Technische Überwachung kommunaler Kläranlagen in Bayern 2027–2030
Freistaat Bayern, vertreten durch die im Vertrag genannte Behörde, vertreten durch das LfU · Augsburg, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), vergibt die technische Überwachung kommunaler Kläranlagen anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft. Die Leistungen umfassen unter anderem Probenahmen vor Ort, Anlagenbegehungen, die Prüfung der Eigenüberwachung und die Kontrolle der Jahresberichte. Der Auftrag ist in 30 Lose gegliedert und betrifft Gebiete der Wasserwirtschaftsämter Ansbach, Bad Kissingen, Hof, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Rosenheim und Weiden in Bayern; der Leistungszeitraum reicht von 2027 bis 2030. Angebote müssen bis zum 28. September 2026, 07:00 Uhr, eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Die technische Überwachung von kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern soll an anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft mit dem Anerkennungsbereich Technische Gewässeraufsicht Abwasseranlagen (PSW) vergeben werden. Die technische Überwachung beinhaltet unter anderem die Probenahme vor Ort, die Begehung der Anlage, die Prüfung der Eigenüberwachung sowie die Kontrolle der Jahresberichte. An PSW soll die Überwachung der kommunalen Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ansbach, Bad Kissingen, Hof, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Rosenheim und Weiden vergeben werden.
Qualifikation
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
30 LoseKK 01: WWA Ansbach: Teil 1 des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
KK 02: WWA Ansbach: Teil 1 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
KK 03: WWA Ansbach: Teil 2 des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
KK 04: WWA Ansbach: Teil 1 Landkreis Ansbach
KK 05: WWA Ansbach: Teil 3 des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
KK 06: WWA Ansbach: Teil 2 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
KK 07: WWA Ansbach: Teil 2 Landkreis Ansbach
KK 48: WWA Ansbach: Kreisfreie Stadt Ansbach und Teil 3 Landkreis Ansbach
KK 49: WWA Ansbach: Teil 4 Landkreis Ansbach
KK 12: WWA Bad Kissingen: Landkreis Haßberge
KK 13: WWA Bad Kissingen: Kreisfreie Stadt Schweinfurt und Landkreis Schweinfurt
KK 14: WWA Bad Kissingen: Landkreis Bad Kissingen
KK 15: WWA Bad Kissingen: Landkreis Rhön-Grabfeld
KK 26: WWA Hof: Kreisfreie Stadt und Landkreis Hof und Landkreis Wunsiedel
KK 27: WWA Hof: Kreisfreie Stadt und Landkreis Bayreuth
KK 28: WWA Hof: Landkreis Kulmbach
KK 29: WWA Ingolstadt: Landkreis Eichstätt
KK 30: WWA Ingolstadt: Kreisfreie Stadt Ingolstadt und Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
KK 31: WWA Ingolstadt: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
KK 32: WWA Kempten: Kreisfreie Stadt Kaufbeuren und Landkreis Ostallgäu
KK 33: WWA Kempten: Kreisfreie Stadt Memmingen und Landkreis Unterallgäu
KK 34: WWA Kempten: Landkreis Lindau (Bodensee; Bodensee-EZG) und Landkreis Oberallgäu (Bodensee-EZG)
KK 51: WWA Landshut: Landkreis Dingolfing-Landau und Landkreis Kelheim
KK 52: WWA Landshut: Kreisfreie Stadt Landshut und Landkreis Landshut
KK 42: WWA Rosenheim: Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim
KK 43: WWA Rosenheim: Landkreis Ebersberg und Landkreis Mühldorf a. Inn
KK 45: WWA Weiden: Landkreis Schwandorf
KK 46: WWA Weiden: Landkreis Tirschenreuth
KK 55: WWA Weiden: Landkreis Amberg-Sulzbach
KK 56: WWA Weiden: Kreisfreie Stadt Weiden i.d. Opf und Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
Zuschlagskriterien
30 Kriterien- price100%
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