Vollautomatisierte Kommissionierautomation für Krankenhausapotheke inkl. Wartung und Umsetzung an anderem Standort
Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU Klinikum) · München, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Angaben ergänzt oder aktualisiert
Änderung insbesondere folgender Unterlagen (Änderungen sind farblich kenntlich gemacht): - 01._Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - u.a. Aktualisierung der relevanten Fristen, insb. Angebotsfrist, weitere klarstellende Hinweise insb. auf neue Dokumente ergänzt - 03.0_Leistungsverzeichnis und Preisblatt - Anforderungen angepasst bzw. ergänzt - 05._EVB-IT_Systemlieferungsvertrag_Vollkommissionierer - redaktionelle und inhaltliche (teils klarstellende) Ergänzungen, etwa zu Leistungsanforderungen Projektierung und Integration MobiDik - 06._Eigenerklärungen Unternehmen - u.a. Abfrage 1.2 "Unternehmensangaben im Detail für das konkrete Projekt" ergänzt, Änderungen bei 3.3.1 "Eigenerklärung Referenzen" - 03.5_Anhang 5_Technische Daten MobiDik - Neu eingefügt
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Zusammenfassung
Das LMU Klinikum in München beschafft eine vollautomatisierte Kommissionieranlage für seine Krankenhausapotheke mit einer Aufnahmefähigkeit von ca. 70.000 Klinik‑Packungen. Die Leistung umfasst Beschaffung, Lieferung, Installation, spätere Umsetzung an einen anderen Standort sowie Wartung. Das Los hat eine Vertragsdauer von 1800 Tagen. Angebotsfrist ist der 1. September 2026.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Beschaffung, Lieferung, Installation, spätere Umsetzung an einen anderen Standort und Wartung einer Vollkommissionierautomation für die Krankenhausapotheke (Aufnahmekapazität ca. 70.000 Klinik-Packungen)
Qualifikation
Gemäß den nationalen Vorgaben, vgl. §124 Absatz 2 GWB. Insb.: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 1 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 2 und 3 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 4 und 5 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 6-9 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 10 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 4 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 1 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 3 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 4 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 5 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 6 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 7 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 8 und 9 GWB. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist nachgefordert werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise / Belege für abgegebene Eigenerklärungen zu fordern.
Lose
1 LosBeschaffung, Lieferung, Installation, spätere Umsetzung an einen anderen Standort und Wartung einer Vollkommissionierautomation für die Krankenhausapotheke (Aufnahmekapazität ca. 70.000 Klinik-Packungen)