Strategisch-technologischer Partnerschaft zur digitalen Transformation mittels Künstlicher Intelligenz
Was wird ausgeschrieben
Das Universitätsklinikum Köln sucht einen strategisch-technologischen Partner zur Gestaltung der digitalen Transformation unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Der Auftrag umfasst die langfristige Unterstützung bei der Entwicklung zum führenden Innovationszentrum für digitale Medizin. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die digitale Transformation des Universitätsklinikums Köln AöR (UKK) und seiner Beteiligungen soll mithilfe Künstlicher Intelligenz gestaltet werden.
Das Universitätsklinikum Köln (UKK) möchte seine digitale Transformation durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) massiv vorantreiben und sucht hierfür einen langfristigen strategischen Partner. Als eines der größten Krankenhäuser der Maximalversorgung in Nordrhein-Westfalen mit jährlich über 400.000 Patientenbehandlungen benötigt das Klinikum Unterstützung bei der technologischen Modernisierung und der Etablierung innovativer digitaler Prozesse. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, werden die genauen Anforderungen und Vertragsinhalte erst im weiteren Verlauf gemeinsam mit den ausgewählten Bietern konkretisiert. Bewerber müssen ihre Eignung nachweisen und dürfen keine Mehrfachbewerbungen einreichen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Einreichung des Teilnahmeantrags ausschließlich über das benannte Vergabeportal
- Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten im Teilnahmeantrag
- Verbot von Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber oder in Bewerbergemeinschaften
- Nachweis der gesamtschuldnerischen Haftung bei Bewerbergemeinschaften
- Vorlage einer Verpflichtungserklärung bei Einsatz von Nachunternehmern
- Verwendung der bereitgestellten Vordrucke für Eigenerklärungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. 3. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind unzulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben. 4. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Bewerber, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. 6. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. 7. Bewerber sollten die auf der in Ziff. 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht kein Rechtsanspruch. 8. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer 5.1.11 genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die Anforderungen an die Leistung und den Vertrag mit den Bietern gemeinsam zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest. 9. Zugelassen zum Vergabeverfahren werden nur Wirtschaftsteilnehmer aus der EU und aus Drittländern, die eine internationale Übereinkunft mit der Union über die Gewährleistung des gleichen und wechselseitigen Zugangs zu öffentlichen Aufträgen geschlossen haben (wie etwa das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA)).
Aufteilung in Lose
1 LotDie digitale Transformation des Universitätsklinikums Köln AöR (UKK) und seiner Beteiligungen soll mithilfe Künstlicher Intelligenz gestaltet werden. Das UKK ist eines der größten Häuser der Maximalversorgung in Nordrhein-Westfalen mit rund 1.500 Planbetten, über 60.000 stationären sowie rund 350.000 ambulanten Fällen jährlich. Das UKK beabsichtigt, einen strategisch-technologischen Partner zu beauftragen, der das UKK im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zum führenden Zentrum für innovative, datengetriebene Gesundheitsversorgung mit Zugang zu den neuesten Modellen der Künstlichen Intelligenz transformiert. Der Schwerpunkt der digitalen Transformation liegt zunächst in der Verwaltung sowie den medizinischen Prozessen und der Versorgung. Der strategisch-technologische Partner muss das UKK beim Aufbau moderner Entwicklungs- und Operations- Umgebungen (DevOps) sowie einer KI-Toolchain unterstützen, um eigene Entwickler-Teams des UKK zu befähigen, innovative digitale Lösungen innerhalb eines vom Partner zur Verfügung gestellten Frameworks selbstständig zu entwickeln und am UKK sicher, gesetzeskonform und nachhaltig zu betreiben. Für eine maximale Kostentransparenz muss der strategisch-technologische Partner ein durchgängiges Monitoring betreiben und ein Controlling-Tool einsetzen. Das UKK legt besonderen Wert auf die Wahrung der digitalen Souveränität. Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Mit dieser Bekanntmachung fordert der Auftraggeber interessierte Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Teilnahmeantrag sind allein die Anforderungen dieser Bekanntmachung maßgeblich. Anhand des eingereichten Teilnahmeantrags prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber für den Auftrag anhand der gemäß der Bekanntmachung einzureichenden Unterlagen. Im zweiten Schritt fordert der Auftraggeber die nach Maßgabe der Bekanntmachung ausgewählten Bewerber auf, ein Erstangebot in Form eines indikativen Angebotes einzureichen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe fordert der Auftraggeber die Bieter zur Abgabe von Optimierungsvorschlägen zu den Leistungsanforderungen und zum Vertrag auf. Sollte sich dies als zweckmäßig erweisen, verhandelt der Auftraggeber mit den Bietern über die eingereichten Vorschläge. Die weiteren Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung