Wartung, Miete und Lizenznachkäufe der baramundi Management Suite
Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Auftraggeber, das Bayerische Landesamt für Umwelt, vergibt eine Rahmenvereinbarung für die fortlaufende Wartung, Miete und Lizenznachkäufe der baramundi Management Suite. Die Leistungen umfassen Service- und Supportverträge sowie die Anmietung von Managed Software. Das Verfahren ist offen und läuft bis zum 14. September 2026. Es handelt sich um einen Serviceauftrag ohne festgelegten Auftragswert.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Dieser Vertrag behandelt die Rahmenbedingungen zur Weiterführung der Wartung und Miete der baramundi Managemente Suite Produkte sowie zu Lizenznachkäufen von baramundi Management Suite inkl. der Aufnahme dieser in die Pflege sowie die Anmietung von baramundi Managed Software in äquivalenter Höhe.
Qualifikation
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
1 LosDieser Vertrag behandelt die Rahmenbedingungen zur Weiterführung der Wartung und Miete der baramundi Managemente Suite Produkte sowie zu Lizenznachkäufen von baramundi Management Suite inkl. der Aufnahme dieser in die Pflege sowie die Anmietung von baramundi Managed Software in äquivalenter Höhe.
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