Server-, Switch- und Bandbibliotheks-Infrastruktur für ein Datenintegrationszentrum
Universitätsmedizin Greifswald KöR · Greifswald, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Universitätsmedizin Greifswald Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft Server-Infrastruktur für ihr Datenintegrationszentrum. Der Auftrag umfasst Server, Netzwerk-Switches und eine Bandbibliothek zur Datenspeicherung und -sicherung. Die Leistung wird in Greifswald erbracht; Angebote müssen bis zum 17. September 2026 um 13:07 Uhr eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Server-Infrastruktur für das Datenintegrationszentrum der Universitätsmedizin Greifswald
Qualifikation
§ 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Lose
3 LoseGemäß LeistungsverzeichnisCUG
Gemäß LeistungsverzeichnisCUG
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