Wartung und Notdienst von Aufzugsanlagen – Rahmenvertrag
Hamburger Stadtentwässerung AöR · Hamburg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Hamburger Stadtentwässerung AöR vergibt einen offenen Rahmenvertrag für die Wartung und den Notdienst von Aufzugsanlagen. Der Vertrag umfasst ein Los und hat eine Laufzeit von 48 Monaten, beginnend voraussichtlich am 01.01.2027. Die Ausschreibung richtet sich an Dienstleister, die die Wartungs- und Notfalldienste für die Aufzugsanlagen der Einkaufsgemeinschaft Hamburg Wasser übernehmen.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
europaweites offenes verfahren zum Zwecke eiener Dienstleistungsrajhmenschließung über die Wartung und Notdienst von Aufzugsanlagen
Qualifikation
Zusätzlich finden sämtliche Ausschlussgründe gemäß §48 VgV Anwendung. Darüber hinaus geltende Ausschlussgründe und Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlhaften Unterlagen unter Einhaltung von § 56 VgV nach eigenem Ermessen vor.
Lose
1 LosDie Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburger Stadtentwässerung AöR beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Wartung und den Notdienst von Aufzugsanlagen abzuschließen. Nach Zuschlagserteilung tritt jedes der Häuser an die Stelle der Einkaufsgemeinschaft und übernimmt deren Rechte und Pflichten. Die Einkaufsgemeinschaft löst sich wieder auf. Die Laufzeit beträgt 48 Monate. Voraussuchtlicher Vertragsbeginn ist der 01.01.2027.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality30%
Die Qualitätsbewertung (70 %) erfolgte anhand von vier Konzepten. Die Bieter müssen konkrete, projektbezogene Konzepte einreichen. Die Bewertung richtete sich nach der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Umsetzbarkeit der Konzepte.
- price70%
Die Preiswertung erfolgte mit einem Anteil von 70 % an der Gesamtwertung. Grundlage war das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis. Die Bewertung erfolgte nach dem Prinzip des wirtschaftlichsten Angebots, wobei der niedrigste Angebotspreis die höchste Punktzahl erhielt. Alle weiteren Angebote werrden im Verhältnis dazu abgestuft bewertet.