Werbeagentur für Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die alp Bayern
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus · München, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler des Auftraggebers berichtigt
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Zusammenfassung
Der Freistaat Bayern beauftragt eine Werbeagentur mit der Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -schaltung sowie der Pflege bestehender Kommunikationsmedien. Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von vier Jahren (drei Jahre Grundlaufzeit plus ein Jahr Verlängerungsoption). Der geschätzte Auftragswert beträgt 4,715 Millionen EUR.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel. Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern. Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien im Bereich Absatzförderung für bayerische Agrarprodukte und Nahrungsmittel sowie verwandte Dienstleistungen. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus Vertragsverlängerungsoptionen um ein weiteres Jahr).
Qualifikation
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
1 LosDer Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel. Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern. Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien im Bereich Absatzförderung für bayerische Agrarprodukte und Nahrungsmittel sowie verwandte Dienstleistungen. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus Vertragsverlängerungsoptionen um ein weiteres Jahr).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
Preis
- quality70%
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.