Werkstattplanung für den Neubau eines Berufsbildungs- und Technologiezentrums
Handwerkskammer der Pfalz · Kaiserslautern, Deutschland · TED
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Zusammenfassung
Die Handwerkskammer der Pfalz beauftragt stufenweise Werkstattplanungsleistungen für den Neubau eines überbetrieblichen Berufsbildungs- und Technologiezentrums in Neustadt an der Weinstraße. Auf einem rund 31.000 m² großen Grundstück sind etwa 12.200 m² Nutzfläche, 8.000 m² Freiflächen sowie 26 Übungseinheiten mit 336 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe vorgesehen; die Baukosten werden auf rund 73,4 Millionen Euro brutto zuzüglich 10 bis 13 Millionen Euro Ausstattungskosten geschätzt. Die Prüfung des Förderantrags kann bis zu zwölf Monate dauern, sodass zwischen zwei Vergabestufen eine entsprechende Unterbrechung möglich ist; die Teilnahmefrist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Projektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftlichen überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und a. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 336 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Werkstattplanung Die Werkstattplanung umfasst insbesondere: ▪ ein bedarfsgerechtes und zukunftsfähiges Konzept für überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Meistervorbereitung, Fort- und Weiterbildung ▪ Werkstattbereiche für Tief- und Straßenbau, Maurer, Zimmerer, Elektrotechnik, Friseur, Tischler, Kraftfahrzeugtechnik, Metallbau (Metall und Schweißen) sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik; ▪ große, modulare und flexible Flächen für unterschiedliche Gruppengrößen, Ausbildungsinhalte und künftige technologische Entwicklungen sowie computergestütztes Lehren und Lernen mit digitalen Medien und Tools in Werkstätten und Theorieräumen; ▪ direkte Anbindung an das Ver- und Entsorgungsnetz und Abstimmung mit der technischen Gebäudeausrüstung sowie eine offene, freundlich gestaltete und pädagogisch zeitgemäße Lern- und Arbeitsumgebung; ▪ flexible Nutzung und Umnutzung zur Berücksichtigung des technologischen und gesellschaftlichen Wandels sowie des Zusammenwachsens verschiedener Gewerke; ▪ Integration in die Gesamtplanung und Koordination mit Objektplanung Gebäude, Fachplanungen, Freianlagenplanung, Auftraggeber und Nutzern unter Berücksichtigung von Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten und Vorgaben der Zuwendungsgeber, ▪ Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbes. der ASR, DGUV und ArbSchG und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Förderung Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen Stufe 2 und Stufe 3 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.
Qualifikation
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i. S. v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG), § 21 (SchwarzArbG) Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht (Formular 2) Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungennach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Ge währleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), (Formular 3) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ▪ Bestätigung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer ▪ Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ für mindestens eine im Unternehmen des Bewerbers tätige, für die Leistungserbringung verfügbare Person. Als Nachweis ist die aktuelle Eintragungsbestätigung der zuständigen Ingenieurkammer bzw. ein entsprechendes Abschlusszeugnis vorzulegen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 2 000 000 EUR für Personenschäden, min. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden (pro Versicherungsfall) vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ▪ Geeignete Referenzen: Nachweis über mindestens eine innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossene Werkstattplanung für einen öffentlichen Auftraggeber für ein Berufsbildungszentrum oder Kompetenzzentrum mit mindestens 3 unterschiedlichen Werkstätten sowie mehreren Arbeits- und Funktionsbereichen und Kosten der KG600 Werkstätten in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR netto. Der Abschluss der Leistung muss nach dem 01.01.2016 bis zum Datum der Teilnahmefrist erfolgt sein. ▪ Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen: Eigenerklärung über Personal, das als Projektleiter und der stellvertretender Projektleiter über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Werkstattplanung verfügt. Mit Angebotsabgabe ist ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter zu benennen, der diese Kriterien erfüllt. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auslobers. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass der Auslober von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert. Ferner wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen und die genannten Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Lose
1 LosProjektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftlichen überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 336 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Werkstattplanung Die Werkstattplanung umfasst insbesondere: ▪ ein bedarfsgerechtes und zukunftsfähiges Konzept für überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Meistervorbereitung, Fort- und Weiterbildung ▪ Werkstattbereiche für Tief- und Straßenbau, Maurer, Zimmerer, Elektrotechnik, Friseur, Tischler, Kraftfahrzeugtechnik, Metallbau (Metall und Schweißen) sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik; ▪ große, modulare und flexible Flächen für unterschiedliche Gruppengrößen, Ausbildungsinhalte und künftige technologische Entwicklungen sowie computergestütztes Lehren und Lernen mit digitalen Medien und Tools in Werkstätten und Theorieräumen; ▪ direkte Anbindung an das Ver- und Entsorgungsnetz und Abstimmung mit der technischen Gebäudeausrüstung sowie eine offene, freundlich gestaltete und pädagogisch zeitgemäße Lern- und Arbeitsumgebung; ▪ flexible Nutzung und Umnutzung zur Berücksichtigung des technologischen und gesellschaftlichen Wandels sowie des Zusammenwachsens verschiedener Gewerke; ▪ Integration in die Gesamtplanung und Koordination mit Objektplanung Gebäude, Fachplanungen, Freianlagenplanung, Auftraggeber und Nutzern unter Berücksichtigung von Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten und Vorgaben der Zuwendungsgeber, ▪ Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbes. der ASR, DGUV und ArbSchG und den allgemein anerkannten Regeln der Technik Förderung Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen Stufe 2 und Stufe 3 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality
siehe Vergabeunterlagen
- quality
siehe Vergabeunterlagen
- quality
siehe Vergabeunterlagen
- quality
siehe Vergabeunterlagen
- price
Das Angebot erfolgt auf Grundlage des Vertrags. Zur Wertung der Angebote wird dem Bieter ein Honorarformular zur Verfügung gestellt, welches zwingend zur Angebotsabgabe zu nutzen und ausgefüllt einzureichen ist. Zur Vergleichbarkeit der Angebote werden im Honorarformular vorläufige anrechenbare Kosten vorgegeben, diese sind nicht Vertragsbestandteil und werden erst im laufenden Projekt gem. Vertrag final festgelegt.