VergabeHero
Übersicht
  • Ausschreibungen
  • Auftraggeber
Mein Bereich
Benachrichtigungen
ImpressumDatenschutzAGB

Deine Ausschreibungen finden dich

Wir prüfen täglich jede neue Vergabe gegen dein Angebot.

Kostenlos registrierenAnmelden
Alle Tender

Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Reinigung von Polsterelementen, befestigten Teppichen, Sitzkissen, Kinderbausteinen und Bürostühlen

Landeshauptstadt Dresden · 01099 Dresden, Germany · service.bund.de

Veröffentlicht6. Aug. 2026
Auftragswert~€350kGeschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist—

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Quelle: servicebund

Zusammenfassung

Die Landeshauptstadt Dresden schreibt die regelmäßige Reinigung von Polsterelementen, befestigten Teppichen, Sitzkissen, Kinderbausteinen und Bürostühlen aus. Der Auftrag umfasst die professionelle Säuberung und Pflege dieser Gegenstände in kommunalen Einrichtungen. Der Zeitraum erstreckt sich voraussichtlich über ein Jahr mit möglicher Verlängerung. Der geschätzte Auftragswert liegt im mittleren sechsstelligen Bereich.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Dresden sucht ein Unternehmen, das Polstermöbel, Teppiche, Sitzkissen, Kinderbausteine und Bürostühle in öffentlichen Gebäuden reinigt und pflegt. Die Reinigung soll regelmäßig erfolgen, um hygienische Standards in allen kommunalen Einrichtungen zu sichern. Der Vertrag läuft voraussichtlich ein Jahr und kann bei Bedarf verlängert werden. Der voraussichtliche Gesamtwert des Auftrags liegt bei etwa dreihundertfünfzigtausend Euro. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Landeshauptstadt Dresden)

Auf einen Blick

CPV
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Land
Germany
Komplexität
medium

Auftraggeber

Landeshauptstadt Dresden
01099 Dresden, Germany
Adresse
01099 Dresden · Germany
Website
Profil ansehenBekanntmachung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.