Unterhalts- und Glasreinigung für Gebäude in Mühldorf am Inn
Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern · München, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler des Auftraggebers berichtigt
Korrektur Raumgruppen im Aufmaßverzeichnis sowie dementsprechende Anpassung der durchschnittlichen Raumgrößen im Leistungsverzeichnis der UHR für Raumgruppe B-1W, C-1W, F-1W, F-5W (Korrekturzyklus 1) Korrektur Summenformel F-1W im Leistungsverzeichnis der UHR; Anpassung Reinigungstätigkeit bei Raumgruppen mit Holzboden von 2stufig nasswischen auf nebelfeucht wischen; Kriterium "Energieeffizienz bei Elektrogeräten" entfernt und Gewichtungen der anderen Kriterien angepasst, Pflegeanweisungen aktualisiert.
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Zusammenfassung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, schreibt zwei Reinigungsleistungen für seinen Hauptsitz in Mühldorf am Inn aus: Unterhaltsreinigung (Los 1) mit einer Grundreinigungsfläche von etwa 4.642 m² und jährlicher Reinigungsfläche von etwa 356.816 m² sowie Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) mit etwa 1.029 m² Fläche. Der Vertrag läuft maximal vier Jahre (ein Jahr Festlaufzeit plus drei einjährige Verlängerungsoptionen) und wird nach offener Ausschreibung vergeben. Bewerbungsfrist ist der 24. September 2026.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, schreibt die Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für ihren Hauptsitz in Mühldorf am Inn aus. Für Los 1 Unterhaltsreinigung beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 4642,05m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 356815,90m². Für Los 2 Glas- und Rahmenreinigung beläuft sich die Grundfläche auf rund 1028,70m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 1028,70m². Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (1 Jahr feste Laufzeit + 3x jährliche Verlängerungsoption).
Qualifikation
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zu zurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zu zurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.- Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2)Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
2 LoseDer Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, Dienstort München, schreibt die Unterhaltsreinigung für sein Gebäude aus.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, Dienstort München, schreibt die Glasreinigung für sein Gebäude aus.
Zuschlagskriterien
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