VHF Keramikfassade für die Sanierung der Fassade des Landrat Lucas Gymnasiums
Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe · Leverkusen, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadt Leverkusen beauftragt die Erneuerung der Fassade des Landrat‑Lucas‑Gymnasiums in Leverkusen. Dabei soll eine VHF‑Keramikfassade installiert werden, um die energetische Sanierung gemäß den Fördermittelbestimmungen zu gewährleisten. Die Leistung umfasst Planung, Lieferung und Montage der Fassadenbekleidung im laufenden Schulbetrieb. Das Verfahren ist offen, das Angebot ist bis zum 17. September 2026 einzureichen.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
VHF Keramik Fassade, Landrat Lucas Gymnasium Sanierung Fassade SEK II, Peter-Neuenheuser-Straße 7-11, 51379 Leverkusen Gemäß den Fördermittelbestimmungen ist bei der zu erbringenden Leistung der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zu beachten.
Qualifikation
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beziehungsweise § 6e EU VOB/A, § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und § 19 Mindestlohngesetz. Diese werden in der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgefragt. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter / Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen, sofern er / sie nicht sämtliche Leistungen selber erbringt: 1. Formblatt 233 VVB Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - Leistungsbenennung Bauleistungen (sofern beabsichtigt): Erklärung, ob die Unternehmerin / der Unternehmer Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt, ist das Formblatt 233 des "Vergabehandbuch Bund" ausgefüllt einzureichen. Es wird davon ausgegangen, dass der Bieter / die Bieterin keine Nachunternehmen einsetzen möchte, sofern er / sie im Formblatt 213 Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung des "Vergabehandbuch Bund" unter Ziffer 7 angekreuzt hat, dass er alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen wird. Ebenso wird davon ausgegangen, dass keine Nachunternehmen beauftragt werden, sofern der Bieter / die Bieterin neben der vorgenannten Angabe im Angebotsschreiben ein leeres, ein durchgestrichenes oder in anderer Art und Weise gekennzeichnetes Formblatt 233 eingereicht hat.) 2. Formblatt 235 VVB Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern beabsichtigt): Erklärung zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe); sofern die Bietenden nicht über die erforderlichen Mindestanforderungen verfügen, besteht die Möglichkeit, Kapazitäten eines Unternehmens oder mehrerer anderer Unternehmen in Form einer Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen, um die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen zu können. In diesem Fall ist das Formblatt 235 des "Vergabehandbuch Bund" ausgefüllt MIT ANGEBOT einzureichen. Die Benennung einer Eignungsleihe im Nachhinein ist NICHT zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Formblatt 233 VVB Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - namentliche Benennung (sofern beabsichtigt): Angabe, welche Nachunternehmen (namentliche Benennung) die Unternehmerin / der Unternehmer mit Teilen des Auftrages zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt ist das Formblatt 233 des "Vergabehandbuch Bund" um die Namen der Nachunternehmen zu ergänzen) 2. Formblatt 236 VVB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern beabsichtigt): Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden sollen, ist von dem Bieter / von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm / ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Für die Verpflichtungserklärung ist das Formblatt VHB 236 - Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmen - von den betreffenden Unternehmen unterschrieben einzureichen. Achtung: Wird diese Erklärung nicht mit Angebot eingereicht, kann sie ausschließlich dann nachgefordert werden, sofern das Formblatt 235 VVB Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen bereits mit Angebot eingereicht wurde. Hinweis: Formblatt 234 VVB Erklärung zur Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern beabsichtigt) gemäß den Anforderungen aus § 13 EU VOB/A kann nicht nachträglich eingereicht beziehungsweise nachgefordert werden. Sie muss zwingend MIT DEM ANGEBOT eingereicht werden. Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über ein anerkanntes Präqualifizierungsverzeichnis (z.B. den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. oder das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich - AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer und ggf. die Zugangsdaten für Auftraggeber an. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.
Lose
1 LosBei der folgenden Ausschreibung handelt es sich um energetische Sanierungsmaßnahmen der Fassadenbereicheim laufenden Betrieb am Landrat-Lucas-Gymnasium in Leverkusen -Opladen. Durch die räumliche Nähe zur Schule muss mit der verstärkten Anwesenheit von Kindern, auch nach Schulschluss, gerechnet werden. Der Baustellenablauf ist mit einem vertretbaren Aufwand so zu betreiben, dass eine geringstmögliche Belastung für den Schulbetrieb auftritt. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendige Verkehrssicherungspflicht sowie Sicherung aller Arbeitsbereiche eigenverantwortlich zu jedem Zeitpunkt ausreichend erfüllt wird. Die Arbeiten sind somit unter entsprechender Berücksichtigung, insbesondere der lärmintensiven Arbeiten, durchzuführen. Der Zugang zur Baustelle ist jederzeit geschlossen zu halten. Baustellenfahrzeuge und Zulieferverkehr dürfen das Schulgelände nur nach vorheriger Anmeldung sowie in Schrittgeschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht befahren. Vor Angebotsabgabe wird eine Ortsbesichtigung zwingend empfohlen. Terminabsprachen hierfür sind mit der Objektüberwachung möglich. Eine Lagerfläche ist nur im begrenzten Maße vorhanden. Weitere Informationen sind dem LV zu entnehmen. Diese Maßnahme wird mit finanzieller Unterstützung durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen umgesetzt.