VergabeHero
Übersicht
  • Ausschreibungen
  • Auftraggeber
Mein Bereich
Benachrichtigungen
ImpressumDatenschutzAGB

Deine Ausschreibungen finden dich

Wir prüfen täglich jede neue Vergabe gegen dein Angebot.

Kostenlos registrierenAnmelden
Alle Tender

Zwei Datenserver für KI-Forschung

Universität Stuttgart · 70569 Stuttgart, Germany · service.bund.de

Veröffentlicht7. Aug. 2026
Auftragswert~€500kGeschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist8. Sept. 202630 Tage verbleibend

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Quelle: servicebund
  2. 8. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Zusammenfassung

Die Universität Stuttgart beschafft zwei Datenserver zur Unterstützung von KI‑Forschungsprojekten. Das Verfahren ist ein offenes Verfahren mit Angebotsfrist zum 8. September 2026. Die Beschaffung umfasst die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Server. Der genaue Leistungsumfang und die technischen Spezifikationen sind in den Ausschreibungsunterlagen zu finden.

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität Stuttgart will zwei Datenserver anschaffen, um ihre KI‑Forschungsaktivitäten zu stärken. Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren, bei dem interessierte Unternehmen bis zum 8. September 2026 ein Angebot einreichen können. Die Leistung beinhaltet Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme der Server sowie die notwendige Software. Die Beschaffung richtet sich an Anbieter von Hochleistungs‑IT‑Hardware, die Erfahrung mit Forschungsumgebungen nachweisen können.

Auf einen Blick

Verfahren
Offenes Verfahren
CPV
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)FlugsimulatorenTechnischer Simulator für Forschung, Prüfungen und Wissenschaft
Region
Baden-Württemberg
Land
Germany
Komplexität
medium

Auftraggeber

Universität Stuttgart
70569 Stuttgart, Germany
Adresse
70569 Stuttgart · Germany
Website
Profil ansehenBekanntmachung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.