Tragwerksplanung für die Erweiterung und Modernisierung der Kläranlage Kamp-Bornhofen
Verbandsgemeinde Loreley, vertreten durch die Verbandsgemeindewerke Loreley · St. Goarshausen, Deutschland · TED
Passende Ausschreibungen nicht mehr suchen müssen.
Sie bekommen von uns kostenlos drei aktuelle Ausschreibungen, die zu Ihrem Betrieb passen.
- Ohne Registrierung
- Rückmeldung in 1–2 Werktagen
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Aufträge wirklich zu Ihnen passen.
Sie erlauben uns mit dem Absenden, Ihnen passende Ausschreibungen per E-Mail zu schicken und Sie dazu einmal anzurufen. Sie können das jederzeit widerrufen. Datenschutz
Zusammenfassung
Die Verbandsgemeinde Loreley, vertreten durch die Verbandsgemeindewerke Loreley in St. Goarshausen, vergibt Fachplanungsleistungen für das Tragwerk der erweiterten und modernisierten Kläranlage Kamp-Bornhofen im Rhein-Lahn-Kreis. Gegenstand sind Leistungen nach § 51 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zunächst stufenweise für die Leistungsphasen 1 und 2 sowie anschließend voraussichtlich für die Leistungsphasen 3 und 4. Die Anlage soll künftig für 2.700 Einwohnerwerte ausgelegt werden; Angebote sind bis zum 29. September 2026, 10:00 Uhr, einzureichen.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Die Kläranlage Kamp-Bornhofen wird von den Verbandsgemeindewerken Loreley betrieben und ist rund 30 Jahre alt. Sie wurde ursprünglich für ca. 1.700 Einwohnerwerte (EW) konzipiert und in Kompaktbauweise innerhalb einer Betriebshalle errichtet. Auf Grundlage aktueller Betriebsdatenauswertungen (2018-2022) liegt die tatsächliche Anschlussgröße bereits bei 2.163 EW. Unter Berücksichtigung geplanter Wohnbau- und Gewerbeentwicklungen wird künftig von einer Belastung von 2.274 EW ausgegangen. Für eine zukunftssichere Auslegung wurde die neue Anlage daher auf 2.700 EW bemessen. Die bestehende Anlage hat ihre hydraulische und stoffliche Leistungsgrenze erreicht. Gleichzeitig wurden seitens der Genehmigungsbehörde verschärfte Einleitbedingungen angekündigt. Insbesondere ist eine Reduzierung des Phosphor-Grenzwertes von derzeit 6 mg/l auf künftig 2 mg/l vorgesehen. Ohne eine grundlegende Ertüchtigung kann die dauerhafte Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen sowie die weitere Siedlungsentwicklung im Einzugsgebiet nicht gewährleistet werden. Ziel des Vorhabens ist daher die nachhaltige Erweiterung und Modernisierung der Kläranlage zur Sicherstellung der zukünftigen Ausbaugröße, zur Einhaltung der verschärften Einleitwerte sowie zur dauerhaften Verbesserung des Gewässerschutzes im Einzugsgebiet des Rheins. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere technische Varianten untersucht. Als Vorzugsvariante wurde ein konventionelles Belebtschlammverfahren mit horizontal durchströmter Nachklärung (Variante 1.2) ermittelt. Die geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere: - Neubau einer Rechen-Walzensandfang-Kompaktanlage - Neubau eines Belebungsbeckens (ca. 965 m³) - Neubau eines horizontal durchströmten Nachklärbeckens (68 m² Oberfläche) - Neubau eines Schlammstapelbehälters (ca. 310 m³) - Neubau eines Ablaufmessbauwerks - Neubau eines Betriebsgebäudes für Pumpen, Gebläse und Elektrotechnik. (Das Gebäude dient im vorliegenden Fall nicht als klassischer Hochbau, sondern fungiert im Wesentlichen rein als bauliche und funktionale Hülle für die aufzunehmende Maschinentechnik. Gebäudegeometrie und bauphysikalischen Anforderungen werden von den verfahrenstechnischen Parametern der Maschinentechnik vorgegeben.) Die Bemessung erfolgt gemäß DWA-A 131. Die zukünftigen Ablaufwerte erfüllen die verschärften Anforderungen an CSB, BSB5, Stickstoff und insbesondere Phosphor (? 2 mg/l). Besondere Herausforderungen des Projektes sind die Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins, die beengten Grundstücksverhältnisse zwischen Bahnlinie und Bundesstraße sowie die Notwendigkeit der Umsetzung im laufenden Betrieb. Die Baumaßnahme wird daher in mehreren Bauabschnitten realisiert, um die Abwasserreinigung während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Die Maßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz, insbesondere zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in den Rhein, und sichert zugleich die kommunale Daseinsvorsorge sowie die weitere städtebauliche Entwicklung der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen.
Qualifikation
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-124 GWB, §§ 19, 21 MiLoG -- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: -- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen, wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Lose
1 LosGegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerk gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14. --- Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 für Leistungen nach § 51 HOAI beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 51 HOAI, in der Leistungsstufe 3 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51. Darüber hinaus ist die Vergabe Besonderer Leistungen vorgesehen. --- Die Beauftragung der Leistungsstufen 2 bzw. 3 stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price50%
Details siehe Vergabeunterlagen
- quality25%
Methoden und Maßnahmen zur Förderung eines wirtschaftlichen Planungsergebnisses für das Tragwerk - Details siehe Vergabeunterlagen
- quality25%
Qualitätsmanagement im Rahmen der Planung und Umsetzung - Details siehe Vergabeunterlagen