Stationsersetzende Leistungen gemäß § 140a SGB V (Open House Verfahren)
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) · Kassel, Deutschland · TED
- 25. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 15. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an REBECA Health Care GmbH
Bekanntmachung berichtigt · Fehler der Veröffentlichung berichtigt
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Zusammenfassung
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) in Kassel sucht Vertragspartner für die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen im Rahmen einer besonderen Versorgung nach § 140a SGB V. Das Open House Verfahren ermöglicht interessierten und geeigneten Unternehmen den Vertragsabschluss mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit für den Zeitraum vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2028. Die Vergabe erfolgt nach einheitlichen Konditionen ohne Exklusivität, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: REBECA Health Care GmbH
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
15. Juli 2026
Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gem. § 140a SGB V über die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.08.2026 bis 31.07.2028. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geförderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben.
Lose
1 LosDie vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGBVüber die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. open house Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.08.2026 bis 31.07.2028. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versordung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geforderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
Zuschlagskriterien
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Preis