Trockenbauarbeiten für eine Hallenschießanlage in Gera
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr · Erfurt, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragt Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Hallenschießanlage in der Pionierkaserne Gera-Hain, Zum Hain 1, 07554 Gera. Vorgesehen sind unter anderem etwa 1.480 m² Deckenverkleidung mit Schall- und Rückprallschutz, 66 Revisionsklappen sowie rund 227 vorkonfektionierte Leuchtenplatten mit LED-Leuchten; außerdem sind Wandverkleidungen vorgesehen. Angebote können bis zum 9. September 2026 um 06:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Neubau Hallenschießanlage in der Liegenschaft Pionierkaserne Gera-Hain, Zum Hain 1 in 07554 Gera
Qualifikation
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213. Das Formblatt 213 wird nicht nachgefordert.
Lose
1 LosNeubau Hallenschießanlage Trockenbauarbeiten II - Schießhallen . - ca. 1.480 m² Deckenverkleidung Schall- und Rückprallschutz incl. Unterkonstruktionen Rückprallschutz - perforierte Aluminiumblechplatten 0,8 mm, Akustiklage aus Polyesterfaserplatten 50/1500 Baustoffklasse B1 - ca. 51 Stck. Revisionsklappen Decke 500 x 500 mm - ca. 15 Stck. Revisionsklappen 1000 x 400 mm - ca. 227 Stck. Lieferung und Montage von vorkonfektionierten Leuchtenplatten incl. Standardleuchten LED - 760 m² Wandverkleidung Schall- und Rückprallschutz incl. Unterkonstruktionen Rückprallschutz - perforierte Aluminiumblechplatten 0,8 mm, Akustiklage aus Polyesterfaserplatten 25x1800, 25x2000 Baustoffklasse B1 Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: 1. Nachweis der akustischen Qualität der anzubietenden Wand- und Deckenaufbauten Aufgrund der Besonderheiten von stark impulshaltigen Schießgeräuschen in den Schießhallen ist der Nachweis der akustischen Qualität der anzubietenden Wand- und Deckenaufbauten mit Kriterien nachzuweisen, die sich an der DIN EN 1793-5 „Lärmschutzvorrichtungen an Straßen-Prüfverfahren zur Bestimmung der akustischen Eigenschaften-Teil 5: Produktspezifische Merkmale – In-situ-Werte der Schallreflexion in gerichteten Schallfeldern“ orientieren. Die verwendeten Wand- und Deckenaufbauten müssen der Reflexionsklasse RK 10 oder höher entsprechen. Der Nachweis muss von einem akkreditierten Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 erbracht sein. 2. Beschusssicherheit Ab- und Rückprallverhalten im Direktschuss Wand- und Deckenbekleidung im angebotenen Aufbau müssen von einer Staatlichen Prüfstelle für Waffen und Sicherheitstechnik positiv geprüft sein. Die Prüfung muss Die Prüfung muss gemäß der Handlungs- und Prüfanweisung zur Durchführung von Beschussprüfungen für Materialien der Bundeswehr Fassung 4 der Leitstelle Schießanlagen Bw (der Angebotsaufforderung beiliegend) erfolgt sein. 3. Deckenbeleuchtung Eine durch eine Staatliche Prüfstelle für Waffen und Sicherheitstechnik positiv geprüfte Beleuchtung ist vom AN anzubieten und in die Deckenverkleidung zu integrieren. Die Prüfung der Leuchte, montiert in der angebotenen Deckenverkleidung, muss gemäß der Handlungs- und Prüfanweisung zur Durchführung von Beschussprüfungen für Materialien der Bundeswehr Fassung 4 der Leitstelle Schießanlagen Bw (der Angebotsaufforderung beiliegend) erfolgt sein. Diese Beleuchtung darf die akustische Einstufung der Deckenverkleidung (Reflexionsklasse RK 10) nicht verschlechtern.
Zuschlagskriterien
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