Schuelerbeforderung im freigestellten Schuelerverkehr zu Sportstaetten und Sonderzielen fuer das Schuljahr 2026/2027
Stadt Landshut · Landshut, Deutschland · TED
- 14. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 13. Aug. 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Kolbeck Reisen · €0k
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Zusammenfassung
Die Stadt Landshut beauftragt die Beförderung von Schülerinnen und Schuelern im freigestellten Verkehr zu einzelnen Sportstaetten und Sonderzielen fuer das Schuljahr 2026/2027. Die Leistungen beginnen nach dem Ende der bayerischen Sommerferien am 15.09.2026 und enden am letzten Tag des Schuljahres. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach einer Tagespauschale bzw. einem Besetztkilometerpreis fuer Sonderfahrten.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Kolbeck Reisen
Auftragswert
€0k
Zuschlag am
13. Aug. 2026
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Schülerbeförderung im Bereich der Stadt Landshut zu einzelnen Sportstätten und Sonderzielen für das Schuljahr 2026/2027. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt nach dem Ende der bayerischen Sommerferien am Dienstag, 15.09.2026 und endet am letzten Tag des Schuljahres 2026/2027. Eine Schülerbeförderung findet nicht statt an Samstagen sowie Sonn- und gesetzlichen Fei-ertagen, nicht während der Schulferien nach dem bayerischen Ferienkalender. Die monatliche Abrechnung erfolgt nach der Tagespauschale, die der Auftragnehmer kalku-liert hat, bzw. bei den Sonderfahrten nach dem vereinbarten Besetztkilometerpreis. Gegenstand ist die Schülerbeförderung im Schuljahr 2026/2027. Die derzeit beigefügten Planungsdaten beruhen auf dem Schuljahr 2025/2026 und dienen ausschließlich als Kalkulationsgrundlage; Änderungen bleiben vorbehalten.
Lose
1 LosGegenstand der Leistung ist die Schülerbeförderung im Bereich der Stadt Landshut zu einzelnen Sportstätten und Sonderzielen für das Schuljahr 2026/2027. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt nach dem Ende der bayerischen Sommerferien am Dienstag, 15.09.2026 und endet am letzten Tag des Schuljahres 2026/2027. Eine Schülerbeförderung findet nicht statt an Samstagen sowie Sonn- und gesetzlichen Fei-ertagen, nicht während der Schulferien nach dem bayerischen Ferienkalender. Die monatliche Abrechnung erfolgt nach der Tagespauschale, die der Auftragnehmer kalku-liert hat, bzw. bei den Sonderfahrten nach dem vereinbarten Besetztkilometerpreis. Gegenstand ist die Schülerbeförderung im Schuljahr 2026/2027. Die derzeit beigefügten Planungsdaten beruhen auf dem Schuljahr 2025/2026 und dienen ausschließlich als Kalkulationsgrundlage; Änderungen bleiben vorbehalten.
Zuschlagskriterien
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