Sanierung der Straße "Bayreuther Berg" inkl. Objekt‑, Trag‑, Geotechnik‑ und Vermessungsplanung
Stadt Pottenstein · Pottenstein, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stadt Pottenstein beauftragt die Sanierung der Hauptverkehrsstraße "Bayreuther Berg" mit einer Länge von 452 m und einer durchschnittlichen Steigung von 12,4 %. Die Arbeiten umfassen die Rückbau der alten Friedhofsmauer sowie die Planung von Verkehrsanlagen, Tragwerken, Geotechnik, Ingenieurvermessung und ggf. einem landschaftspflegerischen Begleitplan nach HOAI 2021. Das Projekt wird nicht in mehrere Lose aufgeteilt und soll als einheitlicher Auftrag vergeben werden. Angebotsfrist ist der 15. September 2026.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Die Stadt Pottenstein plant die Sanierung der Hauptverkehrsstraße "Bayreuther Berg" in Pottenstein (Gemarkung Pottenstein, Teilbereich der Flurnr. 1191). Die Straße beginnt in der "Talzone" von Pottenstein bei der Kreuzung mit den Straßen Fischergasse, Hollergasse und Franz-Wittmann-Gasse und endet in der "Hochzone" von Pottenstein bei der Abzweigung der Jugendherbergstraße. Die Länge beträgt 452 m. Zu Beginn beträgt die Höhe 367m und zum Ende 423m, bei einer Höhendifferenz von 56m und einer durchschnittlichen Steigung von 12,4%. Außerdem wird die alte Friedhofsmauer zurückgebaut. Es soll nicht in zwei Objekte aufgeteilt werden. Vergeben werden folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4) - Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Ingenieurvermessung (Anlage 1.4 HOAI) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 Abs. 1 HOAI, Teil 2 Abschnitt 2, sofern erforderlich) - Besondere Leistungen: Mitwirkung im Zuwendungsverfahren (Antrag, Nachförderungsantrag, Baustandsberichte, Verwendungsnachweis Leistungsphasen: - Objektplanung Verkehrsanlagen: 1-9 - Tragwerksplanung: 1-6 - Geotechnik: - Ingenieurvermessung: - Landschaftspflegerischer Begleitplan
Qualifikation
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat im Rahmen einer Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Bei Einsatz anderer Unternehmen (ARGE-Partner oder Nachunternehmer) sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Eine Nachforderung der Excel-Tabelle zu den Referenzangaben ("Anlage 3 Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen") ist ausgeschlossen.
Lose
1 LosDie Stadt Pottenstein plant die Sanierung der Hauptverkehrsstraße "Bayreuther Berg" in Pottenstein (Gemarkung Pottenstein, Flurnr. 1191). Die Straße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt und stellt die wichtigste innerörtliche Verkehrsverbindung dar: Sie verbindet den Talraum von Pottenstein - in dem auch die Bundesstraße B470 verläuft - mit der nördlich gelegenen sogenannten "Hochzone", in der sich unter anderem ein Neubaugebiet sowie die Schule befinden. Die Verkehrsbelastung wurde mit rund 60 bis 80 Fahrzeugen pro Stunde ermittelt. Die Straße beginnt im Bereich der "Talzone" bei der Kreuzung mit Fischergasse, Hollergasse und Franz-Wittmann-Gasse und endet in der "Hochzone" an der Abzweigung der Jugendherbergstraße. Die Gesamtlänge beträgt 452 Meter. Aufgrund einer Höhendifferenz von 56 Metern (von 367 m auf 423 m über NN) ergibt sich eine durchschnittliche Steigung von etwa 12,4 %. Die bestehende Straßenführung ist anspruchsvoll, eine Erreichbarkeit insbesondere für größere Fahrzeuge gestaltet sich schwierig - insbesondere bergauf ist das gleichzeitige Passieren mehrerer Lkw derzeit nicht möglich. Angesichts der besonderen geologischen und topographischen Verhältnisse erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine ausgewiesene Erfahrung im Bau von Hangstraßen bzw. Gebirgsstrecken. Für den Abschnitt im Bereich des Friedhofs wurde im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese sieht im Wesentlichen den Rückbau der alten Stützmauer, die Verbreiterung der Fahrbahn sowie eine Abstützung der Straße mittels Bohrpfählen vor. Der neue Gehweg soll auf diesen Bohrpfählen aufgelagert werden. Die Netto-Baukosten für diesen Abschnitt wurden auf rund 1,4 Millionen Euro (ohne Baunebenkosten) geschätzt. Die Baunebenkosten belaufen sich voraussichtlich auf etwa 210.000 Euro. Ausgehend davon wird für den gesamten Straßenabschnitt mit Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 2 bis 3 Millionen Euro gerechnet. Die vorgeschlagene Bohrpfahlgründung gilt nicht als zwingende Vorgabe; alternative und innovative Lösungsansätze sind ausdrücklich erwünscht. Zur fundierten Planung wurde eine detaillierte Verkehrszählung mit Videoauswertung durchgeführt, siehe Unterlagen. Die Verkehrsströme wurden differenziert erfasst (Pkw, Lkw, Busse, Fahrradfahrer, Fußgänger etc.), um darauf basierend die notwendigen Ausbauarbeiten für Fahrbahn und Gehwege festzulegen. Vergeben werden folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4) - Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Ingenieurvermessung (Anlage 1.4 HOAI) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 Abs. 1 HOAI, Teil 2 Abschnitt 2, sofern erforderlich) Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt. In der Umgebung des Baugebietes befinden sich Natur- und Vogelschutzgebiete. Das Baugebiet selbst ist jedoch kein ausgewiesenes Schutzgebiet. Die Felsabsturzsicherung ist aufgrund der Maßnahme erforderlich. Aufgrund der Nähe zu einem Baudenkmal ist jedoch eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde notwendig. Denkmalschutzbelange sind daher vom Planer frühzeitig zu berücksichtigen. Die Straße wird während der Baumaßnahmen vollständig gesperrt. Eine großräumige Umfahrung ist vorgesehen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und der engen Streckenführung ist die logistische Abwicklung der Bauarbeiten herausfordernd. Die Straße ist insbesondere für den Schwerlastverkehr nur eingeschränkt befahrbar. Eine zügige und koordinierte Bauausführung wird daher angestrebt. Für das Projekt wurden Förderungsmöglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) bzw. über das Finanz-Ausgleichsgesetz (FAG) in Aussicht gestellt. Vom beauftragten Büro wird demnach die Mitwirkung bei der Abwicklung von Förderanträgen und der Kommunikation mit den Förderstellen erwartet.