Umfeldgestaltung am Kuthteich mit Fuß- und Radweg, Steg, Spielplatz und Parkplatz
LMBV mbH, Einkauf Lausitz, Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg · Deutschland · DOEV
Zusammenfassung
Ausgeschrieben ist die Umfeldgestaltung am Kuthteich in Lauchhammer mit etwa 750 Metern Fuß- und Radweg, rund 150 Metern Bohlensteg, einer kleinen Brücke und einem Schotterparkplatz mit zehn Stellplätzen. Ergänzend sind ein bergbauorientierter Spielplatz, Beobachtungs- und Aufenthaltsbereiche, Informationstafeln sowie die Pflanzung von etwa 74 Bäumen und 298 Sträuchern vorgesehen. Auftraggeber ist der Einkauf Lausitz in Senftenberg; die Bauleistungen sollen vom 20. November 2026 bis zum 31. Dezember 2027 ausgeführt werden und haben für einen Teil der Maßnahme einen geschätzten Wert von rund 880.000 Euro. Optional können Rekultivierungsleistungen von 2028 bis 2031 sowie eine Spielanlage in Form eines Bergbau-Förderturms beauftragt werden.
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Zur Erweiterung des Radwegenetzes der Stadt Lauchhammer soll entlang des Kuthteichs ein Fuß- und Radweg (Süd- und Ostufer) entstehen. Die Gestaltung des Wegs durch die ökologisch sensiblen Bereiche ist über einen Bohlensteg geplant mit einer Brücken über einen kleinen Graben. Die geplante verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Schotterweg von der Ortrander Straße, welche nördlich der gekennzeichneten Sperrfläche vor dem Kreisel anbindet und von dort aus bis zu einem Parkplatz führt. Der Parkplatz soll mit einer Schotterdecke gestaltet werden für insgesamt 10 Stellplätze. Folgende Aufenthalts- und Aktivitätsmöglichkeiten sind geplant: Spielplatzbau: Thema Bergbau und Seilbahn; Balancier- und Hangelparcour;Beobachtungsturm und -wand; Sitzbänke; Abfallbehälter; Informationstafeln Wege- und Brückenbau: ca. 750m Fuß- und Radweg; ca. 150m Steg; ca. 6 Monate Wasserhaltung Pflanzen: ca. 74 Bäume; ca. 298 Sträucher. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ausführungsfristen: Beginn der Bauleistung: 20.11.2026 Ende der Bauleistung: 31.12.2027 WEITERE FRISTEN: Einzelfristen des Vertrages: - Teil-Abnahme der § 4-Leistungen zum 31.12.2027 - Ausführungsbeginn ist der in den Vergabeunterlagen Fbl. 214 (Besondere Vertragsbedingungen – BVB) unter 1.1. ausgewiesene 20.11.2026. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Frist (= Vertragsfrist) gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 VOB/B. Dem Auftragnehmer steht es frei, vor diesem Termin mit der Ausführung zu beginnen, frühestens jedoch 6 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. Auf § 5 Abs. 2 Satz 3 VOB/B wird in diesem Fall verwiesen. Ansprüche aus einem gegenüber dem 20.11.2026 früheren Ausführungsbeginn sind ausgeschlossen. OPTIONEN: I) Die Leistungen zur Rekultivierung für den Zeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2031 werden als Option vereinbart. Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 06/2027. II) Die Leistung der Position 05.01.00100 - Spielanlage Bergbau-Förderturm wird als Option vereinbart (§ 4- Anteil). Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 11/2026. Die Beauftragung der Optionen erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: - Unterzeichnung des 7. Ergänzenden Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2028 bis 2032 - Sicherstellung der Finanzierung für § 4-Anteil Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannteBedingungen erfüllt sind. Sofern der Auftraggeber die Optionen beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet. Rahmenbedigungen zur Leistung Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine kombinierte § 2- und § 4- Maßnahme aus dem Verwaltungsabkommenzur Braunkohlesanierung. Der geschätzte Auftragswert der § 4-Maßnahme "Umfeldgestaltung Kuthteich (Restloch 38)" beträgt rund 880.000,00 Euro. Das betrifft die Gruppenstufe 01 - 2026 § 4 Umfeldgestaltung Kuthteich und die Gruppenstufe 2 - 2027 § 4 Umfeldgestaltung Kuthteich. Dieser Betrag entspricht zugleich der maximal verfügbaren Haushalts- bzw. Budgetobergrenze des Auftraggebers für die genannten Gruppenstufen. Für Angebote, deren Angebotspreis für die genannten Gruppenstufen die Budgetobergrenze von 880.000,00 EUR überschreiten, wird im Einzelfall eine Prüfung der Finanzierung erfolgen. Bei Nichtsicherstellung der Finanzierung können mangels verfügbarer Haushaltsmittel die Angebote nicht bezuschlagt werden und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht: Ja Für die Ausführung des Auftrags wird die VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/B vor. Umfeldgestaltung; Erweiterung Radwegneth; Fuß- und Radweg; Spielplatz; Parkplatz
Lose
1 LosKurzbeschreibung: Zur Erweiterung des Radwegenetzes der Stadt Lauchhammer soll entlang des Kuthteichs ein Fuß- und Radweg (Süd- und Ostufer) entstehen. Die Gestaltung des Wegs durch die ökologisch sensiblen Bereiche ist über einen Bohlensteg geplant mit einer Brücken über einen kleinen Graben. Die geplante verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Schotterweg von der Ortrander Straße, welche nördlich der gekennzeichneten Sperrfläche vor dem Kreisel anbindet und von dort aus bis zu einem Parkplatz führt. Der Parkplatz soll mit einer Schotterdecke gestaltet werden für insgesamt 10 Stellplätze. Folgende Aufenthalts- und Aktivitätsmöglichkeiten sind geplant: Spielplatzbau: Thema Bergbau und Seilbahn; Balancier- und Hangelparcour;Beobachtungsturm und -wand; Sitzbänke; Abfallbehälter; Informationstafeln Wege- und Brückenbau: ca. 750m Fuß- und Radweg; ca. 150m Steg; ca. 6 Monate Wasserhaltung Pflanzen: ca. 74 Bäume; ca. 298 Sträucher. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ausführungsfristen: Beginn der Bauleistung: 20.11.2026 Ende der Bauleistung: 31.12.2027 WEITERE FRISTEN: Einzelfristen des Vertrages: - Teil-Abnahme der § 4-Leistungen zum 31.12.2027 - Ausführungsbeginn ist der in den Vergabeunterlagen Fbl. 214 (Besondere Vertragsbedingungen – BVB) unter 1.1. ausgewiesene 20.11.2026. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Frist (= Vertragsfrist) gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 VOB/B. Dem Auftragnehmer steht es frei, vor diesem Termin mit der Ausführung zu beginnen, frühestens jedoch 6 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. Auf § 5 Abs. 2 Satz 3 VOB/B wird in diesem Fall verwiesen. Ansprüche aus einem gegenüber dem 20.11.2026 früheren Ausführungsbeginn sind ausgeschlossen. OPTIONEN: I) Die Leistungen zur Rekultivierung für den Zeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2031 werden als Option vereinbart. Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 06/2027. II) Die Leistung der Position 05.01.00100 - Spielanlage Bergbau-Förderturm wird als Option vereinbart (§ 4- Anteil). Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 11/2026. Die Beauftragung der Optionen erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: - Unterzeichnung des 7. Ergänzenden Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2028 bis 2032 - Sicherstellung der Finanzierung für § 4-Anteil Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannteBedingungen erfüllt sind. Sofern der Auftraggeber die Optionen beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet. Rahmenbedigungen zur Leistung Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine kombinierte § 2- und § 4- Maßnahme aus dem Verwaltungsabkommenzur Braunkohlesanierung. Der geschätzte Auftragswert der § 4-Maßnahme "Umfeldgestaltung Kuthteich (Restloch 38)" beträgt rund 880.000,00 Euro. Das betrifft die Gruppenstufe 01 - 2026 § 4 Umfeldgestaltung Kuthteich und die Gruppenstufe 2 - 2027 § 4 Umfeldgestaltung Kuthteich. Dieser Betrag entspricht zugleich der maximal verfügbaren Haushalts- bzw. Budgetobergrenze des Auftraggebers für die genannten Gruppenstufen. Für Angebote, deren Angebotspreis für die genannten Gruppenstufen die Budgetobergrenze von 880.000,00 EUR überschreiten, wird im Einzelfall eine Prüfung der Finanzierung erfolgen. Bei Nichtsicherstellung der Finanzierung können mangels verfügbarer Haushaltsmittel die Angebote nicht bezuschlagt werden und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht: Ja Für die Ausführung des Auftrags wird die VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/B vor. Umfeldgestaltung; Erweiterung Radwegneth; Fuß- und Radweg; Spielplatz; Parkplatz