Transport und Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen im Jahr 2027
Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal · Gera, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal beauftragt die Leerung von rund 3.000 Kleinkläranlagen (ca. 5.000 m³) von März bis November sowie die außerplanmäßige Abfuhr von etwa 500 Anlagen (ca. 1.100 m³) das ganze Jahr über. Der anfallende Fäkalschlamm und Schmutzwasser werden zu den Kläranlagen in Gera bzw. Weida transportiert. Der geschätzte Auftragswert beträgt 292.000 EUR. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit Preis als alleinigem Zuschlagskriterium.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Der Auftragnehmer führt im Jahr 2027 die Leerung von Kleinkläranlagen und abflusslosenGruben für den Auftraggeber durch und transportiert den anfallenden Fäkalschlamm sowie das anfallende Schmutzwasser zur Kläranlage in Gera oder Weida. Bei den zu entleerendenKleinkläranlagen handelt es sich sowohl um voll- als auch teilbiologische und mechanische Kleinkläranlagen.Die Dienstleistung umfasst die turnusmäßige Fäkalschlammabfuhr von ca. 3.000 Kleinkläranlagen (mit insgesamt ca. 5.000 m³) in den Monaten März bis einschließlich November, sowie die außerplanmäßige Fäkalschlammabfuhr (unregelmäßige Abfuhr nach Abforderung) von ca. 500 (mit insgesamt ca. 1.100 m³) Kleinkläranlagen in den Monaten Januar bis Dezember. Ebenso erfolgt die Abfuhr des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben. Die Anzahl der zu entsorgenden Kleinkläranlagen stellt eine ungefähre Größe dar, die abhängig von der Entwicklung im Verbandsgebiet ist. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Änderungen führen nicht zu Preisänderungen.
Qualifikation
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Lose
1 LosDer Auftragnehmer führt im Jahr 2027 die Leerung von Kleinkläranlagen und abflusslosenGruben für den Auftraggeber durch und transportiert den anfallenden Fäkalschlamm sowie das anfallende Schmutzwasser zur Kläranlage in Gera oder Weida. Bei den zu entleerendenKleinkläranlagen handelt es sich sowohl um voll- als auch teilbiologische und mechanische Kleinkläranlagen.Die Dienstleistung umfasst die turnusmäßige Fäkalschlammabfuhr von ca. 3.000 Kleinkläranlagen (mit insgesamt ca. 5.000 m³) in den Monaten März bis einschließlich November, sowie die außerplanmäßige Fäkalschlammabfuhr (unregelmäßige Abfuhr nach Abforderung) von ca. 500 (mit insgesamt ca. 1.100 m³) Kleinkläranlagen in den Monaten Januar bis Dezember. Ebenso erfolgt die Abfuhr des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben. Die Anzahl der zu entsorgenden Kleinkläranlagen stellt eine ungefähre Größe dar, die abhängig von der Entwicklung im Verbandsgebiet ist. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Änderungen führen nicht zu Preisänderungen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price