Winterdienst für die Bundesautobahnen A1 und A226 bei Scharbeutz
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord · Hamburg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beauftragt den Winterdienst auf den Flächen entlang der Bundesautobahnen A1 und A226 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Scharbeutz. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben, jeweils für ein Fahrzeug, und soll vom 1. November 2026 bis spätestens 30. April 2030 erbracht werden. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 7:00 Uhr.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Durchführung des Winterdienstes auf den Flächen der Autobahn GmbH des Bundes, NL Nord, entlang der BAB A1 und A226 in Zuständigkeit der AM Scharbeutz in dem Zeitraum vom 01.11.2026 bis max. zum 30.04.2030
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Lose
2 LoseDurchführung des Winterdienstes auf den Flächen der Autobahn GmbH des Bundes, NL Nord, entlang der BAB A1 und A226 in Zuständigkeit der AM Scharbeutz in dem Zeitraum vom 01.11.2026 bis max. zum 30.04.2030 - Ein Fahrzeug
Durchführung des Winterdienstes auf den Flächen der Autobahn GmbH des Bundes, NL Nord, entlang der BAB A1 und A226 in Zuständigkeit der AM Scharbeutz in dem Zeitraum vom 01.11.2026 bis max. zum 30.04.2030 - Ein Fahrezug
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