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Anschreiben_3D-Handscanner
Ausschreibung - Construction Future Lab (CFLab) Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für einen 3D-Handscanner mit Software zur Daten- verarbeitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Construction Future Lab gGmbH hat einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Wir bitten Sie uns gem. §3 VOL/A ein Angebot einzureichen.
- Vorbemerkungen
Sofern nachfolgend die Begriffe „Bieter“ oder in diesem Zusammenhang der Begriff „Unternehmen“ verwendet wird, gilt dieser gleichermaßen für Bietergemeinschaften und deren Mitglieder. Sofern eine männliche Begriffsbezeichnung für die Bezeichnung von juristischen und/oder natürli- chen Personen verwendet wird, so ist dies als Neutrum zu verstehen und gilt ausdrücklich geschlech- terübergreifend. Dies gilt ausdrücklich und insbesondere für die Begriffe Bieter, Projektleiter und Mit- arbeiter.
Construction Future Lab (CFLab) gGmbH Besucheradresse Internet c/o Technische Universität Dresden Kutzbach-Bau Zi. 110 https://cflab.de/ Professur für Fluid-Mechatronische Systemtechnik (Fluidtronik) Helmholtzstraße 7a Helmholtzstraße 7a 01064 Dresden 01062 Dresden
Bankverbindung IBAN Steuernummer Umsatzsteuer-Id-Nr. (Ausland) Ostsächsische Sparkasse, DE69 8505 0300 0225 8374 63 (Inland) DE 355 640 740 Filiale Dresden BIC OSDDDE81XXX 203/124/01836
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- Kurzzusammenfassung – Gegenstand der Beauftragung
Es wird von einem 3D-Handscaner ausgegangen, der in der Lage ist, Objekte im 3D zu scannen und als virtuelle 3D-Ojekte abzuspeichern. Die zu scannenden Objekte sind 3D-gedruckte Baukörper aus mineralischen Bau-stoffen, bspw. Mörtel, Beton oder Lehm. Die Objekte werden entweder direkt nach dem 3D-Druck gescannt oder nach dem Erhärten, d. h. die Objektoberflächen sind feucht und ggf. leicht glänzend oder trocken und matt. Neben der makroskopischen Geometrie der 3D-gedruck- ten Objekte soll auch die offene Porosität erfasst werden können. Des Weiteren sollen mittelgroße Komponenten von Baumaschinen gescannt werden. Diese ggf. lackierten Oberflächen können so- wohl matt als auch glänzend sein. Der handgeführte 3D-Scanner soll ohne weitere Tools (bspw. Referenzstationen, Lichtquellen oder Verdunklungen) einsetzbar sein. Er muss einen Scanmodus haben, der auch ohne das Anbringen vor- heriger Marker funktioniert. Für die Bedienung des Scanners sind physische Tasten vorgesehen. Zur Datenübertragung zwischen Hand-scanner und dem PC mit entsprechender Verarbeitungssoftware kann eine Kabelverbindung genutzt werden. Die Datenübertragung muss nicht zwingend echtzeitfä- hig sein. Die Software zur Datenverarbeitung der gescannten Objekte soll diese im 3D visualisieren, die Mög- lichkeit haben am 3D-gescannten Bauteil Inspektionen (bspw. Messungen von Abständen, Ebenheit, Winkeligkeit) vorzunehmen und die Option haben CAD-Konstruktionen zu importieren für einen Soll- Ist-Vergleich. Datenformate für den Export sind .stl-, obj.- oder .step-Format. Die PC-seitige Software zur Datenverarbeitung soll für Windows 11 geeignet sein. Die Datenauf- nahme mit dem 3D-Handscanner soll auch ohne Internetverbindung möglich sein. Als Lizenzmodell wird ein einmaliger Erwerb mehrerer Lizenzen angestrebt. Auftraggeber:
Construction Future Lab gGmbH, c/o TU Dresden, Helmholtzstraße 7a, 01062 Dresden
Gegenstand der Beauftragung
Erwerb eines 3D-Handscanners mit Software zur Datenverarbeitung
- Vergabeverfahren
a) Allgemeines
Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist eine öffentliche Ausschreibung gem. §3 VOL/A. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz werden im gesamten Verfahren beachtet. Die Projekt- und Verfahrenssprache ist deutsch. Insbeson- dere das verbindliche Angebot sowie die komplette Dokumentation sowie alle weiteren Schriftstücke sind in deutscher Sprache abzufassen. Die gesamte Auftragsrealisierung (u. a. Korrespondenz, Be- sprechungen und Verhandlungen, Schulungen) muss in deutscher Sprache erfolgen. Dies gilt für alle Projektphasen. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
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b) Fragen von Bietern und Wirtschaftsteilnehmern
Enthalten diese Unterlagen und/oder Anlagen nach Auffassung des Wirtschaftsteilnehmers Unklar- heiten, Widersprüchlichkeiten, Fehler, sind unverständlich oder in sonstiger Weise zu beanstanden, so hat er den Auftraggeber unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt dem Auf- traggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, dies allen Wirtschaftsteilnehmern mitzuteilen und damit die Möglichkeit zu geben, die ggf. geänderten Aspekte rechtzeitig zu berück- sichtigen.
