadenverhütung GmbH, ·· Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
2 Vorleistung und Planung Der AN hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabeln, Kanälen, Vermarkungen und dergleichen, zu informieren und ggf. eine Ausgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen, so u. a. auf Medienfreischaltungen.
Der AN erstellt vor Ausführung der Abbrucharbeiten ein Aufmaß über die auszuführenden Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung von Abbruchleistungen nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812) etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN eine Abbruchplanung und ein Abbruchkonzept zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil dieser Planungen sind u. a.:
Der AN prüft vor Beginn der Abbrucharbeiten unaufgefordert und eigenverantwortlich: ·· erfolgte Medienfreischaltung, ·· Straßensperrung, Gehwegumlegung, ·· Baustelleneinrichtung, insbesondere mit der erforderlichen Anzahl von Containerstellplätzen und Containern zur sortenreinen Trennung, ·· Erstellung einer Rückbaustatik, falls erforderlich mit allen RückbauZwischenständen samt ggf. erforderlicher Absteifungen, Unterstützungen etc., ·· Emission in Bezug auf u. a. Anforderungen nach BImschG und deren Vermeidung.
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 7 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung ZTV Abbruch-/Rückbauarbeiten
Der AN fordert vom AG unaufgefordert Einsicht in die Bestandsstatik und Bestandspläne des abzubrechenden Bauwerkes.
Angrenzende Bauteile, Gehwege, Nachbargrundstücke sind in ausreichender Form durch den AN für die gesamte Dauer der Abbrucharbeiten zu schützen.
3 Ausführung 3.1 Allgemeine Angaben Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der Allgemein Anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DINNormen der ATVVOB Teil C als beschrieben.
Vor Arbeitsunterbrechungen ist dafür zu sorgen, dass keine Gefahr für Dritte besteht aufgrund von Zwischenrückbauzuständen (z. B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen).
Erforderliche Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauwerke, Umwelt und Verkehr sind vom AN in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung für die Durchführung der Abbrucharbeiten einzurechnen.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen, ohne das statische Gefüge des Abbruchbauwerks hierbei zu beeinträchtigen.
Treten trotz sorgfältiger Abbrucharbeiten Risse, Setzungen o. Ä. im Umfeld der Abbruchmaßnahme auf, ist der AG durch den AN sofort zu informieren. Über den weiteren Verlauf der Arbeiten muss der AN dann mit dem AG gesonderte Vereinbarungen treffen.
Bei Abbruchmaßnahmen für Decken oder Wände sowie für das Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen usw. gilt, dass das Abbrechen und Beseitigen von Wand und Deckenbekleidungen (Putz, Fliesen, Tapete, Beschichtungen, Schalungen u. Ä.) mit dem Preis abgegolten ist. Ebenso sind das Abbrechen und Entsorgen der unter oder auf Putz liegenden Leitungs und Elektroinstallationen, soweit diese auf den abzubrechenden Flächen liegen, im Preis enthalten.
3.2 Ausführung 3.2.1 Abbruch im Bestand Beim Abbruch ist die Standsicherheit der restlichen Bauteile im Bauzustand vom AN zu gewährleisten. Soweit erforderlich, sind statische Nachweise für Bauzwischenzustände, Abfanggerüste etc. durch den AN zu erbringen.
3.2.2 Behandlung des Abbruchgutes Das gesamte Abbruchmaterial ist nach Abfallschlüsselnummer (AVV) sortenrein in getrennt zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 8 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung ZTV Abbruch-/Rückbauarbeiten
der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn der AG dies genehmigt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abfahren zu lassen.
Vor Abtransport des Abbruchmaterials ist vom AN die abzurechnende Menge durch Unterschrift vom AG auf dem Übernahmeschein/Begleitschein bestätigen zu lassen, zumindest die Anzahl, Größe und Inhalt abzufahrender Container sind so vom AN dokumentieren zu lassen.
Soweit kontaminiertes Abbruchmaterial oder kontaminierte Stoffe vorgefunden werden, sind diese durch den AN unter gutachterlicher Begleitung zu entsorgen. Hierzu zählen auch sämtliche schadstoffbelasteten Baustoffe in Form von Dämm , Dicht und Isolierstoffen sowie Brandschutzverkleidungen (z. B. aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen).
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt auf Grundlage genehmigter Entsorgungsnachweise/ Sammelentsorgungsnachweise im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) gemäß Nachweisverordnung (NachwV) durch zugelassene Spediteure. Dem AG ist die Entsorgung durch Mitteilung seiner bei der ZKSAbfall registrierten behördlichen Nummer und Rolle nachzuweisen.
Das nicht gefährliche Abbruchmaterial ist nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung des AN gegenüber dem AG.
3.2.3 Abbruch von Rohrleitungen Nach dem Rückbau von Leitungen sind die im Wandquerschnitt verbleibenden Rohrstücke und Leitungsreste aus dem Wandquerschnitt herauszuschlagen und getrennt vom Bauschutt zu sammeln..
3.3 Gefahrstoffsanierung 3.3.1 Allgemeines entfällt
3.3.2 Anzeigepflicht entfällt
3.3.3 Sicherheitstechnische Abnahme entfällt
3.3.4 Sichtabnahme durch den AG entfällt
3.3.5 Dokumentation des Unterdrucks entfällt
3.3.6 Unterlagen entfällt
3.3.7 Haftung entfällt
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 9 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung ZTV Abbruch-/Rückbauarbeiten
4 Abrechnung Abbruch- und Rückbauarbeiten Ein Aufmaß für die Abbruchmaßnahme erfolgt nach den Bestandsbauteilen.
Vor Ausführung der Abbruchmaßnahmen ist rechtzeitig mit dem AG gemeinsam ein Aufmaß mit Darstellungen der Abbruchleistung zu erstellen und dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Erst nach Bestätigung des Aufmaßes durch die Bauleitung können die Abbruchmaßnahmen erfolgen. Nicht vor Ausführung aufgemessene Bauteile/Leistungen werden nicht vergütet. Dem AG steht ein Prüfzeitraum von mindestens 5 Werktagen zu.
Werden Pauschalpreise für m2 Gebäudefläche, m2 Raumfläche oder m3 umbauter Raum vereinbart, so gelten die Begriffe und Berechnungsgrundlagen der DIN 2771 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken Teil 1: Hochbau.
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 10 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Kapitel 1. Allgemeines
Titel 1.1. Baustelleneinrichtung
1.1.1. Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen Baustelle komplett einrichten für alle Leistungen des AN.
Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Bauwagen, Kettenbagger mit Abbruchzange/Meißel, Container und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, betriebsfertig aufstellen und für die eigenen Leistungen vorhalten und laufend zu unterhalten.
Nach Fertigstellung ist die Baustelle vollständig, inkl. aller Gerätschaften zu räumen. Die Geländeflächen, Lagerflächen, Wege auf denen sich die Baustelleneinrichtungen befunden haben, sind dem ursprünglichen Zustand entsprechend wiederherzustellen. Alle Verunreinigungen und Abfälle sind zu beseitigen.
Erforderliche Versorgungsleitungen wie Strom, Wasser usw. sind herzustellen. Die Baustelleneinrichtung beinhaltet die notwendige Baustellenabsicherung (Zäune, Container) um die Lagerflächen von Maschinen, Werkzeugen und Baustoffen. Werkzeuge, Baumaschinen und Baustoffe sind Nachts und an arbeitsfreien Tagen entsprechend gegen unbefugten Zugang abzusichern.
Die Baustelleneinrichtung hat insbesondere folgende Einzelleistungen zu enthalten:
·· Tagesunterkünfte gemäß Arbeitsstättenverordnung für eigenes Personal und eventuelle für Nachunternehmer einschließlich Sanitärcontainer. Es wird ausdrücklich auf eine regelmäßige Reinigung der WC und Sanitärcontainer von mindestens 1 mal in der Woche gefordert. Befestigte Aufstellflächen für die verschiedenen Container.
·· Lagerräume bzw. Flächen für Geräte, Maschinen, Baustoffe und Material.
·· Flächen für die Bauvorbereitung.
·· Fachgerechte Beseitigung von Müll, Baustoffreste, sämtliches Verpackungsmaterial.
·· Laufende Reinigung der Baustelle und Baustelleneinrichtungsflächen. Insbesondere freihalten der Wege und Baustraßen.
·· Beseitigung von Aufwuchs, Unkraut usw., der sich während der Bauzeit selbstständig einstellt.
·· Anschlussleitungen für elektrische Energie, Trinkwasser und deren Unterverteilung in die Baustelle und Baustelleneinrichtungsflächen. Entsorgungsleitungen
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 11 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung 1.1.1. Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen
für das Abwasser aus den Unterkünften und Sanitärcontainer.
·· Sicherung und Unterhaltung der Ver und Entsorgungsleitungen und Erdkabel usw. Sicherung gegen Beschädigung und Frost.
Vom AN ist vor Ausführung ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und mit der Bauleitung abzustimmen.
Baustelleneinrichtung für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen einrichten, vorhalten und nach Abschluss der Baumaßnahme vollständig räumen. Das Baufeld ist von allen Rückständen der Abbruchmaßnahe zu säubern. 1,00 Psch € €
1.1.2. Bauzaun aufstellen, vorhalten, räumen Bauzaun (Mobilzaun) aufstellen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände ca. 2,00 m, einschl. Standfüßen, vorhalten und räumen. Das Baufeld ist komplett vom snstigen Gelände zu trennen. 100,00 m € €
1.1.3. Bauzaun umsetzen Bauzaun wie vor beschrieben lösen und innerhalb der Baustelle einmalig, nach Aufforderung umsetzen. 100,00 m € €
1.1.4. Tor abschließbar Metallgitter B 4m H 2m Behelfsmäßiges Baustellentor, abschließbar, (nach Arbeitsschluss abschliessen und bei Arbeitsbeginn aufschliessen und öffnen), bestehend aus Metallgitter, vorgefertigt, einschl. Standfüßen und mit dem Bauzaunelementen dicht verbinden. 2 St. Schlüssel sind dem AG zu übergeben.
Breite ca. 4,0 m, Höhe ca. 2,0 m, einbauen und nach Bauende ausbauen. Vorhalten während der Bauzeit. In diese Leistung ist ausdrücklich das tägliche Öffnen und Schliessen des Tores einzurechnen. Während der arbeitsfreien Zeiten ist das Tor abzuschliessen. 1,00 St € €
1.1.5. Einrichten der Wasserhaltung / Staubminderung Bereitstellen und Betreiben einer wirksamen Staubminderungsanlage (Wasserberieselung) während der gesamten Abbruchdauer. Sicherstellung der Wasserversorgung. 1,00 Psch € €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
[Seite 12]
Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 12 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
1.1.6. Beweissicherung und Schutz angrenzender Bebauung Vorbereitende Prüfung, Dokumentation und Schutz bestehender, verbleibender Bauwerke oder Versorgungsleitungen im direkten Umfeld des Abbruchobjektes gegen Erschütterungen und Beschädigungen. 1,00 Psch € €
Summe Titel 1.1. Baustelleneinrichtung €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
[Seite 13]
Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 13 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Titel 1.2. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Alle nachstehend aufgeführten Nachweispositionen werden nur vergütet, wenn die Leistungen der einzelnen Kapitel nicht ausreichend beschrieben sind oder Sonderleistungen erforderlich werden. In den Stundenlohnsätzen sind sämtliche Nebenkosten wie z. B. Auslösung, Wegegelder und sonstige Zuschläge usw. einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt hierbei nicht. In den Maschinenstunden ist das Bedienungspersonal sowie sämtliche Betriebs und Schmierstoffe einzurechnen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden.
Die im Stundenlohn Beschäftigten unterstehen der Aufsicht des Auftragnehmers. Für die fachgerechte Ausführung der Tagelohnarbeiten trägt der Auftragnehmer die volle Verantwortung. Polier und andere Aufsichtsstunden sind mit einzukalkulieren.
Stundenlohnarbeiten werden bei der Abrechnung nur anerkannt, wenn die Rapportzettel folgende Angaben enthalten:
·· Datum der Ausführung ·· Bezeichnung des Maschinen/ Geräteeinsatzes ·· Zeitangabe des Maschinen/ Geräteeinsatzes ·· Beschreibung der ausgeführten Arbeiten ·· Unterschriftliche Anerkennung der Arbeiten durch die Bauleitung
Es wird nur die tatsächliche Arbeitszeit vergütet. Die einzelnen Verrech nungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
1.2.1. Stundenlohnarbeiten Polier Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, Polier 30,00 Std € €
1.2.2. Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, Facharbeiter 100,00 Std. € €
1.2.3. Betriebsstd. Elektrohammer Elektrohammer für Betonabbruch mit Meißel, einschl. Bedienung 24,00 h € €
1.2.4. Selbstaufnehmende Kehrmaschine, einschl. Fahrer Saug Spülfahrzeug, einschl. Fahrer, für die Reinigung von Verkehrsflächen, die Entsorgung des aufkommenden Materials ist in den Einheitspreis der Position einzukalkulieren. Einsatz erfolgt auf Anforderung der örtl. Bauüberwachung. 10,00 h € €
Summe Titel 1.2. Stundenlohnarbeiten €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 14 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Titel 1.3. Allgemeine Leistungen
1.3.1. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Der AN hat im Rahmen der Baustellenverordnung folgende Meldepflichten an den SiGeKo zu erfüllen:
·· Sicherheitsunterweisung ausfüllen und unterschreiben ·· Unternehmensstruktur, Betriebsstruktur und Tätigkeiten darstellen ·· Ermittlung und Beurteilung vorh. Gefährdungen §5 ArbSchG sowie Gewerke spezifische Gefährdungsanalyse des Unternehmers §6 ArbSchG (Pflicht zur Dokumentation) ·· Angaben über Unternehmeradressen ·· Vorlage der Dokumentation der persönlichen Sicherheitsbelehrung der Mitarbeiter (formloses Schreiben) ·· Vorlage der Ersthelferbescheinigungen (Kopie) ·· Meldepflicht von Unternehmensmitarbeitern bei Bauleitung oder Koordinator über Unterweisung nach UVV und SiGePlan für Arbeitnehmer, die auf der Baustelle erstmals ihre Arbeit aufnehmen, Arbeitsunfälle und Verletzungen auf dem Baustellengelände, beschädigte Schutzeinrichtungen im Verkehrsbereich ·· Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter auf der Baustelle ·· Angaben über voraussichtlich verwendete Gefahrstoffe bzw. Betriebsstoffe sowie Angaben zur Lagerung voraussichtlich verwendeter Gefahrstoffe bzw. Betriebsstoffe (Arbeitsanweisung buw. Sicherheitsdatenblatt) ·· Prüfnachweise der vorgesehenen elektr. Geräte gem. DGUV Vorschrift Nr. 3 ·· Vorlage der Betriebserlaubnisse und Eignungsnachweise der Fahrer Kran, Bagger ·· Maschinenliste / Geräteliste ·· Montageanweisung, Arbeitsanweisung ·· Abbruchanweisung (bei Bedarf)
Der Hauptunternehmer ist auch für seine Nachunternehmer verantwortlich. 1,00 psch € €
1.3.2. Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle Mit dem Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeiter auf der Baustelle zu gewährleisten, hat der AN die Verpflichtung, die vorgesehenen Sicherheits und Gesundheitsschutzvorkehrungen entsprechend den Vorschriften sowie entsprechend dem SiGePlan des Projektes einzuhalten. Der SiGePlan wird bei Auftragsvergabe ausgehändigt. Zudem sind für die Baustelle vorzusehen: ·· ErsteHilfeKasten gem. DIN 13169 oder 13157 (sowie die ständige Anwesenheit eines ErsteHilfeBefähigten pro 10 Arbeiter) ·· Feuerbekämpfungseinrichtungen ·· geeignete Kennzeichnung der Arbeiten und Gefahren ·· regelmäßige Reinigung der Arbeitszonen, Umkleide und Aufenthaltsräume, Sanitäreinrichtungen etc.
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 15 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung 1.3.2. Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle
·· allgemeine Sicherheitseinrichtungen (Geländer, Absperrnetze, Verschließen von Öffnungen etc.) ·· Ausbildung des Personals hinsichtlich der zu erwartenden Gefahren, der Werkzeuge sowie der eingesetzten Materialien, mit welchen auf der Baustelle umgegangen wird etc.
Einzurechnen ist die Teilnahme des vom AN für Sicherheit und Gesundheitsschutz Verantwortlichen an Besprechungen während der Baumaßnahme, ca. 0,5 h/Woche. 1,00 psch € €
1.3.3. Baustelleneinrichtungs- und Bauzeitenplan Der Auftragnehmer hat für alle seinen Leistungsumfang betreffenden Bereiche die komplette Detailtermin / Bauzeiten planung sowie die Baustelleneinrichtungsplanung durchzu führen.
Dem Auftraggeber und der örtlichen Bauleitung sind spätes tens 2 Wochen nach Beauftragung der Maßnahme die ent sprechenden Planunterlagen zur Genehmigung vorzulegen.
Hierzu gehören u. a.:
·· detaillierter Terminplan / Bauzeitenplan in MSProject für alle die Ausschreibung betreffenden Bereiche. Eine mehrmalige Abstimmung mit AG und Fremdgewerken sowie eine regelmäßige (monatlich) Aktualisierung ist in den Einheitspreis dieser Position einzurechnen. Der Plan ist während der gesamten Baumaßnahme durch den AN fortzuschreiben.
·· Baustelleneinrichtungsplan mit Darstellung aller benötigten Lager, Baustelleneinrichtungsflächen etc. 1,00 psch € €
1.3.4. Zusammenstellung Dokumentation Erstellung einer Dokumentations und Revisionsakte (2fach) mit folgendem Inhalt:
11.. Entsorgungsnachweise 22.. Wiegekarten 33.. Bautagesberichte 44.. Sonstiges
Die Dokumentation ist in einem bzw. mehreren Ordnern, Format DIN A4 und auf Datenträger (USBStick), mit einem entsprechendem Zahlenregister einschl. Inhaltsverzeichnis, dem zuständigen Fachbauleiter zu übergeben.
Die digitale Ausfertigung muss der Papierversion in Reihenfolge und Inhalt entsprechen und ist gemäß o.g. vorgenommener Aufteilung in Einzeldokumente im pdfFormat aufzuteilen. 1,00 psch € €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 16 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Summe Titel 1.3. Allgemeine Leistungen €
Summe Kapitel 1. Allgemeines €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 17 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Kapitel 2. Abbruch Nacheindicker 2
Titel 2.1. Abbruch der oberirdischen Bauteile (Zylinder)
2.1.1. Erstellung einer Deklarationsanalyse des Abbruchmaterials (Stahlbeton) Durch den AN ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Beprobung des Abbruchmaterials und vorzunehmen und eine Deklarationsanalyse zu veranlassen. Das Ergebnis ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 1,00 Psch € €
2.1.2. Abbruch Geländer Bediensteg / Treppe Abbruch der Geländer auf dem Bediensteg über dem Nacheindicker und an der Manteltreppe. Ausgeführt als Stahlgeländer, mit Handlauf, zwei Knieleisten und Pfosten (Abstand ca. 1,5 m), einschl. laden und Abfahren des Abbruchmaterials, Entsorgung wird separat Vergütet.
siehe Anlage 1 38,00 m € €
2.1.3. Abbruch Treppe, inkl. Konsolen Abbruch der am Behälter, mittels Konsolen angehängter Manteltreppenkonstruktion aus Stahlbeton, einschl. des Stahlbetonsteges unter den Stufen, der Podeste sowie der Konsolen.
Anzahl der Stufen: 33 Stück Anzahl der Podeste: 2 Stück Breite der Treppe: 1,00 m Dicke der Stufen: 8 cm Dicke der Podeste: 8 cm Abmessung Podeste: 1,00 x ca. 1,10 m Abmessung Steg: 36 x 25 cm Betongüte: gemäß Anlage 3 Stahlgüte: gemäß Anlage 3
Kalkulationsgrundlage: Anlage 1 und Anlage 3
Einschließlich materialschonendem Trennen des Betons vom Bewehrungsstahl vor Ort. Das Verfahren (z.B. Abbruchzange, Erschütterungsarmer Rückbau) ist materialspezifisch zu wählen.
In den Einheitspreis einzukalkulieren ist der Transport des Abbruchmaterials zur Zwischenlagerfläche und das dortige Wiederaufnehmen und Laden für den Abtransport zur Entsorgungs bzw. Annahmestelle. Die Entsorgung wird separat vergütet. 2,50 m3 € €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 18 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
2.1.4. Abbruch Laufsteg inkl. Unterzüge Abbruch des Laufsteges über demBehälter, inkl. der darunterliegenden Unterzüge aus Stahlbeton,
Abmessung Laufsteg: 1,50 x 13,00 m Dicke des Laufstegs: 20 cm Anzahl der Unterzüge: 2 Stück Abmessung Unterzug: 0,30 x 0,30 x 11,70 m Betongüte: gemäß Anlage 3 Stahlgüte: gemäß Anlage 3
Kalkulationsgrundlage: Anlage 1 und Anlage 3
Einschließlich materialschonendem Trennen des Betons vom Bewehrungsstahl vor Ort. Das Verfahren (z.B. Abbruchzange, Erschütterungsarmer Rückbau) ist materialspezifisch zu wählen.
In den Einheitspreis einzukalkulieren ist der Transport des Abbruchmaterials zur Zwischenlagerfläche und das dortige Wiederaufnehmen und Laden für den Abtransport zur Entsorgungs bzw. Annahmestelle. Die Entsorgung wird separat vergütet. 5,00 m3 € €
2.1.5. Abbruch des zylindrischen Behälterkörpers (Stahlbeton) Abbruch des oberirdischen, zylinderförmigen Behälterteils aus Stahlbeton, ab Oberkante der Wandkrone bis hin zum Beginn des Trichters. Einschließlich materialschonendem Trennen des Betons vom Bewehrungsstahl vor Ort. Das Verfahren (z.B. Abbruchzange, Erschütterungsarmer Rückbau) ist materialspezifisch zu wählen. Die angernzenden Bauwerke dürfen nicht beschädigt werden.
In den Einheitspreis einzukalkulieren ist der Transport des Abbruchmaterials zur Zwischenlagerfläche (Entfernung ca. 200 m) und das dortige Wiederaufnehmen und Laden für den Abtransport zur Entsorgungs bzw. Annahmestelle. Die Entsorgung wird separat vergütet.
72,00 m3 € €
Summe Titel 2.1. Abbruch der oberirdischen Bauteile (Zylinder) €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 19 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Titel 2.2. Erdarbeiten
Hinweistext Als MasseVolumenFaktor wird ein Wert von 1,80 to/m³ Boden festgeschrieben.
2.2.1. Baugrubenaushub zur Freilegung Trichters und Schachtbauwerke Lösen, Laden und von Boden / Auffüllungen der Bodenklassen 3–4 zur Freilegung der äußeren Trichterwand bis 3,0 m unter Geländeoberkante (GOK). Böschungswinkel gemäß DIN 4124 bzw. Anlage 5 Bodengutachten sind einzuhalten, Boden in Teilmengen zur Zwischenlagerfläche in ca. 200 m Entfernung transportieren und dort zur Beprobung zu einem homogenen Haufwerk aufhalden (gemäß EBV/PN 98). Der Aushub erfolgt sukzessive im Zuge der Abbrucharbeiten des Trichters und ist nach Abschluss der Abbrucharbeiten als Bodenaustauschmaßnahme für die Errichtung des neuen Nacheindickers fortzusetzen. Die Baugrubensohle ist als Gründungsniveau für das neue Bauwerk durch den Bodengutachter abnehmen zu lassen.
Gesamtaushubtiefe: bis ca. 3,0 m (Kiessandhorizont) Böschungsneigung: 45°
In den Einheitspreis dieser Position ist das Laden des gelagerten Bodenmaterials, für den Abtransport zur Entsorgung einzurechnen. Die Entsorgung wird gesondert abgerechnet. 350,00 m3 € €
2.2.2. Probenahme Bodenaushub nach PN 98 / EBV Durchführung einer repräsentativen Probenahme aus dem Haufwerk durch einen zertifizierten Gutachter gemäß den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung.
1,00 Stck € €
2.2.3. Laboranalyse Vollanalyse (EBV-Parameter) Chemische Untersuchung der Bodenprobe im akkreditierten Labor auf die relevanten Parameter der EBV (inkl. Eluat und Feststoffwerte) zur Bestimmung der Materialklasse. Die Laboranalyse ist dem AG unverzüglich vorzulegen. 1,00 Stck € €
Summe Titel 2.2. Erdarbeiten €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 20 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Titel 2.3. Abbruch der unterirdischen Bauteile (Trichter/Schachtbauwerke)
2.3.1. Abbruch der Trichterkonstruktion (Stahlbeton) Abbruch der freigelegten, trichterförmig zulaufenden Behälterbasis aus Stahlbeton. Wandstärke 35 cm, Tiefenreichweite von GOK bis zur Trichterspitze auf ca. 4,50 m unter GOK. Einschließlich Freistemmen der Bewehrung und Zerkleinerung des Materials auf baggerverladbare Größe in der Baugrube. Der Abbruch muss mindestens bis in Höhe des Kiessandhorizontes erfolgen (ca. 3,0 m unter GOK) die Trichterspitze kann im Erdreich verbleiben und ist mit einer Magerbetonauffüllung zu versehen. Die Abrechnung des Magerbetons erfolgt über separate Position. Die Stahlbeton verbreiterungen im Übergangsbereich zwischen Zylinder und Trichter sind im Leistungsumfang dieser Position enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Ebenso sind alle Sauberkeitsschichten in den Leistungsumfang dieser Position einzukalkulieren. Eine Abrechnung des Betonabbruchs über Wiegekarten wird nur akzeptiert, wenn der Betonabbruch keine nennenswerten Bodenbeimischungen enthält. In diesem Fall wird nach Aufmaß bzw. Bestandsplan abgerechnet.
Trichterdurchmesser oben: 10,070 m Trichterdurchmesser unten: 1,29 m Trichterhöhe: 4,50 m Wandstärke Trichterwände: 0,35 m Sauberkeitsschicht: 0,10 m
siehe Anlage 1 und Anlage 2
In den Einheitspreis einzukalkulieren ist der Transport des Abbruchmaterials zur Zwischenlagerfläche (Entfernung ca. 200 m) und das dortige Wiederaufnehmen und Laden für den Abtransport zur Entsorgungs bzw. Annahmestelle. Die Entsorgung wird separat vergütet.
55,00 m3 € €
Summe Titel 2.3. Abbruch der unterirdischen Bauteile (Trichter/Schachtbauwerke) €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 21 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Titel 2.4. Laden, Transport und Entsorgung / Verwertung
2.4.1. Separieren und Verwerten von Betonbruch Transport und fachgerechtes Verwerten bzw. Entsorgen des unbelasteten Betonbruchs (Abfallschlüssel AVV 17 01 01) bei einer zertifizierten Annahmestelle. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber vorzulegen. 131,00 m3 € €
2.4.2. Separieren und Verwerten von Altschrott (Bewehrungsstahl) Schnitt, Sortierung, Verladen und Transport des anfallenden Bewehrungsstahls (Abfallschlüssel AVV 17 04 05) zu einem Verwertungsbetrieb. Ein entsprechender Schrotterlös ist im Einheitspreis einzukalkulieren (Gutschriftverfahren). 17,00 to € €
2.4.3. Bodenmaterial BM-0 / BG-0 entsorgen Bauund Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel 17 05 04 oder 17 05 06 als geladene Böden, welche die Materialwerte der Materialklassen BM0 oder BG0 der ErsatzbaustoffV (Anlage 1, Tabelle 3) einhalten, transportieren und entsorgen. Eingehalten werden auch die Vorsorge und Beurteilungswerte der BBodSchV n.F., so dass auch eine Verwertung in und auf sowie unter und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht zugelassen ist. 350,00 m3 € €
Summe Titel 2.4. Laden, Transport und Entsorgung / Verwertung €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
[Seite 22]
Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 22 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Titel 2.5. Verfüllung und Geländeherstellung
2.5.1. Liefern und Einbringen von Verfüllmaterial Liefern und lagenweiser Einbau von Natursteinschotter, Körnung 0/45 mm, BM0 gemäß ErsatzbaustoffV, untere Hälfte des Körnungsbandes für Kies und Schottertragschichten gem. ZTV SoB StB 20, unter Schachtbauwerken einbauen, das Material ist auf 100 % der einfachen Proctordichte zu verdichten, Einbau und Verdichtung in Lagen von maximal 30 cm.
Die Höhe der Oberkante der Verfüllung ist mit dem AG abzustimmen und ist abhängig von der Einbindetiefe, des auf dieser Fläche herzustellenden neuen Nacheindickers.
In den Einheitspreis einzkalkulieren, ist das nachverdichten des anstehenden Bodens auf der Baugrubensohle. Diese ist durch den Bodengutachter abnehmen zu lassen. Hierfür ist rechtzeitig eine Aufforderung an den AG zu richten.
Recyclingmaterial wird ausgeschlossen. 260,00 m3 € €
2.5.2. Verdichtungsnachweis mittels Leichter Sondiersonde (LRS/Künzelstab)
Verdichtungsnachweis mittels Leichter Sondiersonde (LRS/Künzelstab) nach DIN EN ISO 224762 zur Überprüfung der Verdichtung von Bodenschichten.
Liefern aller erforderlichen Geräte, Geräteführer und Hilfskräfte sowie Durchführen von Verdichtungsnach weisen mittels Leichter Sondiersonde (LRS / „Künzel stab“) gemäß DIN EN ISO 224762 (ehemals DIN 4094).
Die Prüfung dient dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verdichtung von eingebrachtem oder anstehendem Boden (z. B. in Leitungsgräben, unter Fundamenten oder Tragschichten). Die Schlagzahlen sind pro 10 cm Eindringtiefe zu protokollieren. Das Messergebnis ist grafisch auszuwerten, zu interpretieren und dem Auftraggeber als schriftlicher Prüfbericht (Protokoll) zu übergeben.
Im Leistungsumfang sind die An und Abfahrt, das Einrichten der Prüfstelle, die Durchführung der Messung vor Ort sowie die vollständige Dokumentation enthalten. Die Nachweise sind im Beisein des Auftraggebers durchzuführen.
Prüftiefe: bis ca. 3,0 m unter Ansatzpunkt.
2,00 Stck € €
Summe Titel 2.5. Verfüllung und Geländeherstellung €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
[Seite 23]
Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 23 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Summe Kapitel 2. Abbruch Nacheindicker 2 €
Summe LV 1212-033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
[Seite 24]
Projekt: 1212 VE 033 Abbruch Nacheindicker 2 26.08.2026 LV: 1212033 Abbrucharbeiten Nacheindicker 2 Seite 24
Zusammenfassung
Titel 1.1. Baustelleneinrichtung € Titel 1.2. Stundenlohnarbeiten € Titel 1.3. Allgemeine Leistungen € Kapitel 1. Allgemeines €
Titel 2.1. Abbruch der oberirdischen Bauteile (Zylinder) € Titel 2.2. Erdarbeiten € Titel 2.3. Abbruch der unterirdischen Bauteile (Trichter/Schachtbauwerke) € Titel 2.4. Laden, Transport und Entsorgung / Verwertung € Titel 2.5. Verfüllung und Geländeherstellung € Kapitel 2. Abbruch Nacheindicker 2 €
Gesamt netto €
zzgl. 19,0 % MwSt €
Gesamt brutto €
Ort/Datum/Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto