Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Deutschland · TED
- 20. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
Zusammenfassung
Die AOK Bayern veröffentlicht im Rahmen des Open‑House‑Verfahrens alle bereits geschlossenen Verträge zur Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und weiteren Wundbehandlungsprodukten bis zum 12.08.2026. Die Vergabe erfolgt über nicht‑exklusive, einheitliche Verträge, die von jedem interessierten Unternehmen mit einer Zuverlässigkeitserklärung abgeschlossen werden können. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal vier Jahre, ein Vertragsabschluss ist jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Beschreibung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie, soweit nicht apothekenpflichtig bis 12.08.2026. Eine Auflistung aller im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie, soweit nicht apothekenpflichtig finden sich unter der Rubrik "Weitere Informationen/Zusätzliche Angaben". Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten Unternehmen nicht-exklusiven Verträge über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie, soweit nicht apothekenpflichtig. Die AOK Bayern bietet allen interessierten Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Verträge an. Die Laufzeit ist auf vier Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Unternehmen geschlossen, die eine Zuverlässigkeitserklärung nachweisen. Einzelheiten können der Auftragsbekanntmachung zum Open House Verfahren im Amtsblatt der Europäische Union entnommen werden.
Lose
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Zuschlagskriterien
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