Studie zu internationalen Strompreisen und zur Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin beauftragt eine Studie zu internationalen Strompreisen, ihren Bestandteilen, ihrer zeitlichen Entwicklung und den maßgeblichen Einflussfaktoren. Daraus sollen belastbare Vorschläge zur Senkung der Stromkosten für verschiedene Verbrauchergruppen abgeleitet werden, die zugleich die Versorgungssicherheit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen in Deutschland berücksichtigen. Die Leistung wird in Berlin erbracht und hat eine Laufzeit von 1.080 Tagen; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Es besteht Bedarf für eine detaillierte Analyse internationaler Strompreise, ihrer Komponenten und ihrer Veränderungen über die Zeit, sowie der Einflussfaktoren auf die Entwicklungen. Aus den Ergebnissen sollen Vorschläge für mögliche weitere Senkungen von Stromkosten für alle oder einzelne Verbrauchergruppen abgeleitet werden, die robust gegenüber Unsicherheiten sind, Versorgungssicherheit gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher energieintensiver Unternehmen im internationalen Vergleich stärken.
Qualifikation
§ 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Lose
1 LosEs besteht Bedarf für eine detaillierte Analyse internationaler Strompreise, ihrer Komponenten und ihrer Veränderungen über die Zeit, sowie der Einflussfaktoren auf die Entwicklungen. Aus den Ergebnissen sollen Vorschläge für mögliche weitere Senkungen von Stromkosten für alle oder einzelne Verbrauchergruppen abgeleitet werden, die robust gegenüber Unsicherheiten sind, Versorgungssicherheit gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher energieintensiver Unternehmen im internationalen Vergleich stärken.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
Das Zuschlagskriterium untergliedert sich in: - "Personal" (Gewichtung 30%) mit Unterkriterien "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (10%) und "Kernteam" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - "Arbeitsorganisation und -abläufe" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - "Umsetzungskonzept" (50%) mit Unterkriterien "Datenbezug und Datenerhebung" (20%), "Operative Umsetzung Arbeitspaket 3 (Langfristige Entwicklungen der Strompreise)" (10%), "Operative Umsetzung Arbeitspaket 4 (Identifikation von unflexiblen Verbrauchseinheiten)" (10%), "Operative Umsetzung Arbeitspaket 5 (Systemvergleich) und 7 (Kommunikation zum Preisniveau Deutschlands)" (10%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung.
- price30%
- Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Sofern ein anderer Umsatzsteuersatz als 19 % besteht, nehmen Sie bitte einen entsprechend gekennzeichneten Hinweis und Angaben im schriftlichen Angebot vor. - Es ist ein einheitlicher, gemittelter Nettotagessatz anzugeben. - Der Nettotagessatz beinhaltet alle Personalkosten, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden damit nicht gesondert vergütet. - Der voraussichtliche Aufwand ist in Personentagen im Preisblatt fest vorgegeben. Dieser Ansatz ist dem Angebot zwingend zugrundzulegen. Veränderungen führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit der Beauftragung. - Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.