Wartung von Antennen an der DLR Bodenstation Weilheim (2027‑2031)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen · Oberpfaffenhofen, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Deutsche Zentrum für Luft‑ und Raumfahrt (DLR) vergibt einen vierjährigen Wartungsvertrag für die Antennen der Bodenstation in Weilheim. Jährlich werden im Frühjahr und Herbst jeweils große und kleine Wartungen durchgeführt, inklusive Protokollierung, Ersatzteilbeschaffung und fachgerechter Entsorgung. Die Arbeiten erfolgen werktags von 7:30 bis 16:30 (Freitag bis 13:00) und müssen elektronisch dokumentiert werden. Der Vertrag läuft vom 01.05.2027 bis zum 30.04.2031.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) betreibt am DLR Standort Weilheim eine Bodenstation. Mit Ihrer Hilfe werden während eines Satellitenüberflugs Kommunikationsverbindungen zu diesem hergestellt, die einen gleichzeitigen Datenverkehr in beide Richtungen ermöglichen. Um den verschiedenen Anforderungen der Satelliten und Raumsonden gerecht zu werden sind unter-schiedliche Antennentypen im Einsatz. Alle Antennen verfügen über eine programmgesteuerte Positionierung. Die Antennen für erdumlaufende Satelliten sind mit automatischen Zielverfolgungseinrichtungen ausgestattet (Autotrack. Sämtliche Antennen müssen bezüglich der Signalfrequenz an die Satelliten angepasst sein. Die Antennen und Stationseinrichtungen werden von einem gemeinsamen Kontrollraum aus gesteuert und überwacht. Das Kontrollzentrum in Oberpfaffenhofen koordiniert den operationellen Betrieb der Antennen und leitet die im Kontrollraum generierten Kommandos direkt zur Bodenstation in Weilheim. In der Gegenrichtung werden die von den Raumfahrzeugen empfangenen Signale nach Aufbereitung in digitaler Form zum Kontrollzentrum übertragen. Der Weilheimer Standort des DLR geht zurück auf das Jahr 1968. Die Bodenstation Weilheim wird im 24 Stunden-Schichtdienst an sieben Tagen pro Woche betrieben. Aufgabenbeschreibung: Es werden jährlich eine Wartung im Frühjahr (April / Mai) und eine Wartung im Herbst (Oktober / November) durchgeführt, hierbei wird zwischen großen und kleinen Wartungen unterschieden. Bei der Wartung ist ein Wartungsprotokoll für jede Anlage zu erstellen. Die Angaben der einzelnen Messwerte (Temperaturen, Werte Endlagenschalter, ausgeführte Arbeiten und Aufführung der Mängel, Bemerkungen und Hinweise müssen klar jeder Antenne zu zuordnen sein. Nach jedem Arbeitsgang (Wartung oder Inspektion) ist ein Wartungsbericht zu erstellen und von einem Mitarbeiter des DLR-Weilheim zu unterzeichnen. Die Wartungsprotokolle müssen bis Rechnungsstellung in elektronischer Form vorliegen. Die Wartungsarbeiten müssen Werktags, Montag – Donnerstag von 7:30 – 16:30 bzw. am Freitag von 7:30 – 13:00 Uhr, ausgeführt werden. Der Anbieter muss in der Lage sein, Ersatzteile und Schmierstoffe für die Wartungsarbeiten zu beschaffen. Eine Lagermöglichkeit am Standort besteht nach vorheriger Absprache mit der Betriebstechnik Weilheim, nur für die Zeit der Wartungsarbeiten. Die Beschaffung der Öle, Fette, Verbrauchs-, Kleinmaterial und Hilfsmittel, sowie die fachgerechte Entsorgung nach den geltenden Entsorgungsvorschriften ist Bestandteil des Wartungsvertrages. Hierbei soll ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von vier (4) Jahren vergeben werden Zu beachten ist weiterhin Folgendes: Es gelten die Bestimmungen des Satellitendatenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor Sicherheitsbedrohungen der Bundesrepublik Deutschland durch Verbreitung hochwertiger Erdfernerkundungsdaten - SatDSiG). Die Vorgaben des für das Projekt geltenden Exportkontrollrechts müssen Berücksichtigung finden, dies betrifft insbesondere den Umgang mit Gütern unter der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EG Dual-Use Verordnung (EG VO 428/2009), der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und der Export Administration Regulations (EAR). Ort der Ausführung / Tätigkeit: DLR e.V., Standort Weilheim Reichenbergstraße 8 82362 Weilheim Geplanter Zeitraum des Vertrages: 01.05.2027 - 30.04.2031 Der Bieter kann jeweils nur ein Teilnahmeantrag abgeben! Die endgültige Auftragsvergabe erfolgt unter Voraussetzung der Freigabe durch den Zuwendungsgeber.
