Wärmelieferung für öffentliche Liegenschaften im Stadtgebiet Günzburg inkl. Betrieb des Nahwärmenetzes
Stadt Günzburg · Günzburg, Germany · TED
Zeitplan
- 11. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
Zusammenfassung
Die Stadt Günzburg beauftragt die Stadtwerke Günzburg KU ab dem 12.11.2027 mit der Wärmelieferung an alle öffentlichen Gebäude im Stadtgebiet. Gleichzeitig übernimmt das Unternehmen den Betrieb des bestehenden Nahwärmenetzes. Der Auftrag umfasst die Versorgung und das Netzmanagement für einen unbestimmten Zeitraum.
VergabeHero-Einschätzung
Die Stadt Günzburg möchte, dass die städtischen Stadtwerke ab dem 12. November 2027 Wärme an alle öffentlichen Gebäude liefern und das Nahwärmenetz betreiben. Das Netz wird derzeit von einem privaten Betreiber geführt und geht nach Ablauf des bestehenden Vertrags in Eigentum der Stadt über. Die Stadtwerke übernehmen sowohl die Wärmeversorgung als auch den Betrieb des Netzes, sodass die kommunalen Gebäude zuverlässig beheizt werden können. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Stadt Günzburg)
Beschreibung
Die Stadt Günzburg beabsichtigt, die Stadtwerke Günzburg KU (Kommunalunternehmen als Anstalt d.Ö.R.) ab dem 12.11.2027 mit dem Betrieb des Nahwärmenetzes in Günzburg zur Wärmelieferung an öffentliche Liegenschaften im Wege der In-house-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB zu beauftragen. Das Nahwärmenetz wird aktuell noch durch einen privaten Betreiber betrieben und fällt mit Ablauf des bestehenden Wärmeliefervertrags zum 12.11.2027 nach der vereinbarten Endschaftsregelung an die Stadt und den Landkreis Günzburg zurück. Der Landkreis wird seinen Miteigentumsanteil an die Stadt übertragen.
Lose
1 LotDie Stadt Günzburg beabsichtigt, die Stadtwerke Günzburg KU (Kommunalunternehmen als Anstalt d.Ö.R.) ab dem 12.11.2027 mit dem Betrieb des Nahwärmenetzes in Günzburg zur Wärmelieferung an öffentliche Liegenschaften im Wege der In-house-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB zu beauftragen. Das Nahwärmenetz wird aktuell noch durch einen privaten Betreiber betrieben und fällt mit Ablauf des bestehenden Wärmeliefervertrags zum 12.11.2027 nach der vereinbarten Endschaftsregelung an die Stadt und den Landkreis Günzburg zurück. Der Landkreis wird seinen Miteigentumsanteil an die Stadt übertragen.