Unterstützungsleistungen für die aktive Baulandentwicklung in Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein · Kiel, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) sucht ein Dienstleistungsunternehmen für Unterstützungsleistungen im Förderprogramm „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“. Im Rahmen einer Vereinbarung sollen unter anderem mindestens 10 und höchstens 40 Potentialanalysen für Kommunen erstellt werden; weitere Beauftragungen können durch Kommunen und die IB.SH erfolgen. Der Einsatzort ist Schleswig-Holstein, die Förderrichtlinie gilt derzeit bis zum 31. Dezember 2027, und die Angebotsfrist endet am 28. September 2026.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit knapp 900 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen bei der aktiven Baulandentwicklung. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen bei der Entwicklung von Bauland im Zuge des 2022 erlassenen Förderprogramms „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie zum Baulandfonds wurde durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport am 10.09.2024 erlassen und gilt bis zum 31.12.2027. Eine Verlängerung der Richtlinie ist angestrebt. Die Richtlinie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Kernziel des Baulandfonds ist die Unterstützung der in Ziffer 3 der Förderrichtlinie genannten zuwendungsberechtigten Gemeinden (auch Kommunen genannt) bei einer aktiven Bodenpolitik unter prioritärer Beachtung der Baulandmobilisierung im Innenbereich. Insbesondere etwaige Unrentierlichkeiten bei der Flächenentwicklung sollen teilweise kompensiert und die Kommunen dadurch ermuntert werden, die häufig schwierige und finanziell aufwendige Innenentwicklung und Nachverdichtung vermehrt in den Fokus zu nehmen. Der Baulandfonds gliedert sich in zwei Programmteile. Im Programmteil 1 unterstützt das Land die Kommunen bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Durchführung der Flächenentwicklung und bei der Festlegung der dafür notwendigen nächsten Schritte durch die Förderung einer Potentialanalyse. Im Programmteil 2 wird die Durchführung der Flächenentwicklungsmaßnahme gefördert.
Qualifikation
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Lose
1 LosZwischen der IB.SH und einem Dienstleistungsunternehmen soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt Beauftragungen, die einerseits durch die Kommunen und andererseits durch die IB.SH erfolgen und die folgenden Leistungen umfassen: 1. Beauftragung durch die Kommunen: • Erstellung von mindestens 10 Potentialanalysen bis zu einer Höchstmenge von 40 Potentialanalysen zu einem in der Rahmenvereinbarung fixierten Preis nach Beauftragung durch die jeweilige Kommune. • Derzeit stehen Haushaltsmittel des Landes für bis zu 10 Potentialanalysen zur Verfügung. Dies entspricht der Mindestabnahme der Rahmenvereinbarung. Weitere Beauftragungen bis zur Höchstmenge von 40 Potentialanalysen stehen unter dem Vorbehalt künftiger Haushaltsentscheidungen. • Im Zusammenhang mit der Beauftragung der Potentialanalysen können weitere Leistungen auf Stundenbasis als Erweiterung zum Hauptauftrag durch die Kommunen abgerufen werden. Diese müssen im engen Sachzusammenhang mit der eigentlichen Erstellung der Potentialanalysen stehen; z.B. die Präsentation der Ergebnisse in weiteren Gremien/ der Öffentlichkeit. Entsprechend ist davon auszugehen, dass der Umfang der möglichen Erweiterung deutlich unter dem Umfang einer Potentialanalyse liegt. 2. Beauftragung durch die IB.SH (nach Bedarf) • Individuelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Förderrichtlinie nach Stundenaufwand. Diese können die Mitwirkung bei Informationsveranstaltungen des Landes / der IB.SH für interessierte Kommunen und Öffentlichkeitsarbeit für das Förderprogramm enthalten. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Höchstmengen der Rahmenvereinbarung: Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: 40 Potentialanalysen. Bei Erreichen des Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price30%
Mit dem Angebot ist das vollständig ausgefüllte Preisblatt einzureichen (Formblatt). Dieses ist zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.
- quality40%
Darstellung der Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals.
- quality30%
Konzept zur Erbringung der Dienstleistung