VergabeHero
Übersicht
  • Ausschreibungen
  • Auftraggeber
Mein Bereich
Benachrichtigungen
ImpressumDatenschutzAGB

Deine Ausschreibungen finden dich

Wir prüfen täglich jede neue Vergabe gegen dein Angebot.

Kostenlos registrierenAnmelden
Alle Tender

Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Parkettarbeiten für das SJK‑Programm im Theater Oberhausen

SBO Servicebetriebe Oberhausen - Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen · Germany · service.bund.de

Veröffentlicht6. Aug. 2026
Auftragswert~€350kGeschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist—

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Quelle: servicebund

Zusammenfassung

Die Stadt Oberhausen beauftragt die Erneuerung des Parkettbodens im Theater Oberhausen im Rahmen des SJK‑Programms. Die Leistung umfasst das Entfernen des Altbelags, die Vorbereitung des Untergrunds und das Verlegen von neuem Parkett. Der Auftrag ist als Einzelmaßnahme ohne Losaufteilung ausgeschrieben und soll innerhalb von mehreren Monaten abgeschlossen werden.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Oberhausen sucht ein Unternehmen, das den Parkettboden im Theater Oberhausen erneuern kann. Im Rahmen des SJK‑Programms soll das alte Parkett entfernt, der Untergrund vorbereitet und neues Parkett verlegt werden. Die Arbeiten betreffen ausschließlich den Bodenbelag und sind für die Verbesserung der Akustik und Optik des Theaters vorgesehen. Der Auftrag wird als Einzelmaßnahme vergeben, sodass ein Anbieter das komplette Projekt übernehmen kann. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: SBO Servicebetriebe Oberhausen - Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen)

Auf einen Blick

CPV
BauarbeitenDienstleistungen im Bauwesen
Land
Germany
Komplexität
medium

Auftraggeber

SBO Servicebetriebe Oberhausen - Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen
Germany
Adresse
Germany
Profil ansehenBekanntmachung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.