Winterdienst auf Straßen, Wegen, Plätzen und Sonderflächen in Hoppegarten
Rennbahngemeinde Hoppegarten · Hoppegarten, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Rennbahngemeinde Hoppegarten beauftragt Winterdienstleistungen im gesamten Gemeindegebiet. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Fahrbahnen, Parkbuchten und Parkplätze, Geh- und Radwege, Bushaltestellen, Bahnhofsvorplätze sowie Sonderflächen. Die Leistungen sind in drei Gebietslose für Hönow, Dahlwitz-Hoppegarten einschließlich weiterer Ortsteile sowie Sonderflächen aufgeteilt. Angebote können bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Winterdienst im Gemeindegebiet Hoppegarten
Qualifikation
Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 oder 9 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 4 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 GWB verwirklicht ist. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Leistungsbezogene Unterlagen werden nur nachgefordert, sofern sie die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien NICHT betreffen.
Lose
3 LoseDie ausgeschriebene Winterdienstleistung beinhaltet Fahrbahnen,Parkbuchten/Parkplätze, Gehwege, Radwege, Bushaltestellen, Bahnhofsvorplätze und Sonderflächen. Die jeweils durchzuführenden Winterdienstleistungen sind nach Gebietslosen und Sonstigen Flächen aufgeteilt. Los 1 - Hönow Los 2 - Dahlwitz-Hoppegarten (inkl. OT Birkenstein, Münchehofe, GT Waldesruh) Los 3 - Sonderflächen
Die ausgeschriebene Winterdienstleistung beinhaltet Fahrbahnen,Parkbuchten/Parkplätze, Gehwege, Radwege, Bushaltestellen, Bahnhofsvorplätze und Sonderflächen. Die jeweils durchzuführenden Winterdienstleistungen sind nach Gebietslosen und Sonstigen Flächen aufgeteilt. Los 1 - Hönow Los 2 - Dahlwitz-Hoppegarten (inkl. OT Birkenstein, Münchehofe, GT Waldesruh) Los 3 - Sonderflächen
Die ausgeschriebene Winterdienstleistung beinhaltet Fahrbahnen,Parkbuchten/Parkplätze, Gehwege, Radwege, Bushaltestellen, Bahnhofsvorplätze und Sonderflächen. Die jeweils durchzuführenden Winterdienstleistungen sind nach Gebietslosen und Sonstigen Flächen aufgeteilt. Los 1 - Hönow Los 2 - Dahlwitz-Hoppegarten (inkl. OT Birkenstein, Münchehofe, GT Waldesruh) Los 3 - Sonderflächen
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das günstigste Angebot erhält den Rang 1. Die anderen Ränge werden nach aufsteigenden Preis verteilt.
- price100%
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das günstigste Angebot erhält den Rang 1. Die anderen Ränge werden nach aufsteigenden Preis verteilt.
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Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das günstigste Angebot erhält den Rang 1. Die anderen Ränge werden nach aufsteigenden Preis verteilt.