Verkehrsanlagen und Entwässerungsarbeiten für das Sportgymnasium Oberhof
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr · Erfurt, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragt die Ausführung von Verkehrsanlagen und Entwässerungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau des Sportgymnasiums Oberhof. Der Leistungsumfang umfasst Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Vermessungsleistungen, Baum- und Vegetationsschutz sowie die Herstellung von Leitungsgräben, Anschlussleitungen und Straßenabläufen. Die Vergabe erfolgt in einem Los und die Angebotsfrist endet am 25. August 2026. Der geschätzte Auftragswert liegt im niedrigen einstelligen Millionenbereich.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Sportgymnasium Oberhof
Qualifikation
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 und das Formblatt L297. Das Formblatt 213 und das Formblatt L297 werden nicht nachgefordert.
Lose
1 LosUmfang der Leistung: Titel 1: Allgemeine Aufwendungen Baustelleneinrichtung Verkehrssicherung, Fußgängerführung Vermessungsleistungen Zustandsfeststellung und Zuarbeit zu Leistungen nach Baustellenverordnung Baum- und Vegetationsschutz Titel 2: Entwässerungsanlagen und Leitungsbau Leitungsgraben Anschlussleitungen Straßenentwässerung herstellen 156 m Anschlussleitungen Straßenentwässerung DN150 156 m Straßenabläufe 10 St. Leitungsgraben Regenwasserkanal herstellen 755 m³ Kunststoffrohrleitung DN200 inkl. Schachtanschlüsse 170 m Kunststoffrohrleitung DN300 inkl. Schachtanschluss 45 m Fertigteil-Schächte DN1000, H 2,0 – 3,6m herstellen inkl. Auflager und Schachtabdeckung 6 St. Fertigteil Schacht DU1500, H 2,6m, als Drosselschacht inkl. Auflager und Schachtabdeckung 1 St. Baugrube Regenrückhaltebecken 550 m³ Regenrückhalteanlage 19,2 x 7,2 x 1,32m 1 St. Dichtheit Rohrleitungen prüfen 7 St. Dichtheit Schächte prüfen 7 St. Titel 3: Verkehrsanlagen Innenhof, Umfahrung und Stellplätze Rückbau Betonsteinpflaster 60 m² Rückbau Winkelstützwand 4,5 m³ Rückbau Betonplattenweg 7,0 m³ Asphalt fräsen und verwerten 2.000 m² Rückbau Schicht ohne Bindemittel 1.350 m³ Rückbau Boden/Fels 1.000 m³ Entsorgung nicht gefährlichen Abfall (AV 170504) 4.300 t Geotextil als Schutzlage 3.300 m² Straßenabläufe inkl. Aufsätzen 12 St. Frostschutz einbauen 1.700 m³ Schottertragschicht einbauen 580 m² Naturbordstein Granit A5 250 m Naturbordstein Granit B6 Anrollbord 8cm 175 m Naturbordstein Granit B6 Rundbord 3 cm 92 m Naturbordsteine Granit B7 120 m zweizeilige Rinne aus Naturstein Granit 68 m Betonfertigteilelemente als Fundamentabdeckung 10 St. Asphalttragschicht 2.550 m² Asphaltdeckschicht 2.550 m² Pflasterdecke aus Betonsteinen 30x30x8 270 m² Pflasterdecke aus Betonsteinen 30x30x12 580 m² Parkplatzmarkierung 560 m
Zuschlagskriterien
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