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Zusammenfassung
Die Salzstadt Staßfurt beschafft Bestattungsleistungen für Personen, die im Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile verstorben sind und für deren Bestattung die örtliche Sicherheitsbehörde zuständig ist. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 werden etwa 15 Bestattungen pro Jahr beziehungsweise insgesamt rund 60 Bestattungen erwartet. Vorgesehen sind überwiegend Feuerbestattungen mit anonymen Urnenbeisetzungen auf Friedhöfen der Stadt; bei entsprechendem Anlass müssen auch Erdbestattungen möglich sein.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Die Salzstadt Staßfurt ist zuständig für Bestattungen nach § 14 Absatz 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA vom 5. Februar 2002). Die für den Sterbeort zuständige örtliche Sicherheitsbehörde hat gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 BestattG LSA für die Bestattung zu sorgen, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht bekannt oder nicht zu ermitteln und kein anderer die Bestattung veranlasst (Ersatzvornahme). Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Auftragsvolumens für vier Vertragsjahre wurden statistische Auswertungen aus den zurückliegenden Jahren zu Grunde gelegt. Diese können unterstützend als Parameter für eine Kalkulation herangezogen werden. Sie bieten jedoch keine Gewähr dafür, dass ein analoges Aufkommen in dem ausgeschriebenen Vertragszeitraum anfällt. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 15 Bestattungen im Jahr. Somit ergibt sich für den Leistungszeitraum von 4 Jahren ein geschätzter Auftragsumfang von ca. 60 Bestattungen. Der geschätzte, erfahrungsgemäße Anteil vom Gesamtauftragsumfang machte in der Vergangenheit zu 100 % die Bestattungsform der Feuerbestattung aus. Grundsätzlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund des Glaubens, der religiösen Anschauung, einer vorab verfassten Bestattungsverfügung oder aus sonstigem wichtigen Grund die Bestattung auch in der Bestattungsform der Erdbestattung stattfinden muss. Daher ist es erforderlich, dass auch die Bestattungsform der Erdbestattung in das Leistungsverzeichnis mit aufgenommen werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass das tatsächliche Auftragsvolumen vom ermittelten voraus sichtlichen Gesamtauftragsumfang abweichen kann. Leistungsgegenstand sind alle sicherheitsbehördlichen Bestattungen im Zuständigkeitsbereich der Salzstadt Staßfurt. Der Auftrag beschränkt sich auf die Bestattungen von Personen, die innerhalb der Salzstadt Staßfurt (inkl. aller Ortsteile) verstorben sind und für die die Salzstadt Staßfurt als Sicherheitsbehörde zuständig ist. Grundsätzlich werden anonyme Urnenbeisetzungen auf den Friedhöfen der Salzstadt Staßfurt (inkl. Ortsteile) durchgeführt, soweit die Salzstadt Staßfurt nicht aufgrund einer bekannt gewordenen Verfügung der/des Verstorbenen andere Vorgaben macht.
Lose
1 LosDie Salzstadt Staßfurt ist zuständig für Bestattungen nach § 14 Absatz 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA vom 5. Februar 2002). Die für den Sterbeort zuständige örtliche Sicherheitsbehörde hat gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 BestattG LSA für die Bestattung zu sorgen, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht bekannt oder nicht zu ermitteln und kein anderer die Bestattung veranlasst (Ersatzvornahme). Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Auftragsvolumens für vier Vertragsjahre wurden statistische Auswertungen aus den zurückliegenden Jahren zu Grunde gelegt. Diese können unterstützend als Parameter für eine Kalkulation herangezogen werden. Sie bieten jedoch keine Gewähr dafür, dass ein analoges Aufkommen in dem ausgeschriebenen Vertragszeitraum anfällt. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 15 Bestattungen im Jahr. Somit ergibt sich für den Leistungszeitraum von 4 Jahren ein geschätzter Auftragsumfang von ca. 60 Bestattungen. Der geschätzte, erfahrungsgemäße Anteil vom Gesamtauftragsumfang machte in der Vergangenheit zu 100 % die Bestattungsform der Feuerbestattung aus. Grundsätzlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund des Glaubens, der religiösen Anschauung, einer vorab verfassten Bestattungsverfügung oder aus sonstigem wichtigen Grund die Bestattung auch in der Bestattungsform der Erdbestattung stattfinden muss. Daher ist es erforderlich, dass auch die Bestattungsform der Erdbestattung in das Leistungsverzeichnis mit aufgenommen werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass das tatsächliche Auftragsvolumen vom ermittelten voraus sichtlichen Gesamtauftragsumfang abweichen kann. Leistungsgegenstand sind alle sicherheitsbehördlichen Bestattungen im Zuständigkeitsbereich der Salzstadt Staßfurt. Der Auftrag beschränkt sich auf die Bestattungen von Personen, die innerhalb der Salzstadt Staßfurt (inkl. aller Ortsteile) verstorben sind und für die die Salzstadt Staßfurt als Sicherheitsbehörde zuständig ist. Grundsätzlich werden anonyme Urnenbeisetzungen auf den Friedhöfen der Salzstadt Staßfurt (inkl. Ortsteile) durchgeführt, soweit die Salzstadt Staßfurt nicht aufgrund einer bekannt gewordenen Verfügung der/des Verstorbenen andere Vorgaben macht.