Wasserspender und PET-Flaschen für das Universitätsklinikum Münster
Universitätsklinikum Münster · Münster, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Das Universitätsklinikum Münster schreibt die Rahmenvereinbarung für die Miete, den Service und die Installation von Wasserspendern (Los 1) sowie die fortlaufende Bereitstellung von PET‑Einwegflaschen (Los 2) aus. Beide Lose haben eine Vertragslaufzeit von 360 Tagen. Es handelt sich um Liefer‑ und Dienstleistungsleistungen im Bereich Trinkwasserversorgung.
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Münster beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Miete, Service und Installation von Wasserspendern (Los 1) sowie die ständige Bereitstellung von PET Flaschen (Los 2) um die stetige Versorgung mit Trinkwasser am Universitätsklinikum effizienter und effektiver zu gestalten und die bereits hohen hygienischen Standards weiter zu verbessern.
Qualifikation
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden teilweise nachgefordert
Lose
2 LoseDas Universitätsklinikum Münster beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Miete, Service und Installation von Wasserspendern (Los 1) sowie die ständige Bereitstellung von PET Flaschen (Los 2) um die stetige Versorgung mit Trinkwasser am Universitätsklinikum effizienter und effektiver zu gestalten und die bereits hohen hygienischen Standards weiter zu verbessern. Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen, die für eine ordnungsgemäße, termingerechte und sichere Durchführung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung erforderlicher De- und Montagearbeiten im geringen Umfang sowie die Einhaltung sämtlicher Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienebestimmungen. Während der Vertragslaufzeit können weitere Liegenschaften hinzukommen oder entfallen. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Gebäude über Aufzüge verfügen und der laufende Klinikbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden darf. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet nach aktueller Kalkulation die Lieferung und Bereitstellung von 50 Wasserspendern über die Gesamtlaufzeit sowie den Abruf von ca. 30.000 PET-Wasserflaschen pro Monat, sofern sich alle 50 Wasserspender zeitgleich im Einsatz befinden. Voraussichtlich wird der Vertragsbeginn Anfang des dritten Quartals 2026 erfolgen. Dieses Datum dient jedoch nur als Orientierungswert.
Das Universitätsklinikum Münster beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Miete, Service und Installation von Wasserspendern (Los 1) sowie die ständige Bereitstellung von PET Flaschen (Los 2) um die stetige Versorgung mit Trinkwasser am Universitätsklinikum effizienter und effektiver zu gestalten und die bereits hohen hygienischen Standards weiter zu verbessern. Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen, die für eine ordnungsgemäße, termingerechte und sichere Durchführung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung erforderlicher De- und Montagearbeiten im geringen Umfang sowie die Einhaltung sämtlicher Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienebestimmungen. Während der Vertragslaufzeit können weitere Liegenschaften hinzukommen oder entfallen. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Gebäude über Aufzüge verfügen und der laufende Klinikbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden darf. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet nach aktueller Kalkulation die Lieferung und Bereitstellung von 50 Wasserspendern über die Gesamtlaufzeit sowie den Abruf von ca. 30.000 PET-Wasserflaschen pro Monat, sofern sich alle 50 Wasserspender zeitgleich im Einsatz befinden. Voraussichtlich wird der Vertragsbeginn Anfang des dritten Quartals 2026 erfolgen. Dieses Datum dient jedoch nur als Orientierungswert.