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Regelung zu abweichenden Vertragsbedingungen
Verbindlich sind ausschließlich die in den Vergabeunterlagen dokumentierten Vergabe‐ und Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Abweichende Liefer‐, Vertrags‐ und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Stadt Plauen in Textform in einem Bestätigungsschreiben ausdrücklich anerkannt worden sind.