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Abnahmeprotokoll
Vorhaben/ Projekt:
Auftrag: vom:
Auftragnehmer (AN):
vertreten durch:
Auftraggeber (AG): Technische Universität Dresden
Institut/Einrichtung:
vertreten durch:
Gegenstand der Abnahme
Gesamtleistung
folgende Teilleistungen:
Unterlagen
vollständig übergeben
nicht vollständig übergeben
ausstehende Unterlagen:
Frist zur Vorlage:
Bei der Durchführung der Abnahme wurde festgestellt:
Die Leistung ist mangelfrei. Der AG erklärt vorbehaltlos die Abnahme.
Es liegen erhebliche Mängel vor, die Abnahme kann daher nicht erfolgen.
Termin für erneuten Abnahmeversuch:
Bis auf die nachstehend aufgeführten Mängel, die noch zu beseitigen sind, befindet sich die Leistung im wesentlichen in vertragsgemäßem Zustand. Der AG erklärt die Abnahme unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung.
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Nachstehende Mängel sind noch zu beseitigen (ggf. Anlage beifügen):
Frist zur Behebung:
Zahlungseinbehalt:
nein
ja € Betrag in Worten: Euro
Vertragsstrafe:
Nach § 18 der zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Technischen Universität Dresden ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 von Hundert pro Woche, höchstens jedoch 5 von Hundert des gesamten Auftragswertes ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verlangen, wenn die Ausführungsfristen überschritten werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen.
wird erhoben soll nicht erhoben werden
Anzahlungsbürgschaft: (durch SG 1.2 auszufüllen)
Rückgabe erfolgt: ja nein
Datum der Rückgabe:
Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt am zu laufen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt noch nicht zu laufen, da eine Abnahme nicht erfolgt ist.
Die Unterzeichnenden erklären, dass sie ordnungsgemäß bevollmächtigt sind, die Abnahme durchzuführen bzw. zu erklären.
Ort, Datum Ort, Datum
Auftraggeber Auftragnehmer