Schweißüberwachung für die A45 bei der Martener Straße (ENB)
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch, die Autobahn GmbH des Bundes | NL Westfalen | AS Hagen · Hagen, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, schreibt die Schweißüberwachung der A45 bei der Martener Straße (ENB) aus. Dabei soll ein Mess‑ und Kontrollsystem (MKS) bereitgestellt und betrieben werden. Das Verfahren ist offen und umfasst ein Los. Angebotsfrist ist der 18. September 2026.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
A45 DO/Martener Str. ENB, BÜ Bahn mit MKS, Schweißüberwach.
Qualifikation
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Lose
1 LosA45, DO/Martener Str. ENB, BÜ Bahn mit MKS, Schweißüberwach.
Zuschlagskriterien
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Preis