Weigh-in-Motion-Anlage für die A1, BW Hochstraße B
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland · Krefeld, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Rheinland beauftragt die Planung, Lieferung und Installation einer Weigh-in-Motion‑Anlage auf der A1, BW Hochstraße B (Bauwerksnummer 4907 593). Die Anlage soll in sechs Fahrspuren die Achslasten beider Fahrtrichtungen erfassen und kontinuierlich das Bauteilverhalten dokumentieren. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren, Angebotsfrist ist der 15. September 2026. Ein Auftragswert wird nicht angegeben.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
A1, BW Hochstraße B (4907 593) Weigh-in-Motionanlage
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Lose
1 LosA1, BW Hochstraße B (Bauwerksnummer 4907 593), Weigh-in-Motionanlage Gegenstand der Leistung ist die Konzeption und Durchführung einer Wiegeanlage zur kontinuierlichen Aufzeichnung der überfahrenden Achslasten auf dem Bauwerk. Im Zuge einer allgemeinen Betrachtung des Bauwerks bezüglich der Spannstähle sind die Achslasten aufzuzeichnen um ein kontinuierliches zeitabhängiges Bauteilverhalten zu dokumentieren: -Im Zuge weitreichender Prüfungen an dem genannten Bauteil sind die Einwirkungsgrößen auf das Bauwerk mit aufzuzeichnen. Hierzu ist eine Wiegeanlage innerhalb der 6 Fahrspuren (2x3 Fahrspuren in beide Fahrtrichtungen) zu installieren. Die Überwachung erfolgt zunächst für einen festen Zeitraum von 2 Jahren. Eine Verlängerung des Monitorings ist jeweils zweimal um 1 Jahr möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Verlängerung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu beenden, sofern die Messanlage aufgrund des Rückbaus der Brücke oder aus anderen Gründen nicht mehr erforderlich ist - etwa, wenn festgestellt wird, dass keine Drahtbrüche aufgezeichnet werden. Die Messsensoren sollen nach technischen Richtlinien auf dem Bauwerk in die Fahrbahn eingefräst werden sodass die Achsgewichte des Verkehrs uneingeschränkt zeitlich und örtlich aufgezeichnet werden. Hierzu sind alle notwendigen Sicherungs- und Sperrungsmaßnahmen zu planen und zu beantragen und durchzuführen. Beim Einbau der Sensoren sind die abschnittsweisen Montageabschnitte so abzustimmen, dass mindestens eine Fahrspur pro Fahrtrichtungaufrechterhalten wird. Um die verkehrstechnischen Einschränkungen möglichst zu minimieren ist es sinnvoll die Fräsarbeiten innerhalb von Nachtschichten durchzuführen. Die Hardware zur Aufzeichnung der Daten soll vandalismussicher aufgestellt werden. Dabei ist freigestellt ob die technischen Anlagen innerhalb des Hohlkastens aufgestellt werden oder in einem Container unterhalb des Bauwerks. Es ist ein Datenportal aufzustellen, auf dem die aktuellen Rohdaten dauerhaft zugänglich gemacht sind, allerdings so, dass die Daten richtig interpretierbar sind. Darüber hinaus sind die Daten in aufbereiteter Form quartalsmäßig als PDF und Xlsx Datei an den Bauherrn zu übergeben. Zudem ist im Falle eines allgemeinen Stromausfalls dafür zu sorgen, dass die Daten weiterhin aufgezeichnet werden. Es soll kurzfristig ein Notsystem zugeschaltet werden, welches eine Notstromzufuhr zur sukzessiven Aufzeichnung für mindestens 24h garantiert. Der Zugang zu den Hohlkästen findet über Zugangsöffnungen an den Unterseiten statt. Diese Öffnungen sind teilweise mittels Hubarbeitsbühnen oder Treppentürmen erreichbar. Voraussichtlich werden 4 Treppentürme als Grundzugangseinheiten eingerichtet. Sämtliche Arbeiten sind über Hubarbeitsbühnen mit entsprechend geschultem Personal durchzuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei sämtlichen Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - hier vorrangig die ASR A2.1 (Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen) -, den DGUV Grundsatz 308-008 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in ihrer jeweils gültigen Fassung strikt einzuhalten.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
Unterkriterien 1. Plausibilität des Messaufbaus und der Sensoranordnung in 6 Fahrspuren, Erfassung der maßgeblichen Einwirkungsgröße, Eignung für beide Fahrtrichtungen, Umgang mit Fahrspurbreiten, Übergangen, Einbaulagen und bauwerksspezifischen Randbedingungen (Unterwichtung 30%) 2. Konzept zur Kalibrierung, Plausibilisierung, Referenzmessung, Umgang mit Messabweichungen, Prüfintervallen, Funktionskontrollen und Dokumentation des Messqualität (Unterwichtung 30%) 3. Datenlogger, Stromversorgung, Übertragung, Datensicherheit, Redundanzen, Störungsmanagement, Datenformate und Schnittstellen zum AG (Unterwichtung 10%) 4. Technische Darstellung des Einfräsens, Einbaus der Sensoren, kraftschlüssiger Verschluss, Witterungsabhängigkeit, Aushärte-/Sperrzeiten und Schutz der Sensorik (Unterwichtung 10%) 5. Wartungsintervalle, Reaktionszeit, Fernüberwachung, Ersatzteilverfügbarkeit, Zugang im laufenden Betrieb, Vorgehensweise bei Sensorausfall oder Kommunikationsstörung (Unterwichtung 10%) 6. Schutz der ober- und unterseitigen Komponenten, Kabelwege, Schaltschränke, Stromversorgung und Datenübertragung gegen Manipulation, Witterung und Beschädigung (Unterwichtung 5%) 7. Verständlichkeit, Vollständigkeit, Bezug zur BAB A1, Brückenbauwerk, Hohlkästen, Verkehrsführung und konkreten Randbedingungen der Aufgabenstellung (Unterwichtung 5 %) Für jedes Unterkriterium wird die 0-5 Punkte Bewertung verwendet und anschließend auf die jeweilige Unterwichtung umgerechnet mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Eine Rundung auf einen vollen Punktewert erfolgt erst in der Gesamtsumme. Dieser volle Punktewert des Kriterium geht in die Wichtung ein.
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