Vollumfängliche Postdienstleistungen für Polizeidienststellen in Gera, Gotha und Jena
Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen · Erfurt, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, beschafft vollumfängliche Postdienstleistungen für die Landespolizeiinspektionen in Gera, Gotha und Jena, deren nachgeordnete Dienststellen sowie die Autobahnpolizeiinspektion. Die Leistungen umfassen unter anderem die Abholung und Beförderung unfrankierter, unsortierter Brief- und Einschreibsendungen an den Abholstellen, montags bis freitags. Die Ausschreibung ist in drei regionale Lose aufgeteilt; Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
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Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die vollumfängliche Postdienstleistung betreffend die Postsendungen der Landespolizeiinspektionen Gera, Gotha und Jena sowie die Autobahnpolizeiinspektion der Thüringer Polizei.
Qualifikation
Neben den Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Siehe hierzu auch § 56 Absätze 2, 3 VgV.
Lose
3 LoseDer Ausschreibungsgegenstand umfasst die vollumfängliche Postdienstleistung betreffend die Postsendungen der Landespolizeiinspektion Gera und deren nachgeordneter Dienststellen. Die Postdienstleistung entspricht der gewerbsmäßigen Beförderung im Sinne des § 3 Ziffer 4 i. V. m. Ziffer 15 Postgesetz (PostG, in der derzeit gültigen Fassung) und umfasst die Abholung von unfrankierten, unsortierten Brief- und Einschreibsendungen in den Abholstellen des Auftraggebers von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), die Sortierung, gegebenenfalls die Weiterleitung und sodann die garantierte inländische Zustellung gemäß §§ 12, 18 PostG an Empfänger von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die vollumfängliche Postdienstleistung betreffend die Postsendungen der Landespolizeiinspektion Gotha und deren nachgeordneter Dienststellen. Die Postdienstleistung entspricht der gewerbsmäßigen Beförderung im Sinne des § 3 Ziffer 4 i. V. m. Ziffer 15 Postgesetz (PostG, in der derzeit gültigen Fassung) und umfasst die Abholung von unfrankierten, unsortierten Brief- und Einschreibsendungen in den Abholstellen des Auftraggebers von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), die Sortierung, gegebenenfalls die Weiterleitung und sodann die garantierte inländische Zustellung gemäß §§ 12, 18 PostG an Empfänger von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die vollumfängliche Postdienstleistung betreffend die Postsendungen der Landespolizeiinspektion Jena und deren nachgeordneter Dienststellen.sowie der Autobahnpolizeiinspektion Die Postdienstleistung entspricht der gewerbsmäßigen Beförderung im Sinne des § 3 Ziffer 4 i. V. m. Ziffer 15 Postgesetz (PostG, in der derzeit gültigen Fassung) und umfasst die Abholung von unfrankierten, unsortierten Brief- und Einschreibsendungen in den Abholstellen des Auftraggebers von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), die Sortierung, gegebenenfalls die Weiterleitung und sodann die garantierte inländische Zustellung gemäß §§ 12, 18 PostG an Empfänger von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.