Untersuchung von Schadstoffen zur Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks Shamrock
Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG · Herne, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG beauftragt die orientierende Untersuchung von Schadstoffen auf dem stillgelegten Kraftwerksgelände Shamrock, um die zukünftige Nutzung im Rahmen des Quartiers "Blumenthal hoch3" zu prüfen. Das Gelände umfasst ca. 2,5 ha und liegt südlich des Hauptbahnhofs Herne-Wanne‑Eickel. Die Leistung ist als Dienstleistung ausgeschrieben und soll innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Das ehemalige Kraftwerk Shamrock in Herne liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach. Die Fläche befindet sich südlich des HBF Herne-Wanne-Eickel und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Eigentümer des ehemaligen Kraftwerks ist Uniper. Rückbauverpflichtungen für das Kraftwerk bestehen nicht. Das Gelände grenzt nördlich an den Bereich des ehemaligen Bergwerkareals "General Blumenthal IX" mit einer Größe von ca. 23,5 ha. Dieses ehemalige Bergwerksareal wird unter dem Projektnamen "Blumenthal hoch3" zu einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit breitem Spektrum an wissens-, technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungsnutzungen und einer Seilbahnanbindung zum Hbf Herne-Wanne-Eickel entwickelt. Die Grundlage für die Entwicklung bildet die Konzeptstudie von Albert Speer + Partner GmbH, die gegenwärtig zu einem städtebaulichen Rahmenplan konkretisiert wird. Für die Neunutzung des Kraftwerkgeländes ist der Aspekt der Verträglichkeit zu dem angrenzenden Blumenthal-Areal ein wichtiger Aspekt. Sowohl die Raumwirkung als auch die angestrebte Nutzung des Kraftwerkgebäudes ist für das angrenzende Blumenthal-Gelände von Bedeutung und wirkt sich auf die Zukunftsperspektive der Flächenentwicklung von "Blumenthal hoch3" erheblich aus. Umgekehrt kann die Bewahrung des Status Quo mit ungenutzten, dem Verfall ausgesetzten Gebäuden negative Auswirkungen auf den Vermarktungserfolg der zu revitalisierenden Flächen entfalten.
Qualifikation
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Lose
1 LosDas ehemalige Steinkohlekraftwerk Shamrock lieferte seit seiner Inbetriebnahme 1957 Strom und Fernwärme mit einer Leistung von 300,0 MW. Es liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach, d. h. die erhaltenen Gebäudeteile sind nach Nutzungsaufgabe zum überwiegenden Teil außer Betrieb, jedoch ist die Kraftwerktechnik noch weitestgehend installiert. Ein kleiner Teil der verbleibenden Gebäude ist noch in Betrieb. Dazu gehören die Fernwärmeleitung, Schaltanlagen und der Öltank im Westen, die jedoch außerhalb des Planungsgebietes liegt. Die nicht mehr genutzten Gebäudeteile sollen einer neuen Nutzung zugeführt oder rückgebaut werden. Um die Rahmenbedingungen für eine Neuplanung definieren zu können, ist eine Bestanduntersuchung und hier insbesondere eine Schadstoffuntersuchung notwendig. Mit den Erkenntnissen der Schadstoffuntersuchung kann anschließend eine Entscheidungsgrundlage für mögliche Nachfolgenutzungen der Gebäudeteile bzw. notwendige Rückbauszenarien als Voraussetzung zur Weiternutzung des Areals formuliert werden. Es wird in einem gesonderten Vergabeverfahren eine Machbarkeitsstudie beschafft. In der Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, wie einerseits die nicht mehr genutzten Teile des Kraftwerkes einer neuen Nutzung zugeführt werden können, und auch andererseits für den dazugehörigen Außenraum ein adäquates Freiraumkonzept entwickelt werden kann. Einzelheiten über den Leistungsumfang werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistung ist abnahmereif bis zum 29.01.2027 zu erbringen. Mit einer Auftragserteilung ist Ende Oktober zu rechnen.
Zuschlagskriterien
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Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.