Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Josef
Röm.-kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz KdöR · Obrigheim, Deutschland · TED
- 31. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 24. Aug. 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Timbatec Holzbauingenieure Schweiz AG · €30k
Zusammenfassung
Die römisch-katholische Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz beauftragt die Tragwerksplanung für die Sanierung des dreigruppigen Kindergartens St. Josef und den baulich verbundenen Neubau einer zusätzlichen Gruppe in Holzbauweise in Neudenau-Herbolzheim. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, einschließlich besonderer Leistungen und einer stufenweisen Beauftragung. Die Beauftragung soll unmittelbar nach Verfahrensende erfolgen; Planungsgrundlagen für Förderanträge werden bis September 2026 beziehungsweise Januar 2027 benötigt, der Leistungsabschluss ist für etwa September 2029 vorgesehen.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Timbatec Holzbauingenieure Schweiz AG
Auftragswert
€30k
Zuschlag am
24. Aug. 2026
Beschreibung
Der röm.-kath. Kindergarten St. Josef Herbolzheim ist derzeit eine 3-gruppige Einrichtung, die in einem gemischt genutzten Gebäude untergebracht ist. Das Gebäude wurde in den 1968 als 2-gruppiger Kindergarten mit Versammlungsräumen für Jugend- und Erwachsenengruppen errichtet und 1995 um eine weitere Gruppe (Kinderkrippe) erweitert. Das Gebäude befindet sich in einem insgesamt ertüchtigungswürdigem Zustand. Vor allem Anforderungen des Brandschutzes, sowie der insgesamt abgenutzte Zustand der Gruppenräume und Flurbereiche, Sanitäranlagen und fehlende Sozial- und Besprechungsräume machen eine Sanierung notwendig. In diesem Zuge soll die Einrichtung um eine Gruppe erweitert werden, die als sich selbst versorgender Neubau, jedoch baulich verbunden mit dem Bestandsbau, auf dem Grundstück des Kindergartens, südlich des Bestandsbaus errichtet werden soll. Der Bestandsbau selbst soll bezüglich der Raumzuordnung und -nutzung weitgehend unverändert bleiben. Die Dacheindeckung soll ebenfalls erhalten bleiben, Wärmedämmungsmaßnahmen sollen im unterseitig des Dachs erfolgen. Die Zwischengeschossdecke soll ebenfalls gedämmt werden. Bauträger ist die röm.-kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz. Die Stadt Neudenau als Träger der örtlichen Jugendhilfe ist relevanter Kostenträger. In diesem Zusammenhang wurden durch den Hauptkostenträger eine wesentliche Anforderung an den Neubau gestellt: dieser soll in Holzbauweise errichtet werden, sodass staatliche Fördermittel im Rahmen der Maßnahmenfinanzierung durch Bauträger und Kommune beantragt werden können. Weitere bauliche Anforderungen ergeben sich aus der Nutzungsform als Kita (ausreichende sanitäre Einrichtungen für Kinder und Erwachsene, Anforderungen der Barrierefreiheit, Anforderungen des Brandschutzes, geeignete Beschaffenheit von Böden und Wänden usw.). Terminliche Meilensteine: Beauftragung: umgehend nach Verfahrensende Stellung ELR-Antrag: bis spätestens 30.09.2026 (Grundlage abgeschlossene LPH 2) Stellung Antrag Ausgleichsstock: bis spätestens 31.01.2027 (Grundlage abgeschlossene LPH 3) Ausschreibungsbeginn nach Zugang Fömi-Bescheid: vorr. 08/2027 Leistungsende: bis ca. 09/2029
Lose
1 Los- Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, LPH 1 - 6 - Besondere Leistungen Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 - 4 - Stufe 2: LPH 5 + 6
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality800%
§ 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 2 Nr. 2 - Persönliche Referenzen Projektleiter für Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1 - 3: Eigenerklärung zu maximal 2 persönlichen Referenzen des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen dieser die Tragwerkplanung gemäß § 51 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht hat. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenzprojekt). Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen je Referenzprojekt: - Das Tragwerk beider Referenzprojekte muss jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein. - Mindestens eines der Referenzprojekte war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale je Referenzprojekt: - Tragwerk: Referenz 1: Holz oder Holz-Hybrid = 100 Punkte; Referenz 2: Stahlbeton = 100 Punkte. - Neubaufläche >= 600 qm BGF = 100 Punkte. - Jeweils abgeschlossene Leistungsphasen 1 - 6 + 8 gemäß § 51 HOAI = 100 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte je Anlagengruppe um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 1: 3 Punkte, LPH 2: 10 Punkte, LPH 3: 14 Punkte, LPH 4: 28 Punkte, LPH 5: 38 Punkte, LPH 6: 2 Punkte, LPH 8: 5 Punkte). - Inbetriebnahme: ab dem 01.01.2020 = 100 Punkte / bis 31.12.2019 oder noch nicht in Betrieb = 50 Punkte.
- price343%
Die maximale Punktzahl von 343 Punkten für das Zuschlagskriterium E.2 erhält das Honorarangebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Honorarangebote werden zum niedrigsten Honorarangebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Die Punktzahl für das Honorarangebot errechnet sich gemäß folgender Formel: ZHonorar = 343*PBestangebot/PAngebot Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (auf der zweiten Kommastelle) erteilt. Bei Punktgleichheit wir der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Honorarangebot erteilt. Sollte auch das Honorar gleich sein, wird gelost.