Qualifikation
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: 2.1.6 Ausschlussgründe Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Katalog der Ausschussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §§ 123 und 124 GWB. Bieterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Lose
1 LosDas Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) betreibt am DLR Standort Weilheim eine Bodenstation. Mit Ihrer Hilfe werden während eines Satellitenüberflugs Kommunikationsverbindungen zu diesem hergestellt, die einen gleichzeitigen Datenverkehr in beide Richtungen ermöglichen. Um den verschiedenen Anforderungen der Satelliten und Raumsonden gerecht zu werden sind unter-schiedliche Antennentypen im Einsatz. Alle Antennen verfügen über eine programmgesteuerte Positi-onierung. Die Antennen für erdumlaufende Satelliten sind mit automatischen Zielverfolgungseinrich-tungen ausgestattet (Autotrack. Sämtliche Antennen müssen bezüglich der Signalfrequenz an die Satelliten angepasst sein. Die Antennen und Stationseinrichtungen werden von einem gemeinsamen Kontrollraum aus gesteu-ert und überwacht. Das Kontrollzentrum in Oberpfaffenhofen koordiniert den operationellen Betrieb der Antennen und leitet die im Kontrollraum generierten Kommandos direkt zur Bodenstation in Weilheim. In der Gegenrichtung werden die von den Raumfahrzeugen empfangenen Signale nach Aufbereitung in digitaler Form zum Kontrollzentrum übertragen. Der Weilheimer Standort des DLR geht zurück auf das Jahr 1968. Die Bodenstation Weilheim wird im 24 Stunden-Schichtdienst an sieben Tagen pro Woche betrieben. Aufgabenbeschreibung: Es werden jährlich eine Wartung im Frühjahr (April / Mai) und eine Wartung im Herbst (Oktober / No-vember) durchgeführt, hierbei wird zwischen großen und kleinen Wartungen unterschieden. Bei der Wartung ist ein Wartungsprotokoll für jede Anlage zu erstellen. Die Angaben der einzelnen Messwerte (Temperaturen, Werte Endlagenschalter, ausgeführte Arbeiten und Aufführung der Män-gel, Bemerkungen und Hinweise müssen klar jeder Antenne zu zuordnen sein. Nach jedem Arbeitsgang (Wartung oder Inspektion) ist ein Wartungsbericht zu erstellen und von ei-nem Mitarbeiter des DLR-Weilheim zu unterzeichnen. Die Wartungsprotokolle müssen bis Rechnungs-stellung in elektronischer Form vorliegen. Die Wartungsarbeiten müssen Werktags, Montag – Donnerstag von 7:30 – 16:30 bzw. am Freitag von 7:30 – 13:00 Uhr, ausgeführt werden. Der Anbieter muss in der Lage sein, Ersatzteile und Schmierstoffe für die Wartungsarbeiten zu be-schaffen. Eine Lagermöglichkeit am Standort besteht nach vorheriger Absprache mit der Betriebs-technik Weilheim, nur für die Zeit der Wartungsarbeiten. Die Beschaffung der Öle, Fette, Verbrauchs-, Kleinmaterial und Hilfsmittel, sowie die fachgerechte Entsorgung nach den geltenden Entsorgungsvorschriften ist Bestandteil des Wartungsvertrages. Hierbei soll ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von vier (4) Jahren vergeben werden Zu beachten ist weiterhin Folgendes: Es gelten die Bestimmungen des Satellitendatenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor Sicherheitsbe-drohungen der Bundesrepublik Deutschland durch Verbreitung hochwertiger Erdfernerkundungsda-ten - SatDSiG). Die Vorgaben des für das Projekt geltenden Exportkontrollrechts müssen Berücksichtigung finden, dies betrifft insbesondere den Umgang mit Gütern unter der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EG Dual-Use Verordnung (EG VO 428/2009), der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und der Export Administration Regulations (EAR). Ort der Ausführung / Tätigkeit: DLR e.V., Standort Weilheim Reichenbergstraße 8 82362 Weilheim Geplanter Zeitraum des Vertrages: 01.05.2027 - 30.04.2031 Der Bieter kann jeweils nur ein Teilnahmeantrag abgeben! Die endgültige Auftragsvergabe erfolgt unter Voraussetzung der Freigabe durch den Zuwendungsgeber.