Tragwerksplanung für drei Brücken des Mainbrückenradwegs in Himmelkron
Gemeinde Himmelkron · Himmelkron, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Gemeinde Himmelkron beauftragt die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 2‑6) für drei vorhandene Brücken – Flutbrücke KM 4,828, Flutbrücke KM 4,94 und Brücke Weißer Main KM 5,156 – im Rahmen des Mainbrückenradweg‑Projekts. Die anrechenbaren Kosten der Brücken betragen insgesamt ca. 754.411,76 €, wobei die Planungskosten mit rund 123.517 € veranschlagt werden. Das Verfahren ist offen, Angebotsfrist ist der 25.09.2026. Die Baukosten des Gesamtprojekts liegen bei etwa 2,16 Mio €.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Die Gemeinde Himmelkron beabsichtigt die Realisierung des Projekts „Mainbrückenradweg Himmelkron“. Gegenstand des Vorhabens ist die Herstellung eines rund 790 m langen Radwegs auf der ehemaligen Bahntrasse südwestlich des Ortskerns von Himmelkron. Das Projekt dient dem Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz zwischen der Staatsstraße Himmelkron-Trebgast und der GV-Straße Himmelkron-Lanzendorf sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Attraktivität des überörtlichen Radwegenetzes. Im Zuge des Vorhabens sind drei vorhandene Brückenbauwerke anzupassen und zu ertüchtigen: • Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm) • Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm) • Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm) Die Bauwerkspläne sind als Anlagen 27 bis 29 beigefügt. Die vorhandenen Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu prüfen und als Grundlage der Tragwerksplanung zu verwenden. Reichen die Bestandsunterlagen für einzelne Nachweise nicht aus, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich auf den ergänzenden Untersuchungs- oder Aufmaßbedarf hinzuweisen. Die Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung für das Gesamtvorhaben wurden bereits durch einen anderen Auftragnehmer erbracht. Die vorhandene Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist vom Tragwerksplaner zu übernehmen, fachlich zu prüfen und mit der eigenen Fachplanung abzugleichen. Erkennbare Widersprüche, fehlende Grundlagen oder erforderliche Anpassungen sind dem Auftraggeber und dem Objektplaner unverzüglich in Textform mitzuteilen. Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 bis 52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für die drei vorstehend bezeichneten Brückenbauwerke. Ausgeschrieben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6. Die Leistungsphase 1 der Tragwerksplanung wird nicht gesondert beauftragt, da sie bei konstruktiven Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen gemäß § 51 Absatz 5 Satz 2 HOAI im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke enthalten ist. Die Baukosten (Stand Kostenberechnung 24.09.2025) belaufen sich auf insgesamt ca. 2,16 Mio. € brutto. Für die Tragwerksplanung sind die nach § 50 HOAI anrechenbaren Kosten der einzelnen Brückenbauwerke maßgeblich. Diese betragen: - Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm) 344.911,76 € - Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm) 216.000,00 € - Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm) 193.500,00 €
Qualifikation
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Lose
1 LosDie Gemeinde Himmelkron beabsichtigt die Realisierung des Projekts „Mainbrückenradweg Himmelkron“. Gegenstand des Vorhabens ist die Herstellung eines rund 790 m langen Radwegs auf der ehemaligen Bahntrasse südwestlich des Ortskerns von Himmelkron. Das Projekt dient dem Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz zwischen der Staatsstraße Himmelkron-Trebgast und der GV-Straße Himmelkron-Lanzendorf sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Attraktivität des überörtlichen Radwegenetzes. Im Zuge des Vorhabens sind drei vorhandene Brückenbauwerke anzupassen und zu ertüchtigen: • Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm) • Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm) • Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm) Die Bauwerkspläne sind als Anlagen 27 bis 29 beigefügt. Die vorhandenen Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu prüfen und als Grundlage der Tragwerksplanung zu verwenden. Reichen die Bestandsunterlagen für einzelne Nachweise nicht aus, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich auf den ergänzenden Untersuchungs- oder Aufmaßbedarf hinzuweisen. Die Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung für das Gesamtvorhaben wurden bereits durch einen anderen Auftragnehmer erbracht. Die vorhandene Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist vom Tragwerksplaner zu übernehmen, fachlich zu prüfen und mit der eigenen Fachplanung abzugleichen. Erkennbare Widersprüche, fehlende Grundlagen oder erforderliche Anpassungen sind dem Auftraggeber und dem Objektplaner unverzüglich in Textform mitzuteilen. Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 bis 52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für die drei vorstehend bezeichneten Brückenbauwerke. Ausgeschrieben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6. Die Leistungsphase 1 der Tragwerksplanung wird nicht gesondert beauftragt, da sie bei konstruktiven Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen gemäß § 51 Absatz 5 Satz 2 HOAI im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke enthalten ist. Die Baukosten (Stand Kostenberechnung 24.09.2025) belaufen sich auf insgesamt ca. 2,16 Mio. € brutto. Für die Tragwerksplanung sind die nach § 50 HOAI anrechenbaren Kosten der einzelnen Brückenbauwerke maßgeblich. Diese betragen: - Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm) 344.911,76 € - Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm) 216.000,00 € - Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm) 193.500,00 €
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- quality10%
Qualifikation Projektleiters. Es wird erwartet, dass Bieter die Qualifikation des Projektleiters/der Projektleiterin beschreiben und anhand von Nachweisen belegen. Die Wertung orientiert sich am Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und betrifft nur die formal erworbenen Kompetenzen.
- quality10%
Erfahrung des Projektleiters. Es wird erwartet, dass Bieter die persönliche Berufserfahrung des Projektleiters / der Projektleiterin beschreiben.
- price27.5%
Vergütung für Planungsleistungen (Grundleistungen)
- price2.5%
Vergütung für besondere Leistungen
- quality20%
Projektorganisation. Es wird erwartet, dass der Bieter die Projektorganisation beschreibt oder schematisch darstellt. Darzustellen sind insbesondere: • Zuordnung der verantwortlichen Personen zu den drei Tragwerken und Leistungsphasen; • Entscheidungs-, Freigabe- und Vertretungsregelungen; • interne Kommunikationswege und Qualitätssicherung, insbesondere Vier-Augen-Prinzip; • Kommunikation und Schnittstellen zum Auftraggeber, Objektplaner, Prüfingenieur, Baugrundgutachter und weiteren Projektbeteiligten; • Maßnahmen zur Termin-, Qualitäts- und Kostenkontrolle sowie Umgang mit Abweichungen.
- quality10%
Qualifikation des Planers. Es wird erwartet, dass Bieter die Qualifikation des Planers beschreiben und anhand von Nachweisen belegen. Die Wertung orientiert sich am Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und betrifft nur die formal erworbenen Kompetenzen.
- quality20%
Erfahrung des Planers. Es wird erwartet, dass Bieter die persönliche Berufserfahrung des Planers zu beschreiben.