Versorgung von Arzneimitteln für vier Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Nord
Deutsche Rentenversicherung Nord · Hamburg, Germany · TED
Zeitplan
- 12. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung
Zusammenfassung
Die Deutsche Rentenversicherung Nord beauftragt die Lieferung von Arzneimitteln für die vier Reha‑Kliniken Bad Malente, Aukrug, Sylt und Amrum. Der Vertrag gilt für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 mit einer optionalen einjährigen Verlängerung. Die Beschaffung ist in vier Lose aufgeteilt, jeweils für eine Klinik. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 10.09.2026.
VergabeHero-Einschätzung
Die Deutsche Rentenversicherung Nord sucht Lieferanten für die Arzneimittelversorgung ihrer vier Reha‑Kliniken in Bad Malente, Aukrug, Sylt und Amrum. Die Lieferung soll vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 erfolgen, mit der Möglichkeit, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Ausschreibung ist in vier Lose aufgeteilt, jedes Los deckt die Versorgung einer einzelnen Klinik ab. Die Angebote müssen bis zum 10. September 2026 eingereicht werden.
Beschreibung
Versorgung der vier Reha- Kliniken Bad Malente, Aukrug, Sylt und Amrum mit Arzneimitteln gem. § 14 Abs. 4 ApoG für die Zeit vom 01.01.2027- 31.12.2030 + Option auf einjährige Verlängerung
Qualifikation
2 Punkte- Nachweis des Nichtvorliegens gesetzlicher Ausschlussgründe per Eigenerklärung
- Einhaltung der gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123‑126 GWB
Eignungskriterien (Volltext)
Fakultativer Ausschluss Zwingender Auschluss Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Ausgeschlossen sind hiervon gem. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betreffen (Preisangaben).
Lose
4 LoteVersorgung mit Arzneimitteln gem. § 14 Abs. 4 ApoG
Versorgung mit Arzneimitteln gem. § 14 Abs. 4 ApoG
Versorgung mit Arzneimitteln gem. § 14 Abs. 4 ApoG
Versorgung mit Arzneimitteln gem. § 14 Abs. 4 ApoG
Zuschlagskriterien
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Preis
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