Sollten im Rahmen der Erstellung des Angebotes aufgabenbezogene oder verfahrensbezogene Fra- gen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus diesen Unterlagen ergibt, so sind Rückfragen
bis spätestens 20.10.2026
ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform www.evergabe.de einzureichen. Mündliche oder fernmündliche Rückfragen und/oder Anmerkungen werden nicht bearbeitet.
Es ist unzulässig, Informationen über das Ausschreibungsverfahren oder anderweitige vertrauliche Informationen auf einem anderen Weg abzufordern und/oder zu erlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern, die hiergegen verstoßen, auszuschließen.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind und allen Wirtschaftsteilnehmern durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden oder ohnehin allgemein zugänglich sind.
Im Interesse aller Bieter sollten Fragen unverzüglich gestellt werden. Es wird im Sinne einer zügigen Bearbeitung der Fragen und entsprechender Veröffentlichung darum gebeten, die Fragen neutral zu formulieren, soweit dies möglich ist.
c) Einreichung der Angebote und Bindefrist
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Die Unterlagen sind, soweit gefordert, zu unter- schreiben und als elektronische Kopie einzureichen. Um die Anforderungen an ein elektronisches Angebot zu erfüllen, ist zwingend die Abgabe über die Vergabeplattform www.evergabe.de er- forderlich. Die elektronischen Angebote bzw. ggf. die Änderungen und Berichtigungen müssen bis spätestens zum 27.10.2026 – 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Vergabeplattform
eingegangen sein.
Angebote, die in anderer Form (z. B. per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
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Ein nicht fristgerecht eingegangenes Angebot wird ausgeschlossen. Bis zum Ablauf dieser Frist kön- nen Angebote zurückgezogen werden. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zwei- felsfrei sein. Änderungen oder unzulässige Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss.
Die Bindefrist endet am 17.11.2026.
d) Angebotsprüfung und Wertung
a. Formale Prüfung und Prüfung der Vollständigkeit der geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen
Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das An- gebot ausgeschlossen werden.
Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollstän- dig enthalten, können ausgeschlossen werden. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforde- rung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwor- tung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verant- wortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund).
b. Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen:
- Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachver- halte.
- Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss.
- Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingun- gen der Vergabeunterlagen dar.
- Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung.
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c. Eignungsprüfung
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unterneh- mens unabhängig von den einzureichenden Dokumenten gemäß Dokument D Wertungsschema vorzulegen:
- Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Aus- schlussgründe vorliegen (Anlage A)
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsre- gister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung ent- behrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Um- satzsteuernummer möglich.
- Eine kurze Beschreibung des Unternehmens zum Nachweis der Expertise auf den relevanten Gebieten der Maschinenentwicklung von elektrifizierten Baumaschinen.
- Eigenerklärung des Unternehmens zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit den geforderten Lieferumfang zu erbringen.
- Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform).
Mit dem Angebot außerdem einzureichende Unterlagen:
- Vollständiges Angebot gemäß Angebotsvorlage (Anlage E)
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Ver- eins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäfts- führung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsfüh- rung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erfor- derlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nach- zuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
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d. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unter- zeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsver- bindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungs- anteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärun- gen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
e. Bewertung der Angebote
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen und dienen der Bewertung des Ange- bots: • Produktdatenblätter • Bedienungsanleitung und falls nicht enthalten: Montageanleitung und Wartungsanleitung • Schnittstellendokumentation • Übersicht über die Schulungsmöglichkeiten zum Maschineneinsatz.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot mit der insgesamt höchsten Gesamtpunktzahl entsprechend des beigefügten Dokuments Anlage D Wertungsschema erteilt.
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- Sonstiges
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der für den Auftraggeber zuständige Sitz.
Mit freundlichen Grüßen Construction Future Lab gGmbH
(Dieses Anschreiben ist ohne Unterschrift gültig)
Anlagen
Anlage A – Unbedenklichkeitserklärung Anlage B – Russlandembargoerklärung Anlage C – Leistungsbeschreibung Anlage D – Wertungsmatrix Anlage E – Angebotsvorlage
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