Textile Vollversorgung von Berufskleidung – Mieten, Reinigen mit Reparatur und Transport (Hol‑ und Bringservice)
Studierendenwerk Bonn AöR - Vergabestelle - · Bonn, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Auftraggeber Studierendenwerk Bonn AöR vergibt die komplette Versorgung von Berufskleidung für Studierende, inklusive Vermietung, Reinigung, Reparatur sowie Transport mit Hol‑ und Bringservice. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt: eines für das Studierendenwerk Bonn und eines für das Kölner Studierendenwerk. Die Ausschreibung ist bis zum 27.08.2026 zu bearbeiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 40 % aus dem Preis und zu 60 % aus der Qualität zusammen.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Textile Vollversorgung von Berufskleidung – Mieten / Reinigen mit Reparatur / Transport - Hol- und Bringservice
Qualifikation
1. Zwingende Ausschlussgründe – § 123 GWB Ein Unternehmen muss ausgeschlossen werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen folgender Straftaten vorliegt: 1. Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen 2. Terrorismusfinanzierung 3. Geldwäsche 4. Betrug zulasten öffentlicher Haushalte oder der EU 5. Subventionsbetrug 6. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr 7. Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern 8. Menschenhandel 9. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge) Zusätzlich zwingend: 10. Nichtzahlung von Steuern oder Sozialabgaben, wenn dies durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt wurde. 11. Fehlende Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen 2. Fakultative Ausschlussgründe – § 124 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen ausschließen, wenn z. B.: 1. Verstoß gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht 2. Insolvenz oder vergleichbares Verfahren 3. schwere berufliche Verfehlung 4. Wettbewerbsverzerrende Absprachen (Kartell) 5. Interessenkonflikt im Vergabeverfahren 6. Wettbewerbsvorteil durch vorherige Beteiligung an der Vorbereitung 7. erhebliche oder wiederholte Mängel bei früheren Aufträgen 8. falsche Angaben oder Zurückhalten von Informationen 9. unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens 10. nicht beglichene Steuern oder Sozialabgaben, wenn keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt Der Auftraggeber behält sich vor den Bieter aufzufordern, nach "§ 56 Abs. 2 VgV" fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Lose
2 LoseTextile Vollversorgung von Berufskleidung – Mieten / Reinigen mit Reparatur / Transport - Hol- und Bringservice
Textile Vollversorgung von Berufskleidung – Mieten / Reinigen mit Reparatur / Transport - Hol- und Bringservice
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price40%
40 % Preis
- quality60%
60 % Qualität
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40 % Preis
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60 % Qualität