Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen
Stadtverwaltung Möckmühl · Möckmühl, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Möckmühl beauftragt die umfassende Sanierung des Bestandsgebäudes sowie den Neubau von Erweiterungsflächen. Der Leistungsumfang umfasst energetische Sanierung, barrierefreie Erschließung, Erweiterung von Klassenräumen, Lehrerzimmer, Bibliothek und Multifunktionsräumen. Die Kostenschätzung beträgt ca. 3,8 Mio. EUR. Das Verfahren ist offen und läuft bis zum 16.09.2026.
Vergabeunterlagen
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Beschreibung
Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim 1. Ausgangslage und Zielsetzung Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen. Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint. 2. Projektumfang Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt 2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert: - Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik) - Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss) - Optimierung der Raumstruktur - Modernisierung der Sanitärbereiche - Anpassung an Brandschutzmaßnahmen 2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau) Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen: Erdgeschoss (EG) - Erweiterung Klassenraum 1 (F = 70 m²) - Erweiterung Klassenraum 2 (F = 73 m²) - Überdachte Pausenhoffläche (F = 74 m²) - Neues Lehrerzimmer (F = 49,86 m²) - Materiallager, Teeküche, neue WC-Anlagen - Flur- und Garderobenbereiche Obergeschoss (OG) - Erweiterung Klassenraum 3 (F = 84 m² - Erweiterung Klassenraum 4 (F = 73 m²) - Neuer Differenzierungsraum (F = 45 m²) - Schülerbibliothek (F = 27 m²) - Neue Treppenanlage und optimierte Verkehrsflächen Dachgeschoss (DG) - Schaffung eines neuen Präsentations- und Aufenthaltsbereichs (F = 72 m²) - Empore / Galerie (F = 13,5 m²) - Anpassung der Dachstruktur inkl. neuer Gaube Untergeschoss (UG) - Neuer Multifunktionsraum (F = 72,78 m²) - Essensausgabe und Essensvorbereitung - Personalraum, Technikräume, Kellerbereiche - Große Terrasse (F = 83 m²) 3. Funktionale und pädagogische Verbesserungen Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes soll eine moderne Lernumgebung entstehen mit: - größeren, flexiblen Klassenräumen - zusätzlichen Differenzierungs- und Gruppenräumen - einer Schülerbibliothek - einem multifunktionalen Raum für Veranstaltungen - verbesserten Lehrerarbeitsbereichen - optimierten Pausenflächen (innen und außen) Durch die Investition soll der Schulstandort im Ortsteil Züttlingen zukunftsfähig, nachhaltig und pädagogisch aufgewertet werden. 4. Wirtschaftlichkeit und Förderung Die Planung setzt bewusst auf Bauen im Bestand, um Kosten zu reduzieren und Fördermöglichkeiten zu nutzen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine Kostenermittlung: Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergibt: Baukosten brutto: 3.800.000 € Gesamtkosten ohne Grundstück, Außenanlagen, Ausstattung: ca. 3,8 Mio. € 5. Übergangslösung während der Bauzeit Für die Bauphase ist eine Auslagerung des Schulbetriebs notwendig. Geplant ist eine Interimslösung mit Container. 6. Fazit Das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen“ stellt eine umfassende Modernisierung dar, die sowohl pädagogisch als auch baulich einen deutlichen Mehrwert schafft. Die Kombination aus Sanierung und Erweiterung ermöglicht eine nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle und förderfähige Lösung, die die Schule langfristig stärkt und den Standort Züttlingen attraktiv hält.
Qualifikation
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG) Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - 5. EU-Sanktionspaket (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) Ich bestätige / Wir bestätigen, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Fachrichtung Architektur Hochbau + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares). Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1.500.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Lose
1 LosTragwerksplanung gemäß § 52 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 - 6 Besondere Leistung 1: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen Besondere Leistung 2: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen in der Leistungsphase 8 Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 - 3 - Stufe 2: LPH 4 - 6 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality450%
Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter Tragwerksplanung Eigenerklärung zu maximal einer persönlichen Referenz des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht hat. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenzprojekt). Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann. Projekte, die bereits zum Nachweis der Eignung (Eignungskriterien) eingereicht werden, dürfen vom Bieter gleichzeitig auch als Referenzprojekte für die Bewertung im Rahmen der Zuschlagskriterien herangezogen werden. Eine Mehrfachverwendung desselben Referenzprojektes für beide Wertungsstufen ist zulässig. Mindestbedingungen Referenzprojekt - Die Referenz ist ein Neu- oder Erweiterungsbau. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Neu- oder Erweiterungsanteil der Maßnahme. - Das Referenzprojekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein. - Das Referenzprojekt muss ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB sein bzw. die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. musste gegeben sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekt 1: - Anrechenbare Kosten KG 300+400 in € netto: >= 1.000.000 € = 100 Punkte / < 1.000.000 € und >= 500.000 € = 50 Punkte / < 500.000 € = 0 Punkte - Abgeschlossene Leistungsphasen 1 - 6 gemäß § 52 HOAI = 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte wie folgt reduziert: LPH 1: 3 Punkte; LPH 2: 10 Punkte; LPH 3: 15 Punkte; LPH 4: 30 Punkte; LPH 5: 40 Punkte; LPH 6: 2 Punkte) - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen = 100 Punkte. - Der Neubau ist ein Erweiterungsbau mit Eingriff in den Bestand = 50 Punkte. - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 100 Punkte; Inbetriebnahme bis 31.12.2020 oder noch nicht in Betrieb = 50 Punkte.
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Für die im Folgenden genannten Zuschlagskriterien E.2 ist ein schriftlich ausgearbeitetes Konzept einzureichen. Bitte beachten Sie, dass im Offenen Verfahren keine Präsentation stattfindet! Das Konzept E.2.1 Personelle Projektorganisation darf maximal 3 DIN A4-Seiten umfassen. Das Konzept E.2.2 Konzept zur Abwicklung der Planungsphase und qualitätssichernden Ausführungskontrolle darf maximal 4 DIN A4-Seiten umfassen. Mehr als die vorgegebenen DIN A4-Seiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Qualitatives Zuschlagskriterium – Qualität – 225 Punkte Bezeichnung: Personelle Projektorganisation - Die Struktur des Teams sowie die Verantwortlichkeiten sind anhand eines Organigramms anschaulich darzustellen. - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu darzustellen. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase. Qualitatives Zuschlagskriterium – Qualität – 225 Punkte Bezeichnung: Konzept zur Abwicklung der Planungsphase und qualitätssichernden Ausführungskontrolle Der Bieter hat ein projektspezifisches Konzept einzureichen, das die geplante Abwicklung, Schnittstellenkoordination und Qualitätssicherung für die Tragwerksplanung im konkreten Bauvorhaben darlegt. Das Konzept soll insbesondere auf folgende Schwerpunkte eingehen: - Vorgehensweise bei der Erarbeitung der Tragwerksplanung (Lph 1–5), der Abstimmung mit der Objektplanung (Architektur) und den Fachplanern (z. B. Baugrundgutachter, TGA, Brandschutz) sowie zur Vermeidung von Planungsverzögerungen. - Systematik zur modell- bzw. planbasierten Qualitätskontrolle (z. B. Vier-Augen-Prinzip bei Statik und Bewehrungsplänen), Einhaltung von Normen sowie Vorbereitung der prüffähigen statischen Berechnungen für den Prüfingenieur. - Methodik zur Identifikation tragwerksrelevanter Einsparpotenziale, zur Optimierung des Materialeinsatzes (z. B. Beton-/Stahlmengen) und zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und baupraktisch gut umsetzbaren Konstruktion. - Konzept zur Wahrnehmung der stichprobenartigen ingenieurtechnischen Kontrolle vor Ort (z. B. Bewehrungsabnahmen, Abnahme der Gründungssohle) inklusive Dokumentation, Berichtswesen und Mängelfeststellung gegenüber der Objektüberwachung. Bewertung der Zuschlagskriterien E.2 Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die beiden Zuschlagskriterien E.2.1 und E.2.2. Daraus wird zum Zuschlagskriterium E.2 der Mittelwert gebildet. - 5 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung sehr sicher erreichbar erscheinen lässt. - 4 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung sicher erreichbar erscheinen lässt. - 3 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung erreichbar erscheinen lässt. - 2 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung nur unwahrscheinlich erreichbar erscheinen lässt. - 1 Punkt = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung nicht erreichbar erscheinen lässt. Die durch das Bewertungsgremium vergebene gemittelte Punktzahl wird je Kriterium mit dem Faktor 45 multipliziert, so dass für die Zuschlagskriterien E.2.1 und E.2.2 jeweils 225 Punkte erreicht werden können.
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Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 600*P.Bestangebot/P.Angebot Die Baukosten wurden entsprechend dem Projektstand ermittelt und dienen als Grundlage des Honorarangebots. Alle ausgeschriebenen Grundleistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG verwendet für die Beauftragung die kommunalen Vertragsmuster. Der Wert der mitzuverwendenden Bausubstanz für den Bestand ist über einen möglichen Zuschlag einzukalkulieren, es erfolgt keine separate Vergütung. Für alle ausgeschriebenen Grundleistungen der LPH 1 - 6 nach HOAI 2021 bildet die vom Auftraggeber genehmigte Kostenberechnung die Grundlage der Honorarermittlung. Das Organigramm (aus Konzept E.2.1 - selbst zu erstellen) wird Vertragsbestanteil. Eine personelle Umbesetzung des Projektleiters wie auch dessen Stellvertreters ist nur in enger Abstimmung mit dem AG und bei gleichbleibender Qualifikation + Erfahrung des neuen Personals zulässig.