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634_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

14 Rollcontainer für Gerätewagen der Feuerwehr

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 19:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)

Maßnahme: FG Brandschutz

Leistung: Beschaffung Rollcontainer für Gerätewagen

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

    • frei -
  1. Lieferungsort/Leistungsort: Stadt Plauen, FG Brandschutz, Poeppigstr. 8, 08529 Plauen Adresse:

  2. Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 07.12.2026 Ende der Ausführung: 06.12.2027 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

  3. Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jeden Werktag 0,1 v. H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

  1. Rechnungen (§15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

zwei-fach einzureichen.

  1. Sicherheitsleistung (§ 18)

6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

Ausgabe 2017 1

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)

6.2 Sicherheitsleistungen durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“, „Mängelansprüchebürgschaft“ bzw. „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: -”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. -Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. -Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. -Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. -Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

  1. Zahlungsbedingungen (§ 17)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. gemäß § 17 VOL/B

    • frei -

Ausgabe 2017 2

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