Versorgungsvertrag für Kontinuierliche Glukosemesssysteme (CGM-Systeme)
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachen · Hannover, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die AOK Niedersachsen schreibt den Abschluss eines Versorgungsvertrags für Kontinuierliche Glukosemesssysteme (CGM-Systeme) aus, die zur Versorgung ihrer gesetzlich versicherten Patienten benötigt werden. Der Vertrag wird nach § 127 Abs. 1 SGB V als Verhandlungsvertrag mit Beitrittsoption vergeben und richtet sich an präqualifizierte Leistungserbringer in Niedersachsen. Die Bewerbungsfrist endet am 28. September 2026.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V (Verhandlungsvertrag mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) über die Versorgung der Versicherten mit CGM-Systemen (PG30) abzuschließen. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.
Lose
1 LosDie relevanten Produkte sind in folgenden Produktgruppen (PG) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V enthalten: Produktart: 30.43.01.0 CGM-Systeme. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/49ec0714-d455-4309-add5-574f19da624a