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Anlage 6
Eigenerklärung des Bieters über den geplanten Einsatz von Nachunternehmern
Der Bieter erklärt, dass bei Beauftragung die folgenden Leistungen durch die nachfolgend bezeichneten Unternehmen erbracht werden:
| Auszuführender | Angabe des Nachunternehmers, der im Zuschlagsfall die Leistung ausführen soll (freiwillige Angaben) | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungsbereich | ||||
| 1. ………… | Firma mit Angabe der Rechtsform | |||
| Vertreter (Titel, Vorname, Name) | ||||
| vertretungsbefugt lt. Handelsregisterauszug Bevollmächtigter lt. Vollmacht eines Vertretungsberechtigten | ||||
| Anschrift | ||||
| Telefon | ||||
| Telefax | ||||
| E-Mail-Adresse | ||||
| 2. | Firma mit Angabe der Rechtsform | |||
| Vertreter (Titel, Vorname, Name) | ||||
| vertretungsbefugt lt. Handelsregisterauszug Bevollmächtigter lt. Vollmacht eines Vertretungsberechtigten | ||||
| Anschrift | ||||
| Telefon | ||||
| Telefax | ||||
| E-Mail-Adresse |
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| 3. ……. | Firma mit Angabe der Rechtsform | |||
|---|---|---|---|---|
| Vertreter (Titel, Vorname, Name) | ||||
| vertretungsbefugt lt. Handelsregisterauszug Bevollmächtigter lt. Vollmacht eines Vertretungsberechtigten | ||||
| Anschrift | ||||
| Telefon | ||||
| Telefax | ||||
| E-Mail-Adresse |
Hinweis: Die namentliche Nennung der Nachunternehmer ist mit Angebotsabgabe freiwillig. Werden für die aufgeführten (Teil-)Leistungen die vorgesehenen Nachunternehmer bereits namentlich mit Angebotsabgabe angegeben, ist dies verbindlich.
Der Auftraggeber wird bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen und die im Angebot angegeben haben, bestimmte Leistungen an noch nicht namentlich benannte Nachunternehmer vergeben zu wollen, vor Zuschlagserteilung die Angaben zu den vorgesehenen Nachunternehmern nachfordern. In diesem Zusammenhang muss der Bieter nachweisen, dass der Nachunternehmer hinsichtlich des von ihm zu erbringenden Leistungsteil den Eignungsanforderungen des Auftraggebers entspricht.
Für den Nachunternehmer gelten hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Zum Nachweis des Nichtvorliegens muss der Bieter für die namentlich benannten Nachunternehmer die Eigenerklärung zum Nichtvorleigen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3) vorlegen.
Die geforderten zusätzlichen Angaben sind innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Verpflichtungserklärungen der vorgenannten Unternehmen werden der Vergabestelle spätestens vor Auftragserteilung vorgelegt. Andernfalls kommt eine Beauftragung nicht in Betracht.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben.
Ort, Datum Name des Erklärenden
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Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Nachunternehmer (Name, Adresse):
Wir erklären als Nachunternehmer des Bieters, dass wir dem Bieter im Falle von dessen Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen für die Ausführung der nachfolgend aufgeführten (Teil-) Leistung/en zur Verfügung stehen:
Weiter versichern wir, dass
a) bezüglich unseres Unternehmens keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt;
b) bezüglich unseres Unternehmens keiner der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt;
c) hinsichtlich unseres Unternehmens kein Eintrag in einem Korruptionsregister oder einem entsprechenden Register erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserteilung an unser Unternehmen in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.
Klicken Sie hier, um Text einzugeben. _____________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Nachunternehmers
Hinweis: Dieses Formular ist ausgefüllt und mit der Unterschrift des Nachunternehmers versehen auf dem Vergabeportal hochzuladen.