Unterhalts- und Glasreinigung für AELF Bad Neustadt an der Saale und Bad Kissingen
Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d.Saale · Bad Neustadt a.d.Saale, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Freistaat Bayern schreibt über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bad Neustadt an der Saale Unterhaltsreinigung und Glas- und Rahmenreinigung für zwei Standorte aus: Bad Neustadt an der Saale und Bad Kissingen. Die Leistung umfasst drei Lose mit Grundreinigungsflächen von insgesamt etwa 2.764 Quadratmetern und Jahresreinigungsflächen von etwa 228.960 Quadratmetern. Der Vertrag läuft vier Jahre mit optionalen Verlängerungen um je ein Jahr, endet aber spätestens am 31. Dezember 2032.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt an der Saale, schreibt die Unterhaltsreinigung für die Standorte Bad Neustadt an der Saale (Los 1) und Bad Kissingen (Los 2) sowie die Glas- und Rahmenreinigung an beiden Standorten (Los3) aus. Die Grundreinigungsflächen betragen: für Los 1 UHR Bad Neustadt: 1.666,54 m2 für Los 2 UHR Bad Kissingen: 1.068,10 m2 für Los 3 GRR beide Standorte: 629,52 m2 Die Jahresreinigungsflächen betragen: für Los 1 UHR Bad Neustadt: 149.962,51 m2 für Los 2 UHR Bad Kissingen: 77.738,75 m2 für Los 3 GRR beide Standorte: 1.259,04 m2 Eine Objektbesichtigung ist fakultativ möglich. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf 31.12.2032.
Qualifikation
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
3 LoseUHR für den Standort Bad Neustadt in den Objekten Otto-Hahn-Str. 17 (Hauptamt) und Berliner Str. 39 (Außenstelle Forsten)
UHR für den Standort Bad Kissingen im Objekt Dr.-Georg-Heim-Str. 26 (Außenstelle Bad Kissingen)
GRR für die Standorte: * Bad Neustadt in den Objekten Otto-Hahn-Str. 17 (Hauptamt) und Berliner Str. 39 (Außenstelle Forsten) * Bad Kissingen im Objekt Dr.-Georg-Heim-Str. 26 (Außenstelle Bad Kissingen)
Zuschlagskriterien